Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 26 vom 11.7.2023 Seite 695 bis 730
Sechste Änderung der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Sechste Änderung der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008
2313
Sechste Änderung
der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008
Runderlass
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
–521–
Vom 15. Juni 2023
1
Die
Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 vom 22. Oktober 2008 (MBl. NRW. 2009 S. 36), die zuletzt durch Runderlass vom 6. Dezember 2022 (MBl. NRW. S. 998)
geändert worden sind, werden wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu Nummer 28.2 die folgende Angabe 28.3 eingefügt:
„28.3 Auszahlung Landesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“
2. Nach Nummer 28.2 wird folgende Nummer 28.3 eingefügt:
„28.3
Auszahlung Landesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren
Abweichend von Nummer 8.2.5 Satz 1 VVG zu § 44 LHO gilt die Zuwendung als alsbald verwendet, wenn sie innerhalb von 13 Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen verwendet wird.“
2
Dieser Runderlass
tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2023 S. 723