Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 27 vom 19.7.2023 Seite 731 bis 766
| Änderung des Runderlasses „Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“ |
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Änderung des Runderlasses „Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“
7129
Änderung des
Runderlasses „Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener
Investitionen in den
Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“
Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Vom 4. Juli 2023
1
In
Nummer 5.4 Satz 4 des Runderlasses „Erlass zur Kompensation von Schäden in
Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die
Corona-Pandemie“ vom 19. Oktober 2022 (MBl. NRW. S. 818) wird die Angabe „31.
Mai 2023“ durch die Angabe „15. Juli 2023“ ersetzt.
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2023 S. 749