Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 29 vom 31.7.2023 Seite 799 bis 816

Änderung der Richtlinien zur Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh
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Änderung der Richtlinien zur Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh

7861

Änderung der
Richtlinien zur Förderung
von Haltungsverfahren auf Stroh

Runderlass
 des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
II.4 - 63.03.06.04-001017

Vom 30. Juni 2023

1
Die Richtlinie zur Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh vom 6. Dezember 2022 (MBl. NRW. S. 1042) wird wie folgt geändert:

1. Die Nummer 4.2 wird wie folgt gefasst:

4.2
keinen Antrag auf Zuwendung zum Ausgleich von Mehrkosten wegen Einhaltung besonderer laufender Anforderungen bei der Tierhaltung (laufende Premiumanforderungen) im Rahmen des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung durch den Bund für denselben Betriebszweig für dasselbe Kalenderjahr stellen,“

2. In Nummer 5.1.3.1 werden nach dem Wort „Liegeflächen“ die Wörter „gemäß der Nummer 5.1.3.3“ eingefügt.

3. Nach Nummer 5.1.3.2 wird folgende Nummer 5.1.3.3 eingefügt:

5.1.3.3
außer bei einzelnen Liegeboxen in Haltungseinrichtungen für Rinder, Liegeflächen je Tier auf der nicht perforierten oder planbefestigten nutzbaren Stallfläche in folgender Größe zur Verfügung zu stellen:

a) Milch- und Mutterkühe, Aufzuchtrinder, Mastfärsen und -bullen: 2,25 Quadratmeter,
b) Sauen: 1,56 Quadratmeter,
c) Jungsauen: 1,14 Quadratmeter,
d) Mastschweine und Zuchtläufer über 30 und bis 50 Kilogramm: 0,3 Quadratmeter,
e) Mastschweine und Zuchtläufer über 50 und bis 110 Kilogramm: 0,45 Quadratmeter,
f) Mastschweine und Zuchtläufer über 110 Kilogramm: 0,6 Quadratmeter,
g) Absatzferkel über 5 bis 20 Kilogramm: 0,1 Quadratmeter und
h) Absatzferkel über 20 Kilogramm: 0,2 Quadratmeter. „

4. Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Tabelle wird wie folgt geändert:

aa) In Zeile 2 wird das Wort „Fleischnutzung“ durch das Wort „-Simmental“ ersetzt.

bb) In Zeile 10 werden die Wörter „Pustertaler Schecken“ durch das Wort „Pustertaler“ ersetzt.

cc) In Zeile 17 wird das Wort „Highland“ durch die Wörter „Highland Cattle“ ersetzt

dd) In Zeile 20 werden die Wörter „Auerochse (Heckrind, Rückkreuzung Auerochse)“ durch die Wörter „Heckrind (Rückzüchtung)“ ersetzt.

b) Unter der Tabelle wird folgender Satz angefügt:

Rasseschlüssel und Rassename entsprechend der Anlage 6 der Viehverkehrsverordnung“

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2023 S. 811