Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 29 vom 31.7.2023 Seite 799 bis 816

Zweite Änderung der Richtlinien zur Förderung der Sommerweidehaltung
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Zweite Änderung der Richtlinien zur Förderung der Sommerweidehaltung

7861

Zweite Änderung der
Richtlinien zur Förderung der Sommerweidehaltung

Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
II.4-63.03.06.04

Vom 28. Juni 2023

1
Die Richtlinien zur Förderung der Sommerweidehaltung vom 15. März 2023 (MBl. NRW. S. 371), die durch Runderlass vom 18. April 2023 (MBl. NRW. S. 446) geändert worden sind, wird wie folgt geändert:

1. Der Nummer 9.1 wird folgender Satz angefügt:

Mit Eingang des Antrags auf Zuwendung gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn als erteilt.“

2. Der Nummer 9.3 wird folgender Satz angefügt:

Die Auszahlung der jährlichen Zuwendung erfolgt nach Ablauf des Weidezeitraums gemäß der Nummer 5.2 nach Maßgabe der EU-rechtlichen Vorgaben.“

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2023 S. 812