Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 31 vom 8.8.2023 Seite 829 bis 860

Änderung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein
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Änderung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein

21220

Änderung der
Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein

Bekanntmachung
der Ärztekammer Nordrhein

Vom 12. November 2022

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 12. November 2022 auf Grund des § 20 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Gesetz vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 417) geändert worden ist, die folgende Änderung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 19. November 2005 (MBl. NRW. 2006 S. 384), die zuletzt durch Beschluss vom 13. November 2021 (MBl. NRW. 2022 S. 294) geändert worden ist, beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 12. Juni 2023 genehmigt worden ist.

Artikel 1

§ 2 der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 19. November 2005 (MBl. NRW. 2006 S. 384), die zuletzt durch Beschluss vom 13. November 2021 (MBl. NRW. 2022 S. 294) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 17 wird die Angabe „50,--“ durch die Angabe „25,--“ ersetzt.

2. Nummer 18 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 18.1 wird das Wort „Live-Onlineveranstaltungen“ durch die Wörter „Live-Webinare/Hybrid-Veranstaltungen“ ersetzt.

b) In Nummer 18.1.1 wird die Angabe „150,--“ durch die Angabe „175,--“ ersetzt.

c) In Nummer 18.1.2 werden nach dem Wort „zusätzlich“ die Wörter „zur Gebühr nach 18.1.1“ eingefügt.

d) Nummer 18.2 wird wie folgt gefasst:

„18.2 Tutoriell unterstütztes eLearning oder Blended-Learning (Kat. I und K) 325,-- Euro“

e) Die Nummern 18.2.1 bis 18.2.3 werden aufgehoben.

f) In Nummer 18.3 werden die Wörter „elektronisch verfügbare Version“ durch das Wort „eLearning“ ersetzt und nach der Angabe „(Kat. D)“ die Wörter „für ein Jahr 325,-- Euro“ eingefügt.

g) Die Nummern 18.3.1 bis 18.3.4 werden aufgehoben.

3. Nummer 18a wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 18a wird das Wort „Fortbildungsveranstaltungen“ durch das Wort „Fortbildungsveranstaltern“ ersetzt.

b) In Nummer 18a.1 werden die Wörter „Bearbeitung von Anträgen zu“ gestrichen, das Wort „pro“ durch die Wörter „für ein“ ersetzt und die Angabe „800,--“ durch die Angabe „1.300,--“ ersetzt.

c) Nummer 18a.2 wird wie folgt gefasst:

„18a.2 Verlängerung der Anerkennung von Fortbildungsveranstaltern nach Ziffer 18a.1 für ein Jahr 650,-- Euro“

Artikel 2

Diese Änderung der Gebührenordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Ausgefertigt:

Düsseldorf, den 22. Februar 2023

Rudolf  H e n k e
Präsident

Genehmigt:

Düsseldorf, den 12. Juni 2023

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
AZ: VA2 93.11.03

Im Auftrag

H a m m

Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 12. November 2022 wird nach Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land NRW im Internet auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 5. Juli 2023

Rudolf  H e n k e
Präsident

- MBl. NRW. 2023 S. 851