Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 34 vom 28.8.2023 Seite 919 bis 926

Anwendung des Mutterschutzgesetzes auf die im Landesdienst beschäftigten Arbeitnehmerinnen
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Anwendung des Mutterschutzgesetzes auf die im Landesdienst beschäftigten Arbeitnehmerinnen

20310

Anwendung des Mutterschutzgesetzes auf die
im Landesdienst beschäftigten Arbeitnehmerinnen

Runderlass
des Ministeriums der Finanzen
4000 – 1.7 – IV

Vom 20. Januar 2021

1
Der Runderlass des Finanzministeriums zur Anwendung des Mutterschutzgesetzes auf die im Landesdienst beschäftigten Arbeitnehmerinnen vom 6. November 2007 (MBl. NRW. S. 782) wird aufgehoben.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2023 S. 920