Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 38 vom 26.9.2023 Seite 1045 bis 1074

Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Nordrhein-Westfalen (Assistierte-Reproduktions-Richtlinie)
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Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Nordrhein-Westfalen (Assistierte-Reproduktions-Richtlinie)

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Zweite Änderung der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der
assistierten Reproduktion durch das Land Nordrhein-Westfalen
(Assistierte-Reproduktions-Richtlinie)

Runderlass
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Vom 14. September 2023

1
Der Nummer 4 der Assistierte-Reproduktions-Richtlinie vom 22. August 2019 (MBl. NRW. S. 366), die durch Runderlass vom 6. Oktober 2021 (MBl. NRW. S. 764) geändert worden ist, wird folgende Nummer 4.4 angefügt:

„4.4
Abweichend von Nummer 1.2 Satz 3 kann im Haushaltsjahr 2023 die Gewährung von Zuwendungen bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 1 720 000 Euro allein durch das Land erfolgen; Nummer 5.4.4 bleibt unberührt.“

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Josefine  P a u l

- MBl. NRW. 2023 S. 1047