Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 38 vom 26.9.2023 Seite 1045 bis 1074

Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Management- und Maßnahmenblättern für invasive gebietsfremde Arten von Unionsweiter Bedeutung gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
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Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Management- und Maßnahmenblättern für invasive gebietsfremde Arten von Unionsweiter Bedeutung gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

III.

Öffentlichkeitsbeteiligung
zu den Management- und Maßnahmenblättern für invasive gebietsfremde Arten von
Unionsweiter Bedeutung gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und
das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Bekanntmachung
des Ministeriums für Umwelt Naturschutz und Verkehr

Vom 12. September 2023

Auf Grund des Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (ABL. L 317 vom 4.11.2014, S. 35) wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung betrifft die vorgesehenen Managementmaßnahmen gegen die nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 in Deutschland weit verbreiteten Arten der dritten Fortschreibung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/1203 der Kommission vom 12. Juli 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/1141 zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung (ABL. L 199 vom 26.7.2019, S. 1).

Bei den zwei weit verbreiteten Arten, die durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/1203 gelistet wurden, handelt es sich um folgende Arten:

Schwarzer Zwergwels (Ameiurus melas) und Fliederknöterich (Koenigia polystachya).

Die Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter sowie deren Erläuterungen und Hintergrundinformationen liegen ab 9. Oktober 2023 aus. Die Anhörungsfrist endet am 11. Dezember 2023. Die ausgelegten Dokumente werden zur Ansicht und mit der Möglichkeit, sich gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 frühzeitig an der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung der Managementmaßnahmen zu beteiligen, im Internet unter www.anhoerungsportal.de bereitgestellt.

Zusätzlich können die Dokumente auch in den folgenden Dienststellen zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden:

BR Arnsberg, Hansastraße 19, Raum 22, 59821 Arnsberg

BR Detmold, Leopoldstraße 15, Raum A 222, 32756 Detmold

BR Düsseldorf, Cecilienallee 2, Raum Ce 010 , 40474 Düsseldorf

BR Köln, Zeughausstr. 2-10, Raum K 333 , 50667 Köln

BR Münster, Nevinghoff 22, Raum R 313, 48147 Münster

Anregungen und Bedenken zu den Managementmaßnahmen können bis zum Ende der Anhörungsfrist elektronisch über www.anhoerungsportal.de vorgebracht werden. Falls dies nicht möglich ist, können schriftliche Stellungnahmen an die Bezirksregierungen (Anschriften siehe oben) gesendet werden. Dort besteht auch die Möglichkeit zur Niederschrift.

- MBl. NRW. 2023 S. 1066