Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 40 vom 16.10.2023 Seite 1117 bis 1156

Änderung des Runderlasses „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Beratung von Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen“
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Änderung des Runderlasses „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Beratung von Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen“

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Änderung des Runderlasses
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur
sozialen Beratung von Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen“

Runderlass
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Vom 15. August 2023

1
Der Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Beratung von Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen“ vom 25. September 2020 (MBl. NRW. S. 624), der zuletzt durch Runderlass vom 1. Oktober 2021 (MBl. NRW. S. 983) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Der Nummer 5.4.2.3 wird folgender Satz angefügt:

„Für Maßnahmen nach den Nummern 2.2 und 2.3, die ganz oder teilweise im Kalenderjahr 2023 durchgeführt werden, sind je Vollzeitäquivalent im Kalenderjahr 2023 entstehende Sachausgaben in Höhe von bis zu 336 Euro zusätzlich zu Satz 1 zuwendungsfähig, soweit dies der Abfederung der direkten und indirekten negativen Folgen der Energiekrise im Sinne des § 2 Absatz 2 Buchstabe a des NRW-Krisenbewältigungsgesetzes vom 21. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1131) dient.“

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2023 S. 1140