Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 43 vom 8.11.2023 Seite 1199 bis 1278
Änderung der FöRL Erschwernisausgleich Pflanzenschutz |
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Änderung der FöRL Erschwernisausgleich Pflanzenschutz
7861
Änderung der
FöRL Erschwernisausgleich Pflanzenschutz
Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
II.2 63.05.07.03
Vom 11. Oktober 2023
1
Der Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 16.
Februar 2023 (MBl. NRW. S. 130) wird wie folgt
geändert:
1. In Nummer 5.6 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„Im Fall der gleichzeitigen Förderung von Antragsflächen im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen, Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes oder der Förderung des ökologischen Landbaus, die einen vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beinhalten, entfällt zur Vermeidung einer Doppelförderung die Zuwendung oder wird anteilig um die bereits aus diesen Maßnahmen erfolgende Förderung reduziert.“
2. Der Nummer 7.2 wird folgender Satz angefügt:
„Mit Eingang des Antrages auf Zuwendung gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn als erteilt.“
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2023 S. 1278