Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 45 vom 16.11.2023 Seite 1301 bis 1312
Zweite Änderung des Runderlasses „Genehmigung von Dienstreisen der Beschäftigten von Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Zweite Änderung des Runderlasses „Genehmigung von Dienstreisen der Beschäftigten von Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales“
203205
Zweite Änderung des Runderlasses
„Genehmigung von Dienstreisen
der Beschäftigten von Behörden und Einrichtungen
im Geschäftsbereich des Ministeriums
für Arbeit, Gesundheit und Soziales“
Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- I B 4 – 01.05.01. -
Vom 6. November 2023
1
Der Runderlass „Genehmigung von Dienstreisen der Beschäftigten von Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ vom 30. Juli 2014 (MBl. NRW S. 452), der durch Runderlass vom 7. Mai 2018 (MBl. NRW. S. 302) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 Satz 1 werden die Angabe „16. Dezember 1998 (GV. NRW. S. 738), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 722) geändert worden ist,“ durch die Angabe „1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1367), in der jeweils geltenden Fassung,“ und die Wörter „die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. März 2014 (GV. NRW. S. 238) geändert worden ist,“ durch die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung,“ ersetzt.
2. In Nummer 2 Satz 2 wird die Angabe „2023“ durch die Angabe „2027“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2023 S. 1302