Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 45 vom 16.11.2023 Seite 1301 bis 1312

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 - Bundeshaushalt -
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 - Bundeshaushalt -

II.

Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2023
- Bundeshaushalt -

Runderlass
des Finanzministeriums
H 2202-000004-2023-0024500-I C 1

Vom 9. November 2023

Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. Oktober 2023 über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden veröffentlicht. Daneben wird das Rundschreiben im Internet (http://zrb.bund.de) in elektronischer Form bereitgestellt. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass

1. beleghafte Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2023 den Bundeskassen mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 5. Dezember 2023 zuzuleiten sind,

2. in Nummer 3 des vorbezeichneten Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die Titelverwalter von Bedeutung sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen enthalten.

Auf Nummer 1.6 und Nummer 4 des Rundschreibens weise ich besonders hin.

- MBl. NRW. 2023 S. 1306