Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 45 vom 16.11.2023 Seite 1301 bis 1312

Ausschreibung des Landeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024/2025
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Ausschreibung des Landeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024/2025

II.

Ausschreibung des Landeswettbewerbs
„Unser Dorf hat Zukunft“ 2024/2025

Bekanntmachung
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Vom 3. November 2023

Hiermit wird der

Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024/2025

ausgeschrieben. Eine erfolgreiche Teilnahme am Landeswettbewerb ist Voraussetzung für die Qualifikation für den Bundeswettbewerb 2026 „Unser Dorf hat Zukunft“. Dieser wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgeschrieben.

Die Schirmherrschaft über den Landeswettbewerb hat der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen.

1
Ziele des Wettbewerbes

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ will die Menschen auf dem Lande motivieren und unterstützen, die Zukunft ihrer Dörfer aktiv zu gestalten und sich für die soziale, kulturelle, wirtschaftliche, ökologische und bauliche Entwicklung engagiert einzusetzen.

Ausgehend von individuellen Bedingungen stellen aktive Dorfgemeinschaften die vielfältigen Funktionen ihrer Dörfer dar, präsentieren ihre Projekte und besonderen Leistungen zur Steigerung der Lebensqualität und zur Verbesserung der Zukunftsperspektiven im Sinn einer positiven Gesamtentwicklung ihrer Dörfer. Gemeinsames Handeln und Miteinander stehen dabei im Vordergrund. Wichtig sind auch jene Aktivitäten, die bei der Dorfentwicklung auf eine Steigerung der Lebens- und Bleibeperspektiven für die gesamte Bevölkerung abzielen.

Der Wettbewerb soll für alle Beteiligten Anreiz sein, die Zukunft der Dörfer verantwortlich mit zu gestalten und damit einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume zu leisten, denn diese sind bedeutende Standorte für Arbeiten und Wohnen. Dabei sind Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau wichtige Faktoren. Darüber hinaus haben die ländlichen Räume zentrale Funktionen für Natur, Umwelt, Erholung und Freizeit und können einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Seit seinem Bestehen ist der Dorfwettbewerb ein wichtiges Instrument in der Entwicklung der Orte und Regionen. Er greift die aktuellen Herausforderungen auf und entwickelt sich stetig fort.

Im Einzelnen gilt es:
- das Gemeinschaftsleben mit seinen vielfältigen sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten im Dorf zu stärken, gleichzeitig die Eigenverantwortung für die Gestaltung des Lebensumfeldes zu fördern. Aus dem gesellschaftlichen und strukturellen Wandel sowie aus den demografischen Veränderungen ergeben sich Chancen und Herausforderungen, neue Ideen und Handlungsansätze in den ländlichen Räumen zu entwickeln.
- Perspektiven und Ideen für die Entwicklung von Dorf und Region gemeinschaftlich umzusetzen, dabei wirtschaftliche Potenziale zu erfassen und zu nutzen, Versorgungs- und Dienstleistungsangebote sowie die Infrastruktur und damit auch vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen und die Möglichkeit der Erzeugung regenerativer Energie zu nutzen.
- die individuellen dörflichen Strukturen, eine dorfgemäße Baugestaltung und Siedlungsentwicklung einschließlich der erhaltenswerten Bausubstanz auf der Grundlage historischer und landschaftlicher Gegebenheiten zu erhalten und zu fördern.
- die Belange von Natur und Umwelt im Dorf und in der Landschaft und damit die Vielfalt, Eigenart und Besonderheiten des Ortes und seiner Umgebung bewusst zu machen, zu erhalten und zu stärken.
Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ trägt dazu bei, den Lebensraum Dorf bewusst zu gestalten, zu pflegen und für die Zukunft nachhaltig zu entwickeln. Er richtet sich an Dorfgemeinschaften, die zeigen, was die Entwicklung und das Zusammenleben im Dorf auszeichnet, beispielhaft an eigenen Aktivitäten und innovativen Projekten.

2
Bewertung der Dörfer

Auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsbereiche nimmt eine Bewertungskommission die Gesamtbewertung vor. Dabei sind die jeweilige Ausgangslage und die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten sowie die konkreten Aktivitäten und Leistungen der letzten Jahre von Bedeutung. Sie werden zu einem geschlossenen Gesamtbild zusammengeführt und entsprechend beurteilt. Es soll deutlich werden, welche Ziele sich die Dorfbevölkerung für die Entwicklung und Gestaltung ihres Dorfes gesetzt hat und wie diese in bürgerschaftlicher Eigenverantwortung bereits umgesetzt wurden und umgesetzt werden sollen.

2.1
Bewertungsbereiche

Ziel- und Konzeptentwicklung, wirtschaftliche Initiativen und Verbesserung der Infrastruktur
Von der Dorfgemeinschaft entwickelte Ziele, Leitbilder und Entwicklungskonzepte sollen die Dorfentwicklung aktiv gestalten. Die Einbindung der dörflichen Planungen in integrierte Entwicklungskonzepte für Gemeinde und Region sind von Bedeutung.

Das gemeinsame Handeln aller Akteure in Dorf, Gemeinde und Region ist eine wichtige Grundlage. Die Initiativen aus kommunaler und regionaler Zusammenarbeit werden berücksichtigt. Ziel der Aktivitäten soll sein, den unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakter zu bewahren und die Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.

Für die Zukunft des Dorfes ist eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung mit sicheren Arbeitsplätzen von großer Bedeutung. Wichtig sind alle Aktivitäten und unternehmerische Initiativen. Bedeutend sind gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, flexible Lösungen zur Grundversorgung der Bewohner, neue Möglichkeiten für Mobilität sowie die Energieversorgung auf erneuerbarer Basis.

Mögliche Maßnahmen:
- Entwicklung von Leitbildern und Zielvorstellungen für das Dorf, zum Beispiel mit Zukunftswerkstätten zur Erarbeitung von Projektideen
- Planung und Umsetzung von Konzepten für die Gestaltung aller Lebensbereiche, unter Berücksichtigung von kommunalen Festlegungen und Vorgaben
- Miteinander der Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Unternehmen und der Kommune bei allen Aktivitäten
- Nutzung der überörtlichen Kooperationsmöglichkeiten in der Gemeinde und der Chancen einer regionalen Zusammenarbeit
- Aktive Beteiligung an regionalen Prozessen und Kooperationsprojekten
- Erhaltung von Geschäften, Gaststätten, Gemeinschaftseinrichtungen
- Unterstützung von unternehmerischen Eigeninitiativen und Neugründungen
- Sicherung der Nahversorgung und lokaler Basisdienstleistungen (zum Beispiel durch Dorfläden oder Mehrfunktionshäuser)
- Initiativen zur Sicherung der Mobilität
- Erhalten und Schaffen von Arbeitsplätzen in Landwirtschaft, Gartenbau, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistung
- Verbesserung der Möglichkeiten zur Naherholung
- Entwicklung und Ausbau des ländlichen Tourismus
- Initiativen zur flächendeckenden Versorgung mit schnellen Breitbandnetzen
- Umfassende Nutzung der regenerativen Energien
- Klimaneutralität als ideales Ziel aller Aktivitäten und Projekte

Soziales und kulturelles Leben
Erfolgreich sind Dorfgemeinschaften, die gemeinsam Ideen für die Zukunft entwickeln und dabei Menschen verschiedener Alters-, Geschlechter- und Interessengruppen in die Entscheidungen über die Zukunft des Dorfes und bei konkreten Umsetzungsmaßnahmen einbeziehen. Die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bei der Gesamtentwicklung ihres Dorfes stärkt das soziale und kulturelle Zusammenleben und verbessert die Lebensqualität.

Insbesondere entsprechende Angebote und Einrichtungen fördern das generationsübergreifende und interkulturelle Gemeinschaftsleben, die Integration von Neubürgern sowie eine offene Willkommenskultur. Beispielhaft hierfür stehen ein aktives Vereinsleben und gemeinschaftliche Aktivitäten sowie Initiativen, die den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft stärken. Ebenfalls von Bedeutung ist die Beschäftigung mit der Geschichte des eigenen Ortes, Tradition und Brauchtum.

Auch ortsübergreifende Kooperationen und eine regionale Vernetzung beispielsweise bei Bildungs-, Betreuungs-, Kultur- und Tourismusangeboten oder zwischen den Vereinen tragen dazu bei, dass Menschen gerne auf dem Land leben.

Mögliche Maßnahmen:
- Erhaltung oder Verbesserung von Einrichtungen zum Nutzen aller Dorfbewohner
- Gestaltung und Entwicklung des Dorflebens durch Beiträge von Vereinen, Jugendgruppen und Bürgerinitiativen
- Förderung der Jugendarbeit
- Angebote für Senioren
- Nutzung von Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, gegebenenfalls in Kooperation mit benachbarten Dörfern
- Unterstützung von Initiativen, die den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft und die Integration von Neubürgern unterstützen
- Förderung von Einrichtungen für die Begegnung der Generationen sowie für generationenübergreifende und integrative Aktivitäten
- Förderung und Erhaltung von Dorftraditionen und Aktivitäten zur Vermittlung von Dorfgeschichte
- Gemeinsinn als Leitbild bei Entscheidungen zur Zukunft des Dorfes
- Würdigung ehrenamtlichen Engagements

Wertschätzender Umgang mit Baukultur, Natur und Umwelt
Gestaltung und Entwicklung der Bausubstanz sind wesentliche Teile einer zukunftsorientierten Dorfentwicklung. Die Lebens- und Wohnqualität eines Dorfes wird maßgeblich durch Zustand und Pflege der ortsbildprägenden Bausubstanz mitbestimmt. Die Umsetzung barrierefreier Zugänge zu öffentlichen Bereichen und Gebäuden ist zu berücksichtigen. Beseitigung von Leerständen, Umnutzung und die Nutzung von Baulücken stehen bei der Dorfentwicklung im Vordergrund. Dabei gilt, neue Gebäude und Baugebiete dem Orts- und Landschaftscharakter anzupassen und unter Beachtung der regional- und ortstypischen Bauformen und -materialien eine Verzahnung von traditionellen und modernen Elementen herzustellen.

Die Gestaltung der privaten und öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen prägt nachhaltig das Bild des Dorfes. Die Grüngestaltung von öffentlichen und privaten Flächen hat herausragende Bedeutung für eine harmonische Dorfgestaltung und die Wohn- und Lebensqualität. Die Gestaltung des Ortes, des Ortsrandes und die Einbindung des Dorfes in die Landschaft sowie Erhaltung, Pflege und Entwicklung charakteristischer Landschaftselemente, wie Hecken, Feldgehölze, Teiche, Feuchtbiotope sind vor dem Hintergrund des ökologischen Wertes und des Klimawandels von großer Bedeutung.

Die Vernetzung mit der umgebenden Landschaft, die Förderung vielfältiger naturnaher Lebensräume und die Erhaltung und Gestaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft tragen zur Sicherung und zur Qualität des Naturhaushaltes bei. Dabei sollte die Artenvielfalt der regional- und dorftypischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten und gefördert werden.

Durch Initiativen für eine dorf- und standorttypische Begrünung sollten öffentliche Grünanlagen sowie Vor- und Hausgärten artenreich und nachhaltig gestaltet werden. Um Wissen und Erfahrungsschatz weiterzugeben sollten auch die nachfolgenden Generationen in zukunftsweisende Themen eingebunden werden. Die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und das Heranführen der Kinder und Jugendlichen an Naturthemen und deren Einbeziehung in entsprechende Aktivitäten sind hierbei besonders wichtig. Bewertet werden außerdem Projekte und Ideen der Dorfgemeinschaft zur Anpassung an den Klimawandel.

Mögliche Maßnahmen:

- Erstellen von Rahmen wie Innenentwicklungskonzepte, Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplänen unter Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit Flächen
- Sachgerechte Sanierung von Baudenkmälern, harmonische Anpassung von Neubauten in das Ortsbild, Verwendung regionaler, umweltfreundlicher Materialien bei Neubauten, Renovierung und Sanierung, Berücksichtigung aktueller energetischer Standards
- Sinnvolle Umnutzung und Nachnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und anderer leerstehender Bausubstanz
- Pflege und Verbesserung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Spiel- und Sportanlagen, Dorfplätze, Brunnen und so weiter
- Dorfgerechte Gestaltung des Straßenraums und der Freiflächen insbesondere hinsichtlich der Auswahl von Farben und Materialien
- Begrünung von Dorfplätzen, Straßen, Friedhöfen und öffentlichen Freiflächen unter Verwendung standortgerechter, heimischer Bäume und Sträucher, Anpflanzungen von klimaresistenten Alleebäumen und Pflanzen
- Umweltverträgliche Gestaltung und Pflege von ländlichen Wohn-, Nutz- und Schulgärten sowie von Blumenschmuck, Fassadenbegrünungen, Hecken und Mauersäumen
- Sicherung der Kraut- und Strauchflora an Straßen, Wegen und Bachrändern
- Eingrünung von Gebäuden am Ortsrand sowie von landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben außerhalb der Ortslage mit standortgerechten Gehölzen
- Erhaltung oder Schaffung von Biotopen und Lebensräumen wie Hecken, Einzelbäumen, Trockenmauern, Höhlen und Tümpeln für die heimische Tierwelt sowie Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten
- Erhaltung und Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern sowie deren Uferbereiche

Gesamteindruck
Bei der abschließenden Beurteilung des Gesamteindrucks des Dorfes wird das Zusammenspiel der Bewertungsbereiche vor dem Hintergrund der individuellen Ausgangslage betrachtet. Die Jury bewertet, wie die Inhalte und Ziele des Wettbewerbs von der Dorfgemeinschaft umgesetzt werden. Im Mittelpunkt stehen die Fortschritte für die Entwicklung des Dorfes und das Engagement der Dorfgemeinschaft innerhalb der letzten Jahre. Die dargestellten Maßnahmen sollen zu einem geschlossenen Gesamteindruck des Dorfes im Hinblick auf seinen unverwechselbaren Charakter zusammengeführt werden.

Mögliche Maßnahmen:
- Beiträge zur Steigerung der Zukunftsfähigkeit
- Querschnittswirkung zur Erhöhung der Nachhaltigkeit
- Besondere Projekte zu den Themen aktueller Herausforderungen
- Verbindung der Fachbewertungsbereiche untereinander
- Nutzung der Teilnahme am Dorfwettbewerb zur aktiven Dorfentwicklung

2.2
Organisation und Bewertung

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz beauftragt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit der Organisation und Durchführung des Landeswettbewerbs. Eine von der Landwirtschaftskammer im Einvernehmen mit dem Ministerium zu berufende Bewertungskommission beurteilt die Leistungen der Teilnehmer.

Für die Mitwirkung in der Kommission kommen unter anderem Personen aus folgenden Behörden, Verbänden und Organisationen in Frage:
- den Dezernaten „Ländliche Entwicklung und Bodenordnung“ der Bezirksregierungen
- weiteren Fachbehörden des Landes mit thematischem Bezug zu den Bewertungsbereichen
- den kommunalen Spitzenverbänden
- den Landschaftsverbänden
- den Verbänden der Landwirtschaft, des Gartenbaues und des ländlichen Raumes
- den Landfrauenverbänden
- den Landesverbänden der Gartenbauvereine und der Heimatvereine
- den Landjugendverbänden
- dem Tourismusverband
- der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege
Die Leitung obliegt der Landwirtschaftskammer.
Der Entscheid auf Landesebene wird im Sommer 2025 durchgeführt. Die Entscheidungen der Bewertungskommission sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2.3
Auszeichnungen

Im Landeswettbewerb werden Gold-, Silber- und Bronzeplaketten sowie Urkunden verliehen, die mit Geldpreisen verbunden sind. Für beispielhafte Leistungen auf Teilgebieten können Sonderpreise vergeben werden.

3
Durchführung des Wettbewerbes

3.1
Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Ortschaften oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3 000 Einwohner oder Gemeinschaften von benachbarten Dörfern mit insgesamt 3 000 Einwohnern. Das Dorf wird grundsätzlich von seiner Gemeinde für den Wettbewerb gemeldet (siehe Nummer 4.1). Eine Meldung kann auch durch die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb ist die erfolgreiche Teilnahme an einem vorausgegangenen Kreiswettbewerb. Bei weniger als vier Teilnehmern im Kreis und der kreisfreien Stadt wird über eine Teilnahme durch eine von der Landwirtschaftskammer gebildete Kommission entschieden (siehe Nummer 3.2). Nicht teilnahmeberechtigt sind Orte, die aus dem Landeswettbewerb 2022 als Landessieger hervorgegangen sind.

3.2
Kreiswettbewerb

Die Kreise und kreisfreien Städte führen im Jahr 2024 als Vorentscheidung für den Landeswettbewerb 2025 einen Wettbewerb durch. Die Bewertungskommissionen werden von den Kreisen im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer bestimmt. Bei der Auswahl der Mitglieder der Bewertungskommission soll neben der fachlichen Qualifikation im Sinn der Bewertungsmerkmale auch das ehrenamtliche Engagement der Vereine, im Besonderen auch der Landfrauenverbände, der Gartenbau- und Heimatvereine berücksichtigt werden.

3.3
Teilnahmeschlüssel für den Landeswettbewerb

Von den am Kreiswettbewerb teilnehmenden Ortsteilen können
ab   4 Ortsteile = 1 Kreissieger
ab 20 Ortsteile = 2 Kreissieger
ab 40 Ortsteile = 3 Kreissieger
ab 60 Ortsteile = 4 Kreissieger
ab 80 Ortsteile = 5 Kreissieger
ab 100 Ortsteile = 6 Kreissieger
für den Landeswettbewerb gemeldet werden.

4
Anmeldung und Termine

4.1
Kreiswettbewerbe 2024

Die Teilnahme am Kreiswettbewerb 2024 (siehe Nummer 3.1) ist ab sofort der zuständigen Kreisverwaltung zu melden. Die Kreise führen im Jahr 2024 einen Kreisentscheid als Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb durch.

4.2
Landeswettbewerb 2025

Die Kreise übersenden der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
z. Hd. Kristina Humpesch
Gartenstr. 11
50765 Köln
bis spätestens 15. September 2024 eine Zusammenstellung der gemeldeten Ortsteile der Kreiswettbewerbe unter Angabe der Einwohnerzahlen und Gemeindenamen. Die Kreissieger (siehe Nummer 3.3) sind der Landwirtschaftskammer unmittelbar nach Abschluss des Kreiswettbewerbes, spätestens jedoch bis zum 30. November 2024 zu melden. Bei weniger als vier Teilnehmern pro Kreis wird noch im Herbst 2024 ein Bezirksentscheid durchgeführt (siehe Nummer 3.1).

4.3
Bundeswettbewerb 2026

Der 28. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2026 wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgeschrieben. Voraussetzung für die Meldung zum Bundeswettbewerb 2026 ist die erfolgreiche Teilnahme am vorangegangenen Landeswettbewerb. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz meldet die Landessieger bis zum 31. Oktober 2025 zur Teilnahme an. Die Bundesbewertungskommission beurteilt die Leistungen der teilnehmenden Dörfer im Sommer 2026.

- MBl. NRW. 2023 S. 1307