Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 47 vom 4.12.2023 Seite 1343 bis 1370
Änderung der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein |
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Änderung der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
Änderung
der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
Vom 26. November 2022
Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 26. November 2022 aufgrund des § 23 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Gesetz vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 416) und durch Gesetz vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 417) geändert worden ist, die folgende Änderung der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein vom 19. April 1997 (MBl. NRW. S. 887), die zuletzt durch Beschluss der Kammerversammlung vom 12. Juni 2021 (MBl. NRW. S. 752) geändert worden ist, beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. September 2023 genehmigt worden ist:
Artikel I
Die Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein wird wie folgt geändert:
Der Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) wird wie folgt geändert:
1. Der unter Tarifstelle 2.1.1 aufgeführte Betrag in Höhe von € 45,-- wird ersetzt durch den Betrag € 119,--.
2. Der unter Tarifstelle 2.1.2 aufgeführte Betrag in Höhe von € 60,-- wird ersetzt durch den Betrag € 134,--.
3. Der unter Tarifstelle 2.3 aufgeführte Betrag in Höhe von € 45,-- wird ersetzt durch den Betrag € 119,--.
4. In der Tarifstelle 2.4 werden nach dem Wort „Zwischenprüfung“ die Wörter „und Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1“ eingefügt.
5. In der Tarifstelle 2.5 werden nach dem Wort „Abschlussprüfung“ die Wörter „und Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2“ eingefügt.
Artikel II
Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Ausgefertigt.
Düsseldorf, den 30. November 2022
Dr. Ralf H a u
s w e i l e r
Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein
Genehmigt.
Düsseldorf, den 28. September 2023
Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Az.: V A 293.11.03
Im Auftrag
H a m m
Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein wird hiermit zur Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigt.
Neuss, den 18. Oktober 2023
Dr. Ralf H a u
s w e i l e r
Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein
- MBl. NRW. 2023 S. 1354