Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 47 vom 4.12.2023 Seite 1343 bis 1370
Änderung der Richtlinien Mehrgefahrenversicherung |
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zugehörige Anlagen : |
Änderung der Richtlinien Mehrgefahrenversicherung
7820
Änderung der
Richtlinien Mehrgefahrenversicherung
Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
II.3 – 63.05.06.01/000001
Vom 10. November 2023
1
Die Richtlinien Mehrgefahrenversicherung vom 20. April 2023 (MBl. NRW. S. 463) werden wie folgt geändert:
1. In Nummer 4.1 Satz 6 werden das Komma und die Wörter „im Ertrag stehenden“ gestrichen.
2. In Nummer 4.3 Satz 1 wird das Wort „umgewandelt“ durch das Wort „erweitert“ ersetzt.
3. In Nummer 5.5.2 wird die Angabe „2 000“ durch die Angabe „500“ ersetzt.
4. Nach Nummer 6.1.1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Der Antrag enthält mindestens die folgenden Angaben:
a) Name und Größe des Unternehmens,
b) Beschreibung des Projekts einschließlich des Beginns und Abschlusses des
Projekts,
c) Standort des Projekts,
d) eine Aufstellung der beihilfefähigen Kosten,
e) Art der Beihilfe (Zuschuss, Kredit, Garantie, rückzahlbarer Vorschuss oder
Sonstiges) und Höhe der für das Projekt benötigten öffentlichen Finanzierung.“
5. Die Anlage erhält die aus dem Anhang ersichtliche Fassung:
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2023 S. 1357