Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 49 vom 27.12.2023 Seite 1419 bis 1480

Ergänzungserlass zu den Richtlinien über die Vergütung von Prüfungstätigkeiten
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Ergänzungserlass zu den Richtlinien über die Vergütung von Prüfungstätigkeiten

20322

Ergänzungserlass
zu den Richtlinien über die Vergütung von Prüfungstätigkeiten

Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums der Finanzen und
des Ministeriums des Innern

Vom 6. Dezember 2023

1
Die obersten Landesbehörden können ab dem 1. Januar 2024 für ihren Geschäftsbereich von den Richtlinien über die Vergütung von Prüfungstätigkeiten vom 28. Oktober 1969 (MBI. NRW. S. 1890) in der jeweils geltenden Fassung abweichende Bestimmungen erlassen. Das Einholen einer Zustimmung nach Nummer 4.2 und 4.3 der Richtlinien über die Vergütung von Prüfungstätigkeiten durch das Ministerium der Finanzen und das Ministerium des Innern ist nicht erforderlich. Der Haushaltsvorbehalt ist zu beachten.

2
Dieser Runderlass tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

- MBl. NRW. 2023 S. 1420