Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 49 vom 27.12.2023 Seite 1419 bis 1480

Dritte Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur
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Dritte Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur

7817

Dritte Änderung der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur

Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
II.8 – 63.04.07.03

Vom 1. Dezember 2023

1
Nummer 1 Satz 4 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur vom 15. März 2019 (MBl. NRW. S. 148), die zuletzt durch Runderlass vom 17. Oktober 2022 (MBl. NRW S. 895) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe h wird das Wort „sowie“ durch ein Komma ersetzt.

b) Der bisherige Buchstabe i wird Buchstabe j

c) Nach Buchstabe h wird folgender Buchstabe i eingefügt:

„i) der Verordnung (EU) 2021/2115 des europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1) sowie“.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2023 S. 1421