Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 49 vom 27.12.2023 Seite 1419 bis 1480
Sechste Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen“ |
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Sechste Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen“
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Sechste Änderung der
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und
Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen“
Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Vom 24. Dezember 2023
1
In Nummer 9 Satz 1
der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen
und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen vom 28. August 2008 (MBl. NRW. S. 504), die zuletzt durch Runderlass vom 28. Februar 2018 (MBl. NRW. S. 157)
geändert worden sind, wird die Angabe „2023“ durch die Angabe „2028“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass
tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2023 S. 1426