Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 2 vom 26.1.2024 Seite 21 bis 120

Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) hier: Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen Zu § 13 Abs. 2 und 3 Landeshaushaltsordnung (LHO)
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Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) hier: Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen Zu § 13 Abs. 2 und 3 Landeshaushaltsordnung (LHO)

631

Verwaltungsvorschriften
zur Haushaltssystematik
des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS)
hier: Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen
Zu § 13 Abs. 2 und 3 Landeshaushaltsordnung (LHO)

Runderlass des Ministeriums der Finanzen
vom 9. Dezember 2023

1

Das Bund/Länder-Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens nach § 49a Haushaltsgrundsätzegesetz hat den harmonisierten Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen als Standard beschlossen, der bei Bund und Ländern zur Entfaltung der Rechtswirkung durch Verwaltungsvorschriften umzusetzen ist.

Aufgrund der dem Ministerium der Finanzen durch § 5 Abs. 2 der LHO vom 26. April 1999 (SGV. NRW 630), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Januar 2019 (GV. NRW. S. 803) erteilten Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung werden nach Anhörung des Landesrechnungshofs die nachstehend abgedruckten Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (I. Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan und II. Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen/ZH-GPl) bekanntgegeben.

2

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2.1

Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.

2.2

Die Vorschriften sind erstmals bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 anzuwenden.

2.3

Die mit Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 25. Juli 2014 (MBl. NRW. 452) bekanntgegebenen Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik, zu § 13 Abs. 2, 3 LHO, gelten letztmalig für die Aufstellung, die Ausführung und die Rechnungslegung des Haushaltsplans 2024. Sie treten mit Ablauf des Haushaltsjahres 2024 außer Kraft.

Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan

1. Gliederung

Der Gruppierungsplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in

Hauptgruppen - Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,
Obergruppen - Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,
Gruppen - Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.

Die Hauptgruppen beginnen mit der Ziffer 0, die Obergruppen mit der Ziffer 1.

Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem Gruppierungsplan orientiert sich in erster Linie an Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge. Eine konsequente Anwendung ist notwendig für die Bereitstellung von Grunddaten für die Berechnung des Staatskontos.

2. Zuordnungshinweise; Schwerpunktprinzip

Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten verbindlich erläutert. Die Zuordnungshinweise enthalten auch Abgrenzungen zu und Verweise auf andere Hauptgruppen, Obergruppen und Gruppen. Sie sind nicht abschließend, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.

Sollen Einnahmen oder Ausgaben verschiedener Arten zusammengefasst werden, weil eine Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.

3. Begriffsbestimmungen

3.1 Zuweisungen und Zuschüsse

Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen. Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen, insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben. Keine Zuweisungen und Zuschüsse sind Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.

3.2 Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs

Einnahmen:       Obergruppen/Gruppen 15, 17, 21 bis 23, 291 bis 293, 31, 33
Ausgaben:         Obergruppen/Gruppen 56, 58, 61 bis 63, 691 bis 693, 85, 88

Zum öffentlichen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans gehören:

1. die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden/ Gemeindeverbände,

2.  die Sondervermögen der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherungsträger, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung (Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung vgl. Nr. 3.3),

3.  die Sozialversicherungsträger: z.B. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit (öffentliche Zusatzversorgungskassen, wie z.B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, gehören zu den öffentlichen Unternehmen, vgl. Nr. 3.3),

4.  die Zweckverbände: Verbände und sonstige Organisationen, die kommunale Aufgaben erfüllen, rechtlich selbständig sind und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde oder Gemeindeverband) zum Mitglied haben.

3.3 Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im Inland

Einnahmen: Obergruppen/Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 28, 297 bis 299, 32, 34
Ausgaben: Obergruppen/Gruppen 57, 59, 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89

Zum sonstigen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans zählen im Inland die natürlichen Personen, die privaten Einrichtungen, die öffentlichen Einrichtungen, soweit sie nicht unter Nummer 3.2 aufgeführt sind, sowie die privaten und öffentlichen Unternehmen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder weiterleitet, so kann eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht kommen. So sind z.B. Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden, den Unternehmen zuzuordnen.

Zu den Unternehmen zählen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren und Dienstleistungen produzieren bzw. erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören u.a. auch landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Ein- und Verkaufsvereinigungen (auch in genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe. Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische Aufgabenstellung. Gemeinnützige GmbH (gGmbH) sind als Einrichtungen zu behandeln (Gruppen 684, 685, 893 und 894).

Öffentliche Unternehmen sind:

- Eigene Betriebe des Bundes und der Länder im Sinne des § 26 BHO/LHO,

- Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung,

- Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts,

- Unternehmen des privaten Rechts (z.B. AG, GmbH, eGmbH), wenn Bund, Länder und Gemeinden/ Gemeindeverbände überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) oder des Stimmrechts unmittelbar oder mittelbar (z.B. über eine Holding) beteiligt sind.

Öffentliche Einrichtungen sind:

-  juristische Personen des öffentlichen Rechts (soweit nicht unter Nr. 3.2 genannt), die keine Unternehmen sind,

- juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) oder des Stimmrechts unmittelbar oder mittelbar (z.B. über eine Holding) beteiligt sind,

- juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand aufgrund der Satzung o.ä. beherrschenden Einfluss ausübt.

3.4 Zahlungen zwischen Inland und Ausland

Einnahmen:       Obergruppen 14, 16, 18, 26 bis 29, 32, 34
Ausgaben:         Obergruppen 57, 59, 66 bis 69, 83, 86, 89

Für die Behandlung von Zahlungen vom und an das Ausland ist in der Regel von dem Einzahler oder von dem Erstempfänger auszugehen. Bei Zahlungen von und an Vermittlungsstellen mit Sitz im Inland kann jedoch auch eine Zahlung vom oder an das Ausland in Betracht kommen, z.B.

- Zahlungen an ausländische Staaten, juristische oder natürliche Personen im Ausland durch Vermittlung von Banken

- Abwicklung von Lieferungen und Leistungen über inländische Vertreter von Unternehmen im Ausland,

- Zahlungen von Renten und anderen Geldleistungen an im Ausland wohnende Personen auf Konten bei Inlandsbanken, z.B. Wiedergutmachungsleistungen, Zahlungen aus Lieferungsverträgen.

Dagegen ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.

3.5 Wertgrenzen

3.5.1 Die für die Beschaffung von beweglichen Sachen geltenden Wertgrenzen für den Einzelfall (Erwerb je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) ergeben sich aus den Zuordnungshinweisen im Gruppierungsplan. Die dort genannten Beträge verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer.

3.5.2 Für Baumaßnahmen können sich Wertgrenzen aus besonderen Bestimmungen, z.B. baufachlichen Bestimmungen ergeben.

Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen (ZH-GPl)

0

Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel

Hauptgruppe 0

01

Gemeinschaftsteuern- und Gewerbesteuerumlage

Obergruppe 01

011

Lohnsteuer

Gruppe 011

012

Veranlagte Einkommensteuer

Gruppe 012

013

Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)

Gruppe 013

014

Körperschaftsteuer

Gruppe 014

015

Umsatzsteuer

Gruppe 015

016

Einfuhrumsatzsteuer

Gruppe 016

017

Gewerbesteuerumlage

Gruppe 017

018

Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

Gruppe 018

02

EU-Eigenmittel (nur Bund)

Obergruppe 02

03/
04

Bundessteuern

Obergruppen 03/04

05/
06

Landessteuern

Obergruppen 05/06

051

Vermögensteuer

Gruppe 051

052

Erbschaftsteuer

Gruppe 052

053

Grunderwerbsteuer

Gruppe 053

055

Totalisatorsteuer

Gruppe 055

056

Andere Rennwettsteuern

Gruppe 056

057

Lotteriesteuer

Gruppe 057

058

Andere Steuern nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz

Gruppe 058

059

Feuerschutzsteuer

Gruppe 059

061

Biersteuer

Gruppe 061

062

Online-Casinospielsteuer

Gruppe 062

069

Sonstige Landessteuern

Gruppe 069

07/
08

Gemeindesteuern

Obergruppen 07/08

09

Steuerähnliche Abgaben

Obergruppe 09

092

Münzeinnahmen (nur Bund)

Gruppe 092

093

Abgaben von Spielbanken

Gruppe 093

099

Sonstige steuerähnliche Abgaben

Gruppe 099

1

Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.

Hauptgruppe 1

11

Verwaltungseinnahmen

Obergruppe 11

111

Gebühren, sonstige Entgelte

Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind, soweit nicht Gruppe 112

Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschl. Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme von Anstalten und Einrichtungen

Beiträge im Sinne des Abgabenrechts, soweit nicht Gruppe 341

Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - (SGB IX)

Gruppe 111

112

Geldstrafen, Geldbußen und Zwangsgelder (einschl. der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)

Geldstrafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder, Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder einschl. damit zusammenhängender Prozesskosten usw.

Gruppe 112

119

Sonstige Verwaltungseinnahmen

Einnahmen aus Veröffentlichungen, Verkauf und Vertrieb amtlicher Drucksachen, Ausschreibungsunterlagen usw.

Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden

Stundungs- und Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge (nur soweit die Buchung zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist)

Einnahmen aus Aufträgen Dritter

Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung

Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte

Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern

Einnahmen aus Fundsachen

Einnahmen aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen, soweit nicht aus wirtschaftlicher Tätigkeit (siehe Gruppe 125)

Einnahmen aus dem Verfall von Kautionen

Einnahmen aus Regressen

Vertragsstrafen, soweit nicht bei der Hauptforderung

Einnahmen aus Erbschaften, Anfall eines Vereinsvermögens (§ 46 BGB) und Stiftungsvermögens (§ 88 BGB)

Haftungsentschädigungen

Rückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes

Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen

Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw.

Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Beschäftigten, Honorarabgaben

Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können.

Gruppe 119

12

Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)

Obergruppe 12

121

Einnahmen aus Gewinnen von Unternehmen und Beteiligungen

Ablieferungen eigener Unternehmen des Bundes und der Länder ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar

·      Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen, Gewinn- und Überschussablieferungen

Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen.

Gruppe 121

122

Konzessionsabgaben

Vertragsmäßige Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum, wie z.B.

•      Einnahmen aus der Erteilung einer Erlaubnis zum Aufsuchen und Gewinnen der Bodenschätze (z.B. Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz)

•      Einräumung der Wegenutzung

Abgaben von Lotterieveranstaltern sowie Wettunternehmen

Gruppe 122

123

Einnahmen aus staatlichen Glücksspielen

Gewinnablieferungen/Reinerträge aus den staatlichen Wetten und Lotterien

Gruppe 123

124

Mieten und Pachten

Einnahmen aus der Überlassung von Vermögensgegenständen zur Nutzung, wie z.B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasingraten und Einnahmen aus Lizenzen, soweit nicht Gruppe 126

Gruppe 124

125

Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit

Einnahmen aus z.B.

•      Holzverkäufen und andere Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Forsten

•      dem Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe/ Arbeitsbetriebe

•      dem Verkauf von Jagd- und Fischereierzeugnissen

•      sonstigen Betriebszweigen (z.B. Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartographischen Arbeiten, Verkauf von Karten, Katalogen)

•      der Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung

•      dem Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte

Gruppe 125

126

Einnahmen aus der Bereitstellung natürlicher Ressourcen

Einnahmen aus der Verwertung (nicht Erteilung, siehe Gruppe 122) des Nutzungsrechts an den nachstehend abschließend genannten natürlichen Ressourcen

•      Jagd- und Fischereipacht

•      Pachten für land- und forstwirtschaftliche Flächen

•      Pachten für Gewässer

•      Pachten für den Abbau von Bodenschätzen

•      Mobilfunkfrequenzen

Gruppe 126

129

Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)

Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 126 nicht zugeordnet werden können

Gruppe 129

13

Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen und Beteiligungen, aus Kapitalrückzahlungen und dgl.

Obergruppe 13

131

Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppe 135

Einnahmen aus der Veräußerung von bebauten Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z.B. Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und diesbezüglichen beschränkt dinglichen Rechten

Gruppe 131

132

Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen

Soweit nicht bei Gruppe 119 oder 125

Gruppe 132

133

Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen

Einnahmen aus der Veräußerung von Forderungen

Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilsrechten an Unternehmen, Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren

Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen

Gruppe 133

134

Kapitalrückzahlungen

Gruppe 134

135

Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten Grundstücken

Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten Grundstücken und diesbezüglichen beschränkt dinglichen Rechten

Gruppe 135

14

Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen

Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts-, Garantie- oder sonstigen Gewährleistungsverträgen

Obergruppe 14

141

Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland

Gruppe 141

146

Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland

Gruppe 146

15

Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich

Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Obergruppe 15

151

Zinseinnahmen vom Bund

Gruppe 151

152

Zinseinnahmen von Ländern

Gruppe 152

153

Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

Gruppe 153

154

Zinseinnahmen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 154

156

Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 156

157

Zinseinnahmen von Zweckverbänden

Gruppe 157

16

Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen

Obergruppe 16

161

Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 161

162

Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland

Zinsen von z.B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für Darlehen

Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen

Gruppe 162

166

Zinseinnahmen aus dem Ausland

Gruppe 166

17

Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Obergruppe 17

171

Darlehensrückflüsse vom Bund

Gruppe 171

172

Darlehensrückflüsse von Ländern

Gruppe 172

173

Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden

Gruppe 173

174

Darlehensrückflüsse von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 174

176

Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 176

177

Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden

Gruppe 177

18

Darlehensrückflüsse aus sonstigen
Bereichen

Obergruppe 18

181

Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 181

182

Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland

Darlehensrückflüsse von z.B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland

Gruppe 182

186

Darlehensrückflüsse aus dem Ausland

Gruppe 186

2

Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Zur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen siehe Nr. 3.1 der allgemeinen Vorschriften

Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen siehe Hauptgruppe 3

Hauptgruppe 2

21

Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften

Obergruppe 21

211

Allgemeine Zuweisungen vom Bund

Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder

Gruppe 211

212

Allgemeine Zuweisungen von Ländern

Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs

Gruppe 212

213

Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

Landesumlagen

Gruppe 213

214

Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 214

216

Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 216

217

Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden

Gruppe 217

22

Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Zuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen

Obergruppe 22

221

Schuldendiensthilfen vom Bund

Gruppe 221

222

Schuldendiensthilfen von Ländern

Gruppe 222

223

Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

Gruppe 223

224

Schuldendiensthilfen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 224

226

Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 226

227

Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden

Gruppe 227

23

Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche

Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind

Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs

Obergruppe 23

231

Sonstige Zuweisungen vom Bund

Erstattung

·      von Ausgaben für die Bundestags- und Europawahl

·      von Kriegsfolgenhilfeleistungen

·      des Anteils des Bundes am Wohngeld

·      von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten usw.

·      von Ausgaben für statistische Erhebungen

Gruppe 231

232

Sonstige Zuweisungen von Ländern

Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen

Gruppe 232

233

Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

Gruppe 233

234

Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 234

235

Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 235

236

Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 236

237

Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden

Gruppe 237

26

Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen

Zu Schuldendiensthilfen siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22

Obergruppe 26

261

Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland

Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch

·      Banken und Versicherungen

·      Stiftungen und Fonds

·      Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer

Gruppe 261

266

Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland, soweit nicht von der EU

Gruppe 266

27

Zuschüsse von der EU

Obergruppe 27

271

Erstattungen von der EU

Gruppe 271

272

Sonstige Zuschüsse von der EU

Gruppe 272

28

Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen

Obergruppe 28

281

Sonstige Erstattungen aus dem Inland

Gruppe 281

282

Sonstige Zuschüsse aus dem Inland

Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden

Gruppe 282

286

Sonstige Erstattungen aus dem Ausland, soweit nicht von der EU

Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen

Gruppe 286

287

Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland, soweit nicht von der EU

Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen

Gruppe 287

29

Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 69

Obergruppe 29

291

Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen

Gruppe 291

292

Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen

Gruppe 292

293

Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen

Gruppe 293

297

Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse

Gruppe 297

298

Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse

Gruppe 298

299

Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse

Gruppe 299

3

Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen

Schuldenaufnahmen

·      Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere sind mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen

·      Ausgaben für Disagio, Geldbeschaffung und zur Optimierung der Kreditkonditionen sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen:

·      Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 oder 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind

Besondere Finanzierungseinnahmen sind:

·      Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.)

·      Übertragene Überschüsse aus Vorjahren

·      Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehr- und Mindereinnahmen

·      Haushaltstechnische Verrechnungen

Hauptgruppe 3

31

Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen, soweit zur Aufgabenfinanzierung

Obergruppe 31

311

Schuldenaufnahmen beim Bund

Gruppe 311

312

Schuldenaufnahmen bei Ländern

Gruppe 312

313

Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden

Gruppe 313

314

Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 314

317

Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden

Gruppe 317

32

Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt

Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d.h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen sowie auch bei den in der Obergruppe 31 genannten Einheiten, soweit die Schuldenaufnahme der allgemeinen Haushaltsfinanzierung (sog. Ausgabenfinanzierung) und nicht der Finanzierung zu erledigender konkreter Aufgaben (sog. Aufgabenfinanzierung, dann Obergruppe 31) dient. Spiegelbildlich dient die Kreditgewährung den in der Obergruppe 31 genannten Einheiten in diesen Fällen der Geldanlage.

Obergruppe 32

321

Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 321

322

Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 322

325

Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen Kreditmarkt im Inland

Gruppe 325

326

Schuldenaufnahmen im Ausland

Gruppe 326

33

Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Obergruppe 33

331

Zuweisungen für Investitionen vom Bund

Gruppe 331

332

Zuweisungen für Investitionen von Ländern

Gruppe 332

333

Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

Gruppe 333

334

Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 334

336

Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 336

337

Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden

Gruppe 337

34

Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen

Obergruppe 34

341

Beiträge

Beiträge Dritter (sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine u. dgl., private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte) zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben

Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, z.B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten u.Ä.

Gruppe 341

342

Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland

Gruppe 342

346

Zuschüsse für Investitionen von der EU

Gruppe 346

347

Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland, soweit nicht von der EU

Gruppe 347

35

Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken

Allgemeine und zweckgebundene, d.h. für Einzelzwecke gebildete Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände/-bestandteile mit besonderen Zweckbestimmungen

Obergruppe 35

352

Entnahmen aus Betriebsmittelrücklage

Gruppe 352

355

Entnahmen aus Konjunkturausgleichsrücklage

Gruppe 355

356

Entnahmen aus Fonds und Stöcken

Gruppe 356

359

Entnahmen aus sonstigen Rücklagen

Gruppe 359

36

Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre

Nachweis der Übertragung von Überschüssen

Obergruppe 36

37

Globale Mehr- und Mindereinnahmen

Obergruppe 37

371

Globale Mehreinnahmen

Einnahmen, die zwar erwartet werden, aber noch nicht nach dem Entstehungsgrund auf die anderen Einnahmearten aufgeteilt werden können

Gruppe 371

372

Globale Mindereinnahmen

Vorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushaltsplans die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden

Gruppe 372

38

Haushaltstechnische Verrechnungen

Obergruppe 38

381

Verrechnungen zwischen Kapiteln

Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z.B. Versorgungsausgaben)

Die Einnahmen der Gruppe 381 müssen den Ausgaben der Gruppe 981 entsprechen.

Gruppe 381

382

Durchlaufende Posten

Durchlaufende Posten sind Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist oder bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt (z.B. Durchlaufspenden)

Gruppe 382

384

Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

Gruppe 384

385

Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

Gruppe 385

386

Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

Gruppe 386

389

Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen

Gruppe 389

4

Personalausgaben

Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst-, Amts-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z.B. planmäßige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte, Abgeordnete, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer usw., sowie Versorgungsbezüge für diese Personen

Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Leistungen aufgrund von Werkverträgen oder vergleichbaren Vertragsformen, z.B. Honorare an Sachverständige

Hauptgruppe 4

41

Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige

Obergruppe 41

411

Aufwendungen für Abgeordnete

Ausgaben für Aufwendungen der Präsidentinnen, Präsidenten, Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten, und Mitglieder des Bundestags, des Bundesrats, des Landtages, der Bürgerschaft und des Abgeordnetenhauses, z.B.

·      Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen, Diäten

·      Versicherungen

·      Pauschalierte Reisekosten

·      Sonstige Reisekosten, Sitzungsgelder, Erstattung barer Auslagen

Gruppe 411

412

Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z.B.

·      Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter und Wahlvorstände

·      Ausgaben für Beiräte (einschl. Reisekosten), soweit nicht Gruppen 523 bis 546

·      Ausgaben für Mitglieder der Bezirksversammlungen, der Bezirksverordnetenversammlungen sowie der Stadtverordnetenversammlung

·      Aufwandsentschädigung an Deputierte

Gruppe 412

42

Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen

Obergruppe 42

421

Bezüge der Bundespräsidentin, des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, des Bundeskanzlers, der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, der Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger

Gruppe 421

422

Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter

Grundgehalt

Familienzuschlag

Zuschüsse zum Grundgehalt

Altersteilzeitzuschlag

Zulagen

Vergütungen, z.B. für Mehrarbeit und Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst

Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich

Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen

Anwärterbezüge

Vermögenswirksame Leistungen

Sonderzuwendungen/-zahlungen

Aufwandsentschädigungen

Abfindungen und Übergangsgelder

Jubiläumszuwendungen (ohne Sachzuwendungen)

Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

Schulbeihilfen

Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen u.Ä.

Gruppe 422

423

Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Wehrsold und Nebenleistungen der Freiwilligen Wehrdienst Leistenden sowie Restzahlungen von Sold der Zivildienstleistenden (nur Bund)

Grundgehalt

Familienzuschlag

Altersteilzeitzuschlag

Zulagen

Vergütungen

Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich

Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen

Vermögenswirksame Leistungen

Aufwandsentschädigungen

Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten

Abfindungen und Übergangsgelder

Jubiläumszuwendungen (ohne Sachzuwendungen)

Versicherungsbeiträge für Dienstleistende

Wehrsold, besondere Vergütung, Wehrdienstzuschlag, Entlassungsgeld, erhöhter Wehrsold, Mehrarbeitsvergütung, Auslandsverwendungszuschlag für nicht mandatierte Einsätze für Freiwilligen Wehrdienst Leistende

Gruppe 423

424

Zuführung an die Versorgungsrücklage

Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage

Gruppe 424

427

Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige

Entgelt für Stellvertretung und Aushilfe

Vergütungen an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre

Vergütungen nach Heuertarifen

Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausüben

Honorare für Dozentinnen, Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Beschäftigte der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind

Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppen 523 bis 546

Vergütungen für Gastprofessuren, Lehraufträge und Vorträge

Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten

Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und Sportlehrer

Vergütungen für Austauschlehrerinnen und Austauschlehrer

Vergütungen für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religionslehrerinnen und Religionslehrer

Gruppe 427

428

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Tarifliche, übertarifliche und außertarifliche Entgelte

Aufstockungsbeträge/ -leistungen nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit

Vermögenswirksame Leistungen

Sozialversicherungsbeiträge, -zuschüsse sowie -zulagen des Arbeitgebers

Umlagen, Beiträge und Sanierungsgelder zur zusätzlichen/betrieblichen Altersversorgung (zuzüglich pauschaler Lohnsteuer)

Abfindungen

Aufwandsentschädigungen

Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden

Leistungsentgelte, -prämien und -zulagen

Strukturausgleiche

Persönliche Zulagen

Zeitzuschläge und Schichtzulagen

Erschwerniszuschläge

Sonderzuwendungen/-zahlungen

Jubiläumsgelder

Schulbeihilfen

Gruppe 428

429

Nicht aufteilbare Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen

Zusammenfassung von Bezügen, Entgelten und Nebenleistungen, die nicht auf die Gruppen 421 bis 428 aufgeteilt werden können

Gruppe 429

43

Versorgungsbezüge und dgl.

Obergruppe 43

431

Versorgungsbezüge der Bundespräsidentinnen, der Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerinnen, der Bundeskanzler, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, der Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger

Gruppe 431

432

Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter

Wartegelder, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge, Emeritierungsbezüge, Unterhaltsbeiträge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach dem Beamtenrecht

Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld

Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz

Gruppe 432

433

Versorgungsbezüge der Soldatinnen und Soldaten (nur Bund)

Gruppe 433

434

Zuführung an die Versorgungsrücklage

Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage

Gruppe 434

437

Versorgungsbezüge nach G 131

Gruppe 437

438

Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Ruhegelder und Hinterbliebenenversorgung nach dem Zusatzversorgungsrecht

Widerrufliche Renten an ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Gruppe 438

439

Sonstige Versorgungsbezüge und dgl.

Alle Versorgungsleistungen, die nicht den Gruppen 431 bis 438 zugeordnet werden können

Gruppe 439

44

Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl.

Obergruppe 44

441

Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen

Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen

Gruppe 441

443

Fürsorgeleistungen und Unterstützungen

Unfallfürsorge

Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene

Ergänzende Fürsorgeleistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

Ausgaben für Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen

Heilfürsorge

Einmalige und laufende Unterstützungen nach den Unterstützungsgrundsätzen

Ausgaben für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)

Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V

Gruppe 443

446

Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dgl.

Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene

Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Gruppe 446

45

Sonstige personalbezogene Ausgaben

Obergruppe 45

452

Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger, soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst

Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich

Gruppe 452

453

Trennungsgeld oder -entschädigung, Umzugskostenvergütungen

Trennungsgeld/ -entschädigung bei Versetzungen und Abordnungen

Mietbeiträge an Beschäftigte mit Anspruch auf Trennungsgeld/ -entschädigung

Umzugskostenvergütungen

Gruppe 453

459

Sonstige personalbezogene Ausgaben

Vergütungen für Mehrleistungen, z.B. im Abfertigungsdienst

Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), z.B. für Erprobungs-, Versuchs- und Vermessungsflüge

Verlustentschädigung

Vergütung für Arbeitnehmererfindungen

Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens/Ideenwettbewerb und für besondere Leistungen

Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen

Gruppe 459

46

Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben

Obergruppe 46

461

Globale Mehrausgaben für Personalausgaben

Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können

Gruppe 461

462

Globale Minderausgaben für Personalausgaben

Vorgesehene globale Einsparungen bei den Personalausgaben

Gruppe 462

5

Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst

Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 8

Hauptgruppe 5

51 bis 54

Sächliche Verwaltungsausgaben

Obergruppen 51-54

511

Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände

Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschl. Verbrauchsgegenstände

Fahrgelder, soweit nicht für Dienstreisen sowie Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (siehe Gruppen 523 bis 546)

Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung; im Zusammenhang mit Beschaffungen sind die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungen zuzuordnen

Druckerzeugnisse auch in digitaler Form, Druck- und Buchbinderarbeiten, soweit nicht für Museen und Bibliotheken sowie für Zwecke der Aus- und Fortbildung (siehe Gruppen 523 bis 546)

Codekarten, Dienstausweise, Parkausweise

Entgelte für Post- und Kommunikationsdienstleistungen, Rundfunkbeiträge

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren

Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen siehe Hauptgruppe 8/Obergruppe 81

Hierzu gehören z.B.:

•      Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen

•      Hard- und Software (Lizenzgebühren siehe Gruppe 518)

•      Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen

•      Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte

•      Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.

•      Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen

Unterhaltung (einschl. Wartung) von beweglichen Sachen (Haltung von Fahrzeugen siehe Gruppe 514)

Die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 523 bis 546 nachzuweisen.

Gruppe 511

514

Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden.

Hierzu gehören insbesondere:

•      Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.), Futtermittel, Düngemittel, Saat- und Pflanzgut

•      Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial

•      Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien

•      Reinigungsmittel

•      Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe, Holzhöfe, Baumateriallager

Haltung von Fahrzeugen und dgl.: Kraftstoffe (auch Strom für Elektrofahrzeuge), Schmierstoffe, Instandsetzungen, Nachrüstungen, Kraftfahrzeugsteuer

Haltung von Fahrrädern

Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschl. Zuschüsse)

Beschaffungen bis zu 5.000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5.000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Gruppe 812

Hierzu gehören auch:

·      Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse

·      Kleidergeld

·      Abnutzungsentschädigungen

Gruppe 514

516

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten

Gruppe 516

517

Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Grundstücke, Gebäude und Räume

Ausgaben für Energie (Heizung, Strom, Gas), Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung

Ausgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen

Ausgaben für Versicherungen, Steuern und Abgaben

Ausgaben für Bewachung

Gruppe 517

518

Mieten und Pachten

Ausgaben für die Nutzung von Vermögensgegenständen, wie z.B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasingraten, Lizenzgebühren

Ausgaben nach Ausübung einer Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen nicht bei Gruppe 518, sondern bei den für den Erwerb maßgeblichen Gruppen der Hauptgruppe 5 oder 8 nachzuweisen.

Gruppe 518

519

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

Laufende Unterhaltung

der verwaltungseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen und sonstigen Anlagen einschl. des Zubehörs; hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen.

Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben.

Ersatz und Ergänzung des Zubehörs

Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppe 7 oder 8

Gruppe 519

521

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Grünanlagen, Wäldern, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschl. Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen usw. innerhalb von Liegenschaften bei Gruppe 519)

Ausgaben, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppe 7 oder 8

Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei Hauptgruppe 7 oder 8 nachzuweisen (beim Bund grundsätzlich Obergruppe 82)

Ausgaben für Schneeräumen und Streuen, soweit nicht Gruppe 517

Gruppe 521

523 bis 546

Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben

Alle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht den Gruppen 511 bis 521 zuzuordnen sind, wie z.B.

•      Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Gruppe 812

•      Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form, für Museen und Bibliotheken

•      Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (einschl. Sprachausbildung), Ausgaben für Reisen, Fahrgelder sowie Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

•      Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Beschäftigte

•      Honorare für Lehrkräfte

•      Lehr- und Lernmittel

•      Ausbildung, Prüfung und Fortbildung Außenstehender

•      Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

•      Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschl. Ausgaben für Reisen

•      Preise bei Gutachterwettbewerben

•      Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten. Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z.B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82).

•      Dienstreisen

•      Verfügungsmittel (zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen)

•      Öffentlichkeitsarbeit, Messen und Ausstellungen

•      Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen, ausländische Staatsbesuche, Staatsbesuche im Ausland

•      Orden und Ehrenzeichen

•      Bewachung, soweit nicht Gruppe 517

•      Haltung von Tieren

•      Verkehr mit Gewährspersonen, Belohnungen

•      Bergungen, z.B. Beseitigung von Schiffswracks

•      Abbrüche

•      Entschädigungs- und Ersatzleistungen geringeren Umfanges, die als sächliche Verwaltungsausgaben behandelt werden (im Übrigen siehe Obergruppe 69)

•      Steuern, Abgaben und Versicherungen, soweit nicht bei Gruppe 514 oder 517

•      Bankgebühren

•      Prägung von Münzen (Münzwesen)

•      Umzug und Verlegung von Dienststellen

•      Fracht und Transport, soweit nicht bei den jeweiligen Beschaffungen oder Gruppe 511

•      Überführungen, Beerdigungen, Kränze, Grabgestecke, Nachrufe

•      Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und Inserate

•      Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht

•      Schulkinderspeisung

•      Mitgliedsbeiträge, soweit nicht Obergruppe 68

Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zutreffenden Titel nicht möglich ist

Gruppen 523-546

547

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

Zusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können

Gruppe 547

548

Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben

Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können

Gruppe 548

549

Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben

Vorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben

Gruppe 549

55

Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen (nur Bund)

Obergruppe 55

56

Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse

Zu Obergruppen 56 und 57:

Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite

Disagio

Obergruppe 56

561

Zinsausgaben an Bund

Gruppe 561

562

Zinsausgaben an Länder

Gruppe 562

563

Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände

Gruppe 563

564

Zinsausgaben an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 564

567

Zinsausgaben an Zweckverbände

Gruppe 567

57

Zinsausgaben an Kreditmarkt

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56

Obergruppe 57

571

Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 571

572

Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 572

573

Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)

Gruppe 573

575

Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt

Gruppe 575

576

Zinsausgaben an Ausland

Gruppe 576

58

Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse

Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten, die der Aufgabenfinanzierung dienten, siehe Obergruppe 31

Obergruppe 58

581

Tilgungsausgaben an Bund

Gruppe 581

582

Tilgungsausgaben an Länder

Gruppe 582

583

Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände

Gruppe 583

584

Tilgungsausgaben an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 584

587

Tilgungsausgaben an Zweckverbände

Gruppe 587

59

Tilgungsausgaben an Kreditmarkt

Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten

Zum Kreditmarkt zählen auch die in der Obergruppe 58 genannten Einheiten, soweit ein Kredit getilgt wird, der der allgemeinen Haushaltsfinanzierung galt (sog. Ausgabenfinanzierung) und nicht der Finanzierung zu erledigender konkreter Aufgaben (sog. Aufgabenfinanzierung), siehe Obergruppe 32.

Obergruppe 59

591

Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 591

592

Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 592

593

Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)

hier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen

Gruppe 593

595

Tilgungsausgaben an sonstigen Kreditmarkt im Inland

hier auch: Kurzfristige Kursstützungsmaßnahmen

Gruppe 595

596

Tilgungsausgaben an Ausland

Gruppe 596

6

Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 2

Hauptgruppe 6

61

Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 21

Obergruppe 61

611

Allgemeine Zuweisungen an Bund

Gruppe 611

612

Allgemeine Zuweisungen an Länder

Sonder- oder Ausgleichsüberweisungen des Bundes an finanzschwache Länder

Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs

Gruppe 612

613

Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Allgemeine Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs

Familienleistungsausgleich

Gruppe 613

614

Allgemeine Zuweisungen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 614

616

Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 616

617

Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände

Gruppe 617

62

Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22

Obergruppe 62

621

Schuldendiensthilfen an Bund

Gruppe 621

622

Schuldendiensthilfen an Länder

Gruppe 622

623

Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Gruppe 623

624

Schuldendiensthilfen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 624

626

Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 626

627

Schuldendiensthilfen an Zweckverbände

Gruppe 627

63

Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 23

Obergruppe 63

631

Sonstige Zuweisungen an Bund

Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung

Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft

Abführung der Bergmannsprämie

Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel

Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen)

Erstattung von Versorgungslasten

Gruppe 631

632

Sonstige Zuweisungen an Länder

Zuweisungen des Bundes

·      zur allgemeinen Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Einrichtungen

·      zur Förderung der Landwirtschaft

·      zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft

·      zur Förderung des Verkehrs

·      zur Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden gemäß BAföG

Erstattungen des Bundes für

·      Ausgaben für die Bundestagswahl

·      Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der Lastenausgleichsverwaltung

·      die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten

·      Kriegsfolgenhilfeleistungen

·      den Anteil des Bundes am Wohngeld

·      den Anteil an den Wiedergutmachungsleistungen

Erstattungen

·      von Versorgungslasten

·      für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen

Gruppe 632

633

Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Zuweisungen

·      für kulturelle Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung)

·      für soziale Maßnahmen, soweit nicht Erstattungen von Leistungen der Sozialhilfe

·      für Gastschulbeiträge

·      zur Straßenunterhaltung

·      für die Entwurfsbearbeitung (einschl. Planung) und Bauaufsicht an Bundesfern- und Landesstraßen

·      zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe

·      zur Förderung des Fremdenverkehrs

·      zum Ausgleich von Sonderlasten durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Erstattung von Ausgaben

·      für Leistungen der Sozialhilfe

·      für die Schülerbeförderung

·      für Versorgungslasten

·      für öffentliche Wahlen

·      nach SGB II (z.B. für Unterkunft und Heizung)

·      für Anteile von Gemeinden an der Spielbankabgabe

Gruppe 633

634

Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 634

636

Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

Erstattung an Pflege-, Kranken- und Unfallkassen für Leistungen der Sozialen Entschädigung

Verwaltungskostenerstattung

·      an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

·      an die Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 636

637

Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände

Gruppe 637

66

Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22

Obergruppe 66

661

Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 661

662

Schuldendiensthilfen an private Unternehmen

Gruppe 662

663

Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland

Gruppe 663

664

Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 664

666

Schuldendiensthilfen an Ausland

Gruppe 666

67

Erstattungen an sonstige Bereiche

Obergruppe 67

671

Erstattungen an Inland

Erstattungen von Darlehensausfällen gemäß BAföG an die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Gruppe 671

676

Erstattungen an Ausland

Gruppe 676

68

Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche

Obergruppe 68

681

Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen

Sozial- und Jugendhilfeleistungen, wie z.B. Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen). Als Barleistungen gelten auch Berechtigungs­scheine. Hierzu zählen nicht Leistungen an Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie z.B. vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 oder 67 zuzuordnen. Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in Einrichtungen sind der Gruppe 671 zuzuordnen.

Entschädigungszahlungen und sonstige Leistungen der sozialen Entschädigung

Unfallrenten

Wohngeld, Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz

Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen

Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden)

Wiedergutmachungsleistungen

Ehrengaben, Ehrensold

Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen

Arbeitsentlohnungen/-entgelte und sonstige Zahlungen an Gefangene in Justizvollzugsanstalten

Gruppe 681

682

Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen, soweit nicht Gruppe 661

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschl. Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen, wie z.B.

·      Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen

·      Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen

·      Betriebszuschüsse, z.B. an
- Flughafengesellschaften
- Schifffahrts- und Hafenbetriebe
- Staatsbäder

Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung oder -umverteilung oder eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, zu Gruppe 697
(siehe Erläuterungen zu Obergruppe 69). Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen um keine Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt. Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugutekommen, wie z.B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen u.Ä., sind in Gruppe 686 einzuordnen.

Gruppe 682

683

Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen, soweit nicht Gruppe 662

Siehe Erläuterungen zu Gruppe 682

Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der Landwirtschaft

Frachtbeihilfen

Zuschüsse zur Sicherung des Steinkohleeinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft

Gruppe 683

684

Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)

Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:

a)      in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen,

b)      von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf die Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet sind oder den Gewinn für den gemeinnützigen Zweck verwenden müssen (gGmbH),

c)      sich überwiegend aus (Mitglieds-) Beiträgen, Spenden und ähnlichen freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten.

Hierzu gehören u.a.

·      Verbände der freien Wohlfahrtspflege

·      Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)

·      Religionsgemeinschaften

·      Politische Parteien

·      Sportverbände und -vereine

·      Jugendverbände

·      Flüchtlingsorganisationen

·      Familienorganisationen

·      Verbraucherverbände

(öffentliche Einrichtungen siehe Gruppe 685; zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften)

Gruppe 684

685

Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 685

686

Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland

Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (siehe Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 oder Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften)

Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem einzelnen Unternehmen zukommt (wie z.B. Messen und Ausstellungen).

Ferner sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z.B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen)

Gruppe 686

687

Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland, soweit nicht Gruppe 688 oder 689

Beiträge und sonstige Zuschüsse an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, z.B.

·      Einrichtungen der Vereinten Nationen

·      Wissenschaftliche Verbände und Vereine

Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten, z.B.

·      Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung)

Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln im Ausland

Devisenausgleichszahlungen

Gruppe 687

688

Abführung der Eigenmittel an die EU (nur Bund)

Gruppe 688

689

Sonstige Ausgaben an die EU

Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht

Gruppe 689

69

Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen

Unter Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die – ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen – für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu oder Abnahme seines Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet.

Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (siehe Obergruppe 63 oder 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (siehe Obergruppe 88 oder 89) zu erhöhen.

Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die

·      zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen darstellen,

·      als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Institutionen gezahlt werden, wie z.B. für Tierseuchenverluste, für Sprengschäden, für Übungsschäden, an Unfallgeschädigte, für Katastrophenschäden, Unwetterschäden usw.; Beträge geringen Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 523 bis 546 zuzuordnen,

·      die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziele haben, wie z.B. Abwrackprämien und -hilfen, Stilllegungsprämien, Sparprämien, Abfindungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus.

Obergruppe 69

691

Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen

Gruppe 691

692

Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen

Gruppe 692

693

Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen

Gruppe 693

697

Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse

Gruppe 697

698

Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse

Gruppe 698

699

Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse

Gruppe 699

7

Baumaßnahmen

Eigene Baumaßnahmen, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt

Baumaßnahmen des Hochbaues

Baumaßnahmen des Bauingenieurwesens

Baumaßnahmen des Wasserwesens

Baumaßnahmen des Eisenbahnwesens

Baumaßnahmen des Straßenbauwesens

Baumaßnahmen des Stadtbauwesens

Baumaßnahmen der Landespflege

Eingeschlossen sind z.B.

·      Rohbau und Ausbau, wie z.B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten

·      alle dauerhaften Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder der Ingebrauchnahme installiert werden, z.B. Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen

·      alle dauerhaften und unbeweglichen Ausstattungen, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind

·      alle Baunebenkosten, wie Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw.

Hauptgruppe 7

8

Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall.

Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition.

Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten siehe Erläuterungen zu Gruppe 518)

Hauptgruppe 8

81

Erwerb von beweglichen Sachen

Bewegliche Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion – mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion – kommen

Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf), Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt.

Rüstungskäufe siehe Obergruppe 55.

Obergruppe 81

811

Erwerb von Fahrzeugen

Beim Erwerb von Fahrzeugen besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertiggestellten

•      Land- und Schienenfahrzeuge (auch Fahrräder)

•      Wasserfahrzeuge

•      Luftfahrzeuge

Gruppe 811

812

Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppe 5

Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen siehe Gruppe 511

Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören z.B.

•      Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken

•      Dienstkleidung

Gruppe 812

813

Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen

Gruppe 813

82

Erwerb von unbeweglichen Sachen

Obergruppe 82

821

Erwerb von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppe 822 oder 823

Ankauf von bebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke

Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von bebauten Grundstücken

Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von bebauten Grundstücken, z.B. Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer

Ausgaben für den Erwerb von beschränkt dinglichen Rechten an bebauten Grundstücken

Gruppe 821

822

Erwerb von unbebauten Grundstücken

Ankauf von unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke, z.B. Forstgrundstücke, Pflanzungen, Obstgärten

Entschädigungen für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von unbebauten Grundstücken

Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von unbebauten Grundstücken, z.B. Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer

Ausgaben für den Erwerb von beschränkt dinglichen Rechten an unbebauten Grundstücken

Gruppe 822

823

Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb von privat vorfinanzierten unbeweglichen Sachen

Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen

Gruppe 823

83

Erwerb von Beteiligungen und dgl.

Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren

Obergruppe 83

831

Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Inland

Gruppe 831

836

Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Ausland

Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Weltbank

Beteiligungen am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation

Gruppe 836

85

Darlehen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Obergruppe 85

851

Darlehen an Bund

Gruppe 851

852

Darlehen an Länder

Gruppe 852

853

Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Gruppe 853

854

Darlehen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 854

856

Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 856

857

Darlehen an Zweckverbände

Gruppe 857

86

Darlehen an sonstige Bereiche

Obergruppe 86

861

Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 861

862

Darlehen an private Unternehmen

Gruppe 862

863

Darlehen an Sonstige im Inland

Gruppe 863

866

Darlehen an Ausland

Gruppe 866

87

Inanspruchnahme aus Gewährleistungen

Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts-, Garantie- oder sonstigen Gewährleistungsverträgen

Obergruppe 87

871

Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das Inland

Gruppe 871

876

Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das Ausland

Gruppe 871

88

Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Zu Obergruppen 88 und 89:

Zuweisungen für Investitionen sind Ausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichem Vermögen und andere Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppe 7 oder 8.

Obergruppe 88

881

Zuweisungen für Investitionen an Bund

Gruppe 881

882

Zuweisungen für Investitionen an Länder

Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien

Gruppe 882

883

Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Gruppe 883

884

Zuweisungen für Investitionen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 884

886

Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 886

887

Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände

Gruppe 887

89

Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 88

Obergruppe 89

891

Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 891

892

Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen

Gruppe 892

893

Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland

Wohnungsbauprämien

Gruppe 893

894

Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

Gruppe 894

896

Zuschüsse für Investitionen an Ausland

Gruppe 896

9

Besondere Finanzierungsausgaben

Hauptgruppe 9

91

Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke

Zuführungen an Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.)

Obergruppe 91

912

Zuführungen an Betriebsmittelrücklage

Gruppe 912

915

Zuführungen an Konjunkturausgleichsrücklage

Gruppe 915

916

Zuführungen an Fonds und Stöcke

Gruppe 916

919

Zuführungen an sonstige Rücklagen

Gruppe 919

96

Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

Obergruppe 96

97

Globale Mehr- und Minderausgaben

Obergruppe 97

971

Globale Mehrausgaben

Ausgaben, die zwar erwartet werden, aber noch nicht nach Zwecken getrennt veranschlagt werden können

Gruppe 971

972

Globale Minderausgaben

Zum Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen

Gruppe 972

98

Haushaltstechnische Verrechnungen

Obergruppe 98

981

Verrechnungen zwischen Kapiteln

Siehe Erläuterungen zu Gruppe 381

Gruppe 981

982

Durchlaufende Posten

Siehe Erläuterungen zu Gruppe 382

Gruppe 982

984

Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

Gruppe 984

985

Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

Gruppe 985

986

Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

Gruppe 986

989

Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen

Gruppe 989

- MBl. NRW. 2024 S. 93