Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 6 vom 29.2.2024 Seite 271 bis 292
Berichtigung der Verwaltungsvereinbarung zur Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zum nachhaltigen Schutz der Grundwasserressource für das Gewinnungsgebiet des Wasserwerkes Dahlinghausen |
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Berichtigung der Verwaltungsvereinbarung zur Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zum nachhaltigen Schutz der Grundwasserressource für das Gewinnungsgebiet des Wasserwerkes Dahlinghausen
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Berichtigung der Verwaltungsvereinbarung zur Bestimmung
der zuständigen Behörde
für die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung eines
Wasserschutzgebietes zum nachhaltigen Schutz der Grundwasserressource
für das Gewinnungsgebiet des Wasserwerkes Dahlinghausen
Vom 8. Februar 2024
Die im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Dezember 2023 veröffentlichte Verwaltungsvereinbarung zur Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zum nachhaltigen Schutz der Grundwasserressource für das Gewinnungsgebiet des Wasserwerkes Dahlinghausen (MBl. NRW. 2023 S. 1530) wird wie folgt berichtigt:
In § 3 wird in der Zeile mit den Datumsangaben nach der Angabe „Hannover, den 10.“ die Angabe „Dezember“ durch die Angabe „November“ ersetzt.
Der Minister des Innern
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Monika W i ß m a n n
- MBl. NRW. 2024 S. 286