Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 6 vom 29.2.2024 Seite 271 bis 292
Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten in die Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe |
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Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten in die Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe
III.
Durchführung des Berufsbildungsgesetzes
(BBiG)
Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten in die
Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe
Bekanntmachung
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
IV.3-65.01.03.06
Vom 9. Februar 2024
Die aufgrund von § 77 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, bei den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe errichteten Berufsbildungsausschüsse sind nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berufungen der bisherigen Mitglieder neu zu besetzen.
Unter Bezugnahme auf § 77 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes werden die in den Bezirken der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe bestehenden vorschlagsberechtigten Organisationen aufgefordert, dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf,
bis spätestens 31. Mai 2024
Vorschläge für die Berufung der Beauftragten der Arbeitnehmer und ihrer Stellvertreter und Stellvertreterinnen in die Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe einzureichen. Die Vorschläge müssen enthalten:
1. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Arbeitsstätte, Anschrift und E-Mail- Adresse der vorgeschlagenen Personen sowie die Bestätigung, dass die Vorgeschlagenen schriftlich ihre Zustimmung zur Berufung in den Berufsbildungsausschuss erklärt haben.
2. Angaben über die Mitgliederzahl der vorschlagsberechtigten Berufsorganisationen.
- MBl. NRW. 2024 S. 292