Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 8 vom 13.3.2024 Seite 333 bis 392

Fünfte Änderung der Förderrichtlinie Technische Hilfe 2021 - 2027
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage 1
Anlage 2
 

Fünfte Änderung der Förderrichtlinie Technische Hilfe 2021 - 2027

81

Fünfte Änderung
der
Förderrichtlinie Technische Hilfe 2021 - 2027

Runderlass
 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
– IB2 – 2636 Förderrichtlinie Technische Hilfe 2021-2027

Vom 1. März 2024

1
Die Förderrichtlinie Technische Hilfe 2021-2027 vom 18. Mai 2021 (MBl. NRW. S. 82), die zuletzt durch Runderlass vom 16. Januar 2024 (MBl. NRW. S. 220) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach Nummer 1.7.1 wird folgende Nummer 1.7.1.1 eingefügt:

„1.7.1.1

Abweichend zu Nummer 3 VV/VVG zu § 44 LHO können Anträge sowohl über ein Online-Portal in Textform als auch schriftlich bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (gemäß Anlage 1) gestellt werden. Sofern das Online-Portal funktionstechnisch seitens der ESF-Verwaltungsbehörde nicht zur Verfügung steht, ist während dieser Zeit ein Antrag in Textform zugelassen.“

2. Die bisherigen Nummern 1.7.1.1 bis 1.7.1.5 werden die Nummern 1.7.1.2 bis 1.7.1.6.

3. Nummer 1.7.1.2 Satz 2 aufgehoben.

4. Nummer 1.7.2 wird wie folgt gefasst:

„1.7.2

Bewilligungsverfahren (abweichend zu Nummer 4.1 der VV/VVG zu § 44 LHO) Zuwendungen können sowohl durch gezeichneten Zuwendungsbescheid in Textform als auch in schriftlicher Form von der zuständigen Bewilligungsbehörde bewilligt werden.“

5. Nummer 1.7.5.2 wird aufgehoben.

6. Die Anlagen 1 und 2 erhalten die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.

2
Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1. März 2024 in Kraft.

- MBl. NRW. 2024 S. 349