Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 9 vom 21.3.2024 Seite 393 bis 442

Änderung der Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister (Meistergründungsprämie NRW)
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Änderung der Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister (Meistergründungsprämie NRW)

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Änderung der
Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden
Existenzgründungshilfen für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister
(Meistergründungsprämie NRW)

Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Vom 7. März 2024

1
Die Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister (Meistergründungsprämie NRW) vom 21. Januar 2021 (MBl. NRW. S. 41) werden wie folgt geändert:

1. In Nummer 1.1 werden die Wörter „10. Juni 2020 (MBl. NRW. S. 309)“ durch die Wörter „6. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 445)“ ersetzt.

2. Nummer 1.2 wird wie folgt gefasst:

„Die Zuwendung wird auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2831/2023 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 2023/2831 vom 15.12.2023) gewährt.“

3. In Nummer 6.4 Satz 1 wird die Angabe „200 000 Euro in drei Steuerjahren“ durch die Angabe „300 000 Euro in drei Jahren“ ersetzt.

2
Dieser Runderlass tritt am 1. April 2024 in Kraft.

- MBl. NRW. 2024 S. 438