Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 13 vom 25.4.2024 Seite 487 bis 526

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Vereinsverbots gegen „Bandidios Motorcycle Club Federation West Central“
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zugehörige Anlagen :
Anlage
 

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Vereinsverbots gegen „Bandidios Motorcycle Club Federation West Central“

III.

Bekanntmachung
über die Unanfechtbarkeit des Vereinsverbots gegen
„Bandidios Motorcycle Club Federation West Central“

Bekanntmachung des
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ÖSII1-50004/80#14

Vom 30. Januar 2024

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Verfügung vom 7. Juli 2021 den Verein „Bandidos Motorcycle Club Federation West Central“ einschließlich seiner Teilorganisationen „BMC Aurich“, „BMC Bingen“, „BMC Bochum Centro“, „BMC Castrop-Rauxel Miners City“, „BMC Cologne“, „BMC Dinslaken Riverside“, „BMC Dortmund Iron City“, „BMC Dortmund Metropol“, „BMC Duisburg Sin City“, „BMC Duisburg North“, „BMC Erftstadt“, „BMC Essen Ruhr City Gang“, „BMC Essen North“, „BMC Essen East“, „BMC Gelsenkirchen Central“, „BMC Hamm Rail City“, „BMC Herne East Midwest“, „BMC Ibbenbüren Coal City“, „BMC Issum Westside Crew Hangaround“, „BMC Kamen Black City“, „BMC Kassel“, „BMC Leverkusen Probationary“, „BMC Menden“, „BMC Münster“, „BMC Münster South“, „BMC Neuwied“, „BMC Osnabrück“, „BMC Paderborn Crew Hangaround“, „BMC Recklinghausen Northwest“, „BMC Schüttorf Probationary“, „BMC Siegen“, „BMC Soest Prospect“, „BMC Unna Northwest“, „BMC Wesel“, „BMC West Area“, „BMC Xanten“, „BMC Athen“ und „BMC Thessaloniki“ verboten. Der verfügende Teil des Verbots wurde mit Bekanntmachung vom 7. Juli 2021 (BAnz AT 12.07.2021 B1) im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Gegen das Verbot wurde innerhalb der gesetzlichen Frist Klage am Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil des 6. Senats vom 19. September 2023 (BVerwG 6 A 12.21) abgewiesen; damit ist das Verbot unanfechtbar geworden. Der verfügende Teil wird nach § 7 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), nachfolgend nochmals bekannt gegeben.

Verfügung

1. Der Zweck und die Tätigkeit des Vereins „Bandidos Motorcycle Club Federation West Central“ (im folgenden „BMC Federation West Central“) einschließlich seiner Teilorganisationen „BMC Aurich“, „BMC Bingen“, „BMC Bochum Centro“, „BMC Castrop-Rauxel Miners City“, „BMC Cologne“, „BMC Dinslaken Riverside“, „BMC Dortmund Iron City“, „BMC Dortmund Metropol“, „BMC Duisburg Sin City“, „BMC Duisburg North“, „BMC Erftstadt“, „BMC Essen Ruhr City Gang“, „BMC Essen North“, „BMC Essen East“, „BMC Gelsenkirchen Central“, „BMC Hamm Rail City“, „BMC Herne East Midwest“, „BMC Hohenlimburg/Witten“, „BMC Ibbenbüren Coal City“, „BMC Issum Westside Crew Hangaround“, „BMC Kamen Black City“, „BMC Kassel“, „BMC Leverkusen Probationary“, „BMC Menden“, „BMC Münster“, „BMC Münster South“, „BMC Neuwied“, „BMC Osnabrück“, „BMC Paderborn Crew Hangaround“, „BMC Recklinghausen Northwest“, „BMC Schüttorf Probationary“, „BMC Siegen“, „BMC Soest Prospect“, „BMC Unna Northwest“, „BMC Wesel“, „BMC West Area“, „BMC Xanten“, „BMC Athen“ und „BMC Thessaloniki“ laufen den Strafgesetzen zuwider.

2. Der Verein „BMC Federation West Central“ einschließlich seiner Teilorganisationen im Inland „BMC Aurich“, „BMC Bingen“, „BMC Bochum Centro“, „BMC Castrop-Rauxel Miners City“, „BMC Cologne“, „BMC Dinslaken Riverside“, „BMC Dortmund Iron City“, „BMC Dortmund Metropol“, „BMC Duisburg Sin City“, „BMC Duisburg North“, „BMC Erftstadt“, „BMC Essen Ruhr City Gang“, „BMC Essen North“, „BMC Essen East“, „BMC Gelsenkirchen Central“, „BMC Hamm Rail City“, „BMC Herne East Midwest“, „BMC Hohenlimburg/Witten“, „BMC Ibbenbüren Coal City“, „BMC Issum Westside Crew Hangaround“, „BMC Kamen Black City“, „BMC Kassel“, „BMC Leverkusen Probationary“, „BMC Menden“, „BMC Münster“, „BMC Münster South“, „BMC Neuwied“, „BMC Osnabrück“, „BMC Paderborn Crew Hangaround“, „BMC Recklinghausen Northwest“, „BMC Schüttorf Probationary“, „BMC Siegen“, „BMC Soest Prospect“, „BMC Unna Northwest“, „BMC Wesel“, „BMC West Area“ und „BMC Xanten“ ist verboten und wird aufgelöst.

3. Kennzeichen des Vereins „BMC Federation West Central“ einschließlich seiner in Nummer 1 genannten Teilorganisationen dürfen weder verbreitet noch veröffentlicht oder in einer Versammlung verwendet werden. Dieses Verbot betrifft insbesondere die grafische Verwendung der in der Anlage abgebildeten Kennzeichen des Vereins.

4. Dem Verein „BMC Federation West Central“ einschließlich seiner vorgenannten Teilorganisationen im Inland sowie seiner Teilorganisationen in Griechenland „BMC Athen“ und „BMC Thessaloniki“ ist jede Tätigkeit im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes untersagt. Es ist verboten, Ersatzorganisationen zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen.

5. Das im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes vorhandene Vermögen des Vereins „BMC Federation West Central“ und seiner vorgenannten Teilorganisationen wird beschlagnahmt und eingezogen.

6. Forderungen Dritter gegen den Verein „BMC Federation West Central“ oder eine seiner Teilorganisationen werden beschlagnahmt und eingezogen, soweit sie aus Beziehungen entstanden sind, die sich nach Art und Umfang oder Zweck als eine vorsätzliche Förderung der strafrechtswidrigen Zwecke und Tätigkeiten des Vereins „BMC Federation West Central“ oder seiner Teilorganisationen darstellen oder soweit sie begründet wurden, um Vermögenswerte des Vereins „BMC Federation West Central“ oder seiner Teilorganisationen dem behördlichen Zugriff zu entziehen oder den Wert des Vermögens des Vereins zu mindern. Hat der Gläubiger eine solche Forderung durch Abtretung erworben, wird sie eingezogen, soweit der Gläubiger die Eigenschaft der Forderung als Kollaborationsforderung oder als Umgehungsforderung im Zeitpunkt des Erwerbs kannte.

7. Sachen Dritter werden beschlagnahmt und eingezogen, soweit der Berechtigte durch Überlassung der Sachen an den Verein „BMC Federation West Central“ oder eine seiner Teilorganisationen deren strafrechtswidrige Zwecke und Tätigkeiten vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Zwecke und Tätigkeiten bestimmt sind.

8. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet, dies gilt nicht für die in Nr. 5, 6 und 7 genannten Einziehungen.

Berlin, den 30. Januar 2024

Bundesministerium

des Innern und für Heimat

Im Auftrag

S c h u l t z

- MBl. NRW. 2024 S. 517