Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 14 vom 30.4.2024 Seite 527 bis 534
Vierte Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen |
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Vierte Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
79023
Vierte Änderung
der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
III.3 - 40-00-00.34
Vom 8. April 2024
1
Der
Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz vom 30. Januar 2019 (MBl. NRW. S. 78), der zuletzt durch den
Runderlass vom 28. November 2023 (MBl. NRW. S. 1421) geändert worden ist, wird
wie folgt geändert:
2.
Nummer 6.1 Satz 7 wird wie folgt gefasst:
“Beträgt die Zuwendung mehr als 500 000 Euro, sind die
Regelungen nach Nummer 3.3 der ANBest-P zu beachten.“
3. In Nummer 8.4 Satz 2 wird die Angabe „(KMU/“ durch die Angabe „(KMU*1)/“ ersetzt.
4.
Nach Nummer 9 wird folgende Fußnote angefügt:
„*1) Definition gemäß Anhang 1 der Verordnung (EU)
2022/2472“
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2024 S. 533