Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 14 vom 30.4.2024 Seite 527 bis 534

Vierte Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
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Vierte Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

79023

Vierte Änderung der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
III.3 - 40-00-00.34

Vom 8. April 2024

1
Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 30. Januar 2019 (MBl. NRW. S. 78), der zuletzt durch den Runderlass vom 28. November 2023 (MBl. NRW. S. 1421) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nummer 2 Satz 4 wird wie folgt gefasst:
Soweit die Voraussetzungen einer Freistellung aufgrund der Verordnung (EU) 2022/2472 nicht vorliegen, werden Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L vom 15.12.2023) in der jeweils geltenden Fassung gewährt, sofern die Voraussetzungen vorliegen.“

2. Nummer 6.1 Satz 7 wird wie folgt gefasst:
Beträgt die Zuwendung mehr als 500 000 Euro, sind die Regelungen nach Nummer 3.3 der ANBest-P zu beachten.“

3. In Nummer 8.4 Satz 2 wird die Angabe „(KMU/“ durch die Angabe „(KMU*1)/“ ersetzt.

4. Nach Nummer 9 wird folgende Fußnote angefügt:
„*1) Definition gemäß Anhang 1 der Verordnung (EU) 2022/2472“

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2024 S. 533