Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 15 vom 7.5.2024 Seite 535 bis 570
Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach Maßgabe des Landeshaushalts 2024 |
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zugehörige Anlagen : |
Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach Maßgabe des Landeshaushalts 2024
II.
Bekanntgabe der Zuweisungen
an Gemeinden und Gemeindeverbände
nach Maßgabe des Landeshaushalts 2024
Gemeinsame Bekanntmachung
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und
- 303-55.30.04.03-000001-2024-0004788 -
des Ministeriums der Finanzen
- H 1400-15 2024 – I.1
-
Vom 11. April 2024
Gemäß § 22 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2024 vom 19. Dezember 2023 (GV. NRW. S. 1394) geben wir in der Anlage die haushaltsmäßige Zuordnung und die Zweckbestimmung mit den Haushaltsansätzen für die Zuweisungen bekannt, die den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Maßgabe des Landeshaushalts für das Haushaltsjahr 2024 auf Grundlage des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024 vom 19. Dezember 2023 (GV. NRW. S. 1414) gewährt werden sollen.
- MBl. NRW. 2024 S. 552