Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 18 vom 29.5.2024 Seite 609 bis 616
Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen“ |
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Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen“
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Änderung der
„Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in
Nordrhein-Westfalen“
Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
- IV-7 61.09.06.02-000005 -
Vom 2. Mai 2024
1
Die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine zukunftsfähige und
nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen“ vom 24. Oktober 2023 (MBl. NRW. S. 1174) werden wie folgt geändert:
1. In Nummer 2.1 Satz 1 Buchstabe b wird die Angabe „Nummer 1407/2013“ durch die Angabe „Nr. 2023/2831“ und die Angabe „18. Dezember 2013“ durch die Angabe „13. Dezember 2023“ sowie die Angabe „(ABl. L. 352 vom 24.12.2013, S. 1)“ durch die Angabe „(ABl. L, 2023/2831, 15.12.2023), im Folgenden De-minimis-VO“ ersetzt.
2. In Nummer 2.4 Satz 3 wird die Angabe „Nr. 1407/2013“ durch die Angabe „Nr. 2023/2831“ ersetzt.
3. In Nummer 2.5.4.3 Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe „Nr. 1407/2013“ durch die Angabe „Nr. 2023/2831“ ersetzt.
4. Nach Nummer 2.7.3 wird die folgende Nummer 2.7.4
eingefügt:
„2.7.4 Überwachung und Berichterstattung gemäß De-minimis-VO
Die Bewilligungsbehörde erfasst Angaben zu gewährten De-minimis-Beihilfen ab dem 1. Januar 2026 innerhalb einer Frist von 20 Arbeitstagen in einem zentralen, der Öffentlichkeit leicht zugänglichen Register gemäß Artikel 6 der De-minimis-VO.“
5. In Nummer 5.1 Satz 1 Buchstabe c wird die Angabe „Nummer 1407/2013“ durch die Angabe „Nr. 2023/2831“ ersetzt.
6. In Nummer 5.4 Satz 4 wird die Angabe „Nr. 1407/2013“ durch die Angabe „Nr. 2023/2831“ ersetzt.
7. In Nummer 5.5.4.3 Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe „Nr. 1407/2013“ durch die Angabe „Nr. 2023/2831“ ersetzt.
8. Nach Nummer 5.8.3 wird die folgende Nummer 5.8.4
eingefügt:
„5.8.4 Überwachung und Berichterstattung gemäß De-minimis-VO
Die Bewilligungsbehörde erfasst Angaben zu gewährten De-minimis-Beihilfen ab dem 1. Januar 2026 innerhalb einer Frist von 20 Arbeitstagen in einem zentralen, der Öffentlichkeit leicht zugänglichen Register gemäß Artikel 6 der De-minimis-VO.“
9. In Nummer 11.1 Satz 1 Buchstabe b wird die Angabe „Nr. 1407/2013“ durch die Angabe „Nr. 2023/2831“ ersetzt.
10. In Nummer 11.4 Satz 10 wird die Angabe „Nr. 1407/2013“ durch die Angabe „Nr. 2023/2831“ ersetzt.
11. In Nummer 11.5.4.3 Satz 4 und 5 wird jeweils die Angabe „Nr. 1407/2013“ durch die Angabe „Nr. 2023/2831“ ersetzt.
12. Nach Nummer 11.6.3 wird die folgende Nummer 11.6.4
eingefügt:
„11.6.4 Überwachung und Berichterstattung gemäß De-minimis-VO
Die Bewilligungsbehörde erfasst Angaben zu gewährten De-minimis-Beihilfen
ab dem 1. Januar 2026 innerhalb einer Frist von 20 Arbeitstagen in einem
zentralen, der Öffentlichkeit leicht zugänglichen Register gemäß Artikel 6 der
De-minimis-VO.“
13. In Nummer 13.1 Satz 1 Buchstabe c wird die Angabe „Nr. 1407/2013“ durch die Angabe „Nr. 2023/2831“ ersetzt.
14. In Nummer 13.4.3 Satz 1 bis 4 wird jeweils die Angabe „Nr. 1407/2013“ durch die Angabe „Nr. 2023/2831“ ersetzt.
15. Nach Nummer 13.7 wird die folgende Nummer 13.8 eingefügt:
„13.8 Überwachung und Berichterstattung gemäß De-minimis-VO
Die Bewilligungsbehörde erfasst Angaben zu gewährten De-minimis-Beihilfen
ab dem 1. Januar 2026 innerhalb einer Frist von 20 Arbeitstagen in einem
zentralen, der Öffentlichkeit leicht zugänglichen Register gemäß Artikel 6 der
De-minimis-VO.“
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
- MBl. NRW. 2024 S. 615