Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 19 vom 6.6.2024 Seite 617 bis 628
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von zdi-Netzwerken zur Steigerung deren Relevanz in Nordrhein-Westfalen (NRW) |
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von zdi-Netzwerken zur Steigerung deren Relevanz in Nordrhein-Westfalen (NRW)
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Richtlinie
über
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von zdi-Netzwerken zur Steigerung deren Relevanz
in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Runderlass
des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft
Vom 17. Mai 2024
Vorbemerkung
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen fördert seit mehr als 15 Jahren im Rahmen der Gemeinschafts-initiative „Zukunft durch Innovation. NRW“ (zdi. NRW) den naturwissenschaftlich-technischen Nachwuchs entlang der Bildungskette in NRW. Hieraus hat sich über die Zeit eine breite und gut vernetzte Gemeinschaft entwickelt, die durch praxisnahe Angebote jährlich rund 300 000 Kindern und Jugendlichen die Vielfalt der MINT-Fächer näherbringt und damit zur Fachkräftesicherung in Nordrhein-Westfalen beiträgt. Die regional angesiedelten zdi-Netzwerke initiieren und koordinieren hierbei in enger Zusammenarbeit mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft die Kursangebote vor Ort. Die Auswirkungen der Pandemie haben die Erreichung der Kinder und Jugendlichen sowie die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft maßgeblich erschwert.
Um mit den Arbeiten vor Ort weiterhin zur langfristigen Sicherung des Nachwuchses im naturwissenschaftlich-technischen Bereich beizutragen und damit eine nachhaltige Stärkung der Innovationsfähigkeit von Wissenschaft und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen zu erzielen, stellt das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen dieser Richtlinie Mittel für die zdi-Netzwerke zur Verfügung.
1
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1.1
Zuwendungszweck
Vorgesehen ist eine Förderung für Tätigkeiten, die einen Ausbau der Relevanz der zdi-Netzwerke in der jeweiligen Region zum Ziel haben. Angestrebt wird die Erschließung neuer Teilnehmenden-Gruppen zur Erhöhung der Reichweite der zdi-Netzwerke, eine Professionalisierung des Netzwerkmanagements sowie die nachhaltige Entwicklung der zdi-Netzwerke.
Ein Rechtsanspruch der Antragssteller auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die bis zum Stichtag eingegangenen Anträge.
1.2
Rechtsgrundlagen
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen auf Grundlage dieser Richtlinie und nach Maßgabe folgender Regelungen in der jeweils geltenden Fassung:
§ 23 und § 44 der Landeshaushaltsordnung; sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV, VVG zur LHO), RdErl. des Ministeriums der Finanzen vom 20. Juni 2023 (MBl. NRW. S. 675).
2.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte, die je einen Beitrag zu den Zielbereichen „Reichweite unter Teilnehmenden“, „Reichweite unter Partnerinnen“ und „Netzwerkmanagement/Nachhaltigkeit“ erbringen.
Zur Festlegung der Projektziele ist es erforderlich, aus den genannten Zielbereichen je ein Zielfeld auszuwählen und als Maßnahme für das beantragte Projekt festzulegen. Insgesamt sind für jedes Projekt drei Zielfelder zu bearbeiten.
Die folgenden Zielfelder stehen in den drei Zielbereichen zur Auswahl. Unter den jeweiligen Zielfeldern werden die erwarteten Mindestziele nach eineinhalb und fünf Jahren der Projektlaufzeit erläutert.
2.1
Zielbereich 1 (Reichweite unter Teilnehmenden)
Zielfelder:
a) Erreichbarkeit von Teilnehmenden aus Easy-to-Ignore-Gruppen, also jungen Menschen, deren Potenziale
leicht übersehen werden (können) und die bspw. bislang einen erschwerten bzw.
keinen Zugang zu außerschulischen MINT-Bildungsangeboten durch Angebote des zdi-Netzwerkes haben.
- Nach eineinhalb Jahren ist eine Steigerung der Teilnehmenden-Zahl aus dieser
Gruppe um 10 Prozent erfolgt.
- Nach fünf Jahren ist eine Steigerung der Teilnehmenden-Zahl aus dieser Gruppe
um 50 Prozent erfolgt.
b) Erreichbarkeit von Teilnehmenden aus den Schulklassen 5 bis 7 für Angebote
des zdi-Netzwerkes.
- Nach eineinhalb Jahren ist eine Steigerung der Teilnehmenden-Gruppe um
10 Prozent erfolgt.
- Nach fünf Jahren ist eine Steigerung der Teilnehmenden-Gruppe um
30 Prozent erfolgt.
c) Erreichbarkeit von Teilnehmenden im ersten Jahr nach Schulabschluss für
Angebote des zdi-Netzwerkes.
- Nach zwölf Monaten der Projektlaufzeit wurden mindestens 30 Teilnehmende aus
dieser Gruppe mit den Angeboten des zdi-Netzwerkes
erreicht.
- Ab dem vierten Jahr der Projektlaufzeit werden jährlich mindestens 100
Teilnehmende aus dieser Gruppe mit den Angeboten des zdi-Netzwerkes
erreicht.
d) Geografische Reichweite des zdi-Netzwerkes in der
Region.
- Nach eineinhalb Jahren werden 30 Prozent der Städte bzw.
Stadtteile und Gemeinden in der zdi-Region mit den
Angeboten des zdi-Netzwerkes erreicht.
- Nach fünf Jahren werden 80 Prozent der Städte bzw. Stadtteile und
Gemeinden in der zdi-Region mit den Angeboten des zdi-Netzwerkes erreicht.
e) Erreichbarkeit und Einbindung von
Eltern/Großeltern/Familienteilen/familienähnlichen Gemeinschaften.
- Nach eineinhalb Jahren wurde ein regional breit verankerter Elternbeirat des zdi-Netzwerkes gegründet, mit dem aktive Elternarbeit
betrieben werden soll. Dieser inkludiert ggf. auch Großeltern, Teile anderer
Familien-Konstrukte sowie Menschen aus familienähnlichen Gemeinschaften.
- Ab dem fünften Jahr der Projektlaufzeit nehmen jährlich 500 Eltern-,
Großeltern-, Familienteile oder Menschen aus familienähnlichen Gemeinschaften
an Veranstaltungen des zdi-Netzwerkes teil.
2.2
Zielbereich 2 (Reichweite unter Partnerinnen)
Zielfelder:
a) Einbindung von Handwerksbetrieben mit unter 100 Mitarbeitenden.
- Nach eineinhalb Jahren hat sich die Anzahl der Handwerksbetriebe, die an
Maßnahmen des zdi-Netzwerkes teilnehmen verdoppelt.
- Nach fünf Jahren hat sich die Anzahl der Handwerksbetriebe, die an Maßnahmen
des zdi-Netzwerkes teilnehmen verachtfacht.
b) Einbindung von kleinen Unternehmen und/oder Kleinstunternehmen mit unter 50
Mitarbeitenden.
- Nach eineinhalb Jahren hat sich die Anzahl der kleinen Unternehmen und/oder
Kleinstunternehmen, die an Maßnahmen des zdi-Netzwerkes
teilnehmen verdoppelt.
- Nach fünf Jahren hat sich die Anzahl der kleinen Unternehmen und/oder Kleinstunternehmen,
die an Maßnahmen des zdi-Netzwerkes teilnehmen
verachtfacht.
c) Einbindung von Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden.
- Nach eineinhalb Jahren wurden alle Unternehmen der Region mit über 250
Mitarbeitenden angesprochen und ein Angebot zur Teilnahme an Maßnahmen des zdi-Netzwerkes unterbreitet.
- Nach fünf Jahren hat sich die Anzahl der Unternehmen mit über 250
Mitarbeitenden, die an Maßnahmen des zdi-Netzwerkes
teilnehmen, vervierfacht.
d) Einbindung neuer Fachbereiche von Hochschulen
- Nach eineinhalb Jahren wurden alle einschlägigen Fachbereiche der regionalen
Hochschulen angesprochen, über zdi informiert und die
Vernetzung angeboten.
- Nach fünf Jahren hat sich die Anzahl der Fachbereiche an Hochschulen, die
Maßnahmen unter der Marke „zdi“ dauerhaft anbieten,
verdreifacht.
e) Erhöhung der Anzahl der außerschulischen Lernorte im zdi-Netzwerk
durch Einbindung von Zuwendungsempfängern aus dem zdi-REACT-EU-Programm.
- Nach eineinhalb Jahren sind alle Zuwendungsempfänger aus dem zdi-REACT-EU-Programm in der zdi-Region
identifiziert, angesprochen und über die Angebote des zdi-Zentrums
informiert.
- Nach fünf Jahren ist die Hälfte der Zuwendungsempfänger aus dem zdi-REACT-EU-Programm in der zdi-Region
Partner des zdi-Netzwerkes geworden und führt
Maßnahmen unter der Marke „zdi“ durch.
f) Erhöhung der Anzahl der außerschulischen Lernorte im zdi-Netzwerk
an Standorten der offenen Ganztagsschulen (OGS) in Nordrhein-Westfalen.
- Nach eineinhalb Jahren bestehen schriftliche Kooperationsvereinbarungen mit
OGS-Trägern für drei weitere OGS-Standorte in der zdi-Region
zur gemeinsamen Durchführung von MINT-Angeboten.
- Nach fünf Jahren bestehen schriftliche Kooperationsvereinbarungen mit
OGS-Trägern für insgesamt mindestens zwölf weitere OGS-Standorte in der zdi-Region zur gemeinsamen Durchführung von MINT-Angeboten.
2.3
Zielbereich 3 (Netzwerkmanagement/Nachhaltigkeit des zdi-Netzwerkes)
Zielfelder:
a) Professionalisierung des Netzwerkmanagements.
- Nach eineinhalb Jahren sind professionelle Instrumente der
Strategieentwicklung, des Netzwerkmanagements, der Programmentwicklung und des
Kursmanagements eingeführt.
- Nach fünf Jahren sind professionelle Instrumente der Strategieentwicklung,
des Netzwerkmanagements, der Programmentwicklung und des Kursmanagements
Grundlage aller Arbeiten im zdi-Netzwerk.
b) Professionalisierung der Kommunikationsarbeit und Verbesserung der
Reichweite der Öffentlichkeitsarbeit.
- Nach eineinhalb Jahren ist das Kommunikationsmanagement des zdi-Netzwerkes dahingehend professionalisiert, dass
erstellte Inhalte für verschiedene Medienarten nutzbar sind, eingesetzt werden
und die Marke „zdi“ bei allen Veröffentlichungen
vermittelt wird.
- Nach fünf Jahren ist ein Netzwerk aus Kommunikationspartnern entstanden, die
Leistungen des zdi-Netzwerkes werden in den
regionalen und sozialen Medien regelmäßig beworben und die Marke „zdi“ wird bei allen Veröffentlichungen vermittelt.
c) Regionale Verankerung.
- Nach eineinhalb Jahren hat das zdi-Netzwerk
gemeinsam mit anderen lokalen Akteuren mindestens ein Strategieprojekt in der zdi-Region angebahnt.
- Nach fünf Jahren ist das zdi-Netzwerk fester
Bestandteil der regionalen Fachkräfte- und Transformationsstrategie.
d) Finanzierung des zdi-Netzwerkes.
- Nach eineinhalb Jahren ist ein Modell erstellt, mit dessen Umsetzung die
finanzielle Ausstattung des zdi-Netzwerkes dauerhaft
gewährleistet werden kann.
- Nach fünf Jahren ist die Umsetzung des erstellten Modells erfolgt. Es liegt
eine mittelfristige Finanzplanung vor, die ausreichende Mittelzusagen für die
kommenden drei Jahre enthält.
Die ausgewählten Zielfelder sind im Antrag zu benennen und in der Anlage 1 zu den Antragsunterlagen hinsichtlich der Zielerreichung anhand eines Key-Performance-Indikator-Modells (KPI-Modell) zu quantifizieren. Die Zielfelder sind zudem in ihrem Ist-Zustand ausführlich zu beschreiben und ggf. durch Auswertungen/Statistiken zu belegen. Der Ist-Zustand ist der Ausgangswert der zu erreichenden Mindestziele.
Die Zielsetzung des Projektes ist ausführlich zu beschreiben und anhand von Maßnahmenpaketen darzustellen. Ein Meilensteinplan ist vorzulegen.
Querschnittsziel der Aktivitäten der Zuwendungsempfänger muss eine Verbesserung der finanziellen Nachhaltigkeit der zdi-Netzwerke sein. Hieran ist kontinuierlich zu arbeiten. Nach eineinhalb Jahren Projektlaufzeit ist gemeinsam mit dem Zwischenbericht der Entwurf eines Modells zur zukünftigen finanziellen Nachhaltigkeit des zdi-Netzwerkes vorzulegen.
Die Zuwendungsempfänger haben ihre Erkenntnisse aus der Projektarbeit korrespondierend zum Grundgedanken der Gemeinschaftsoffensive zdi. NRW regelmäßig im Rahmen von überregionalen und landesweiten Austauschformaten zur Verfügung zu stellen und zu teilen.
Junge Dialoggruppen (insbesondere Schülerinnen und Schüler) sollen, je nach Notwendigkeit, in den jeweilig ausgewählten Zielfeldern, in die Projektarbeit, dessen laufende Evaluation und Verbesserung aktiv eingebunden werden.
3.
Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind:
- Träger von zdi-Netzwerken oder
- ein vom Träger des zdi-Netzwerkes ausdrücklich
benannter Partner aus dem lokalen zdi-Netzwerk
mit Sitz oder einer Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
4.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
4.1
Zuwendungsart
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung.
4.2
Finanzierungsart
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung.
4.3
Form der Zuwendung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer vorhabenbezogener
Zuschuss bzw. Zuweisung gewährt.
4.4
Bemessungsgrundlage
Förderfähig sind Personalausgaben (mindestens 80 Prozent der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) sowie Sachausgaben für Lieferungen und
Leistungen (konzeptionelle Leistungen, Öffentlichkeitsarbeit, Ausstattung).
Bemessungsgrundlage für die förderfähigen Personalausgaben sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Pauschalen für Personalausgaben im Geltungsbereich der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie.
Die förderfähigen Gesamtausgaben sind auf maximal 250 000 Euro je Vorhaben begrenzt.
Projekte dürfen in der Regel für einen Zeitraum von zwei plus drei Jahren beantragt werden. Nach eineinhalb Jahren ist ein Zwischenbericht vorzulegen, anhand dessen Ergebnis über die Projektweiterführung entschieden wird. Dieser muss eine Aktualisierung des KPI-Modells enthalten.
Pro zdi-Netzwerk darf ein Antrag gestellt werden. Antragsteller, die Träger mehrerer zdi-Netzwerke sind, müssen für jedes Netzwerk einen separaten Antrag stellen. Die beantragten Projekte müssen voneinander unabhängig durchführbar sein.
Nicht gefördert wird die Einbringung von Infrastrukturen zur Digitalisierung an Schulen. Dementsprechend sind Sachausgaben für Lieferungen und Leistungen zur Ertüchtigung des originären Schulbetriebs nicht förderfähig.
Im Rahmen des Verwendungsnachweises ist eine aktualisierte Fassung des KPI-Modells vorzulegen.
4.5
Förderhöhe
Die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
4.6
Beihilfen an Unternehmen
Begünstigten, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, indem
sie Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anbieten, auch wenn
die Tätigkeit im Vergleich zu den übrigen Aufgaben der Einrichtung geringfügig
und gemeinnützig ist und keine Absicht besteht, Gewinn zu erzielen, wird die
Förderung als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die Höchstbeträge und Kumulierungsvorschriften der De-minimis-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten.
5
Verfahren
5.1
Antragsverfahren
Anträge können laufend bis zum 16. September 2024 bei der
Bezirksregierung Detmold eingereicht werden.
Antragsteller können von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich im Zuge der Antragsbearbeitung von der Bezirksregierung Detmold und der zdi-Landesgeschäftsstelle beraten zu lassen.
Ansprechpartner hierfür sind:
Bezirksregierung Detmold
Sarah
Stephan
Tel.:
05231-71-3406
sarah.stephan@bezreg-detmold.nrw.de
zdi-Landesgeschäftsstelle
c/o
matrix GmbH
Guido
Lohnherr
Tel.:
0171-2492300
lohnherr@matrix-gmbh.de
Die Bewilligung der Vorhaben erfolgt auf Basis dieser Richtlinie, solange für dieses Programm Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich (Postweg) unter Verwendung der Antragsformulare bei der Bewilligungsbehörde.
Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Detmold. Die erforderlichen Antragsformulare werden Ihnen von dort auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Die Antragsteller erklären sich im Falle einer Förderempfehlung damit einverstanden, dass ihre Namen und der Titel des Vorhabens, ggf. auch eine Kurzbeschreibung, veröffentlicht werden.
5.2
Anforderungs- und Auszahlungsverfahren
Für das Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren gelten die
Regelungen der Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen sowie die im
Zuwendungsbescheid festgelegten Regelungen. Die Auszahlung der Fördermittel
erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip.
6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag nach Veröffentlichung im Ministerialblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft und am 30. April 2030 außer Kraft.
- MBl. NRW. 2024 S. 624