Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 20 vom 13.6.2024 Seite 629 bis 656
Übermittlung von Gewerbesteuerdaten: zugelassene Gemeinden |
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zugehörige Anlagen : |
Übermittlung von Gewerbesteuerdaten: zugelassene Gemeinden
II.
Übermittlung von
Gewerbesteuerdaten:
zugelassene Gemeinden
Bekanntmachung
des Ministeriums der Finanzen
- O 2276 - 3 - 2023 - 19051
Vom 27. Mai 2024
Nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16. Oktober 1987 (GV. NRW. S. 401), die durch Artikel 9 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 738) geändert worden ist, gebe ich mit heutigem Stand anliegende zur Datenübermittlung zugelassenen Gemeinden bekannt.
- MBl. NRW. 2024 S. 650