Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 25 vom 30.7.2024 Seite 803 bis 834

Befähigung für die Laufbahn besonderer Fachrichtung - technische Dienste (IT)
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Norm
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Befähigung für die Laufbahn besonderer Fachrichtung - technische Dienste (IT)

20304

Befähigung für die Laufbahn besonderer Fachrichtung
- technische Dienste (IT)

Bekanntmachung
der Geschäftsstelle des
Landespersonalausschusses
24-21.42.12.05

Vom 29. Mai 2024

Bewerberinnen und Bewerber, die eine mindestens vierjährige hauptberufliche Tätigkeit im Bereich IT in Aufgaben, die denen der Laufbahngruppe 2.1 entsprechen, ausgeübt haben und anschließend ein Bachelorstudium im Fachbereich IT erfolgreich absolvieren, besitzen die Befähigung der Laufbahn besonderer Fachrichtung - technische Dienste.

Dieser Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.

Der Beschluss „Befähigung für die Laufbahn besonderer Fachrichtung - technische Dienste (IT)“ vom 3. September 2019 (MBl. NRW. S. 429) wird aufgehoben.

- MBl. NRW. 2024 S. 804