Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 25 vom 30.7.2024 Seite 803 bis 834

Dritte Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten
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Dritte Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten

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Dritte Änderung der Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Dauerkleingärten

Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
II.2-63.03.05.03

Vom 15. Juli 2024

1
In Nummer 8 Satz 1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. November 2004 (MBl. NRW. S. 976), die zuletzt durch Runderlass vom 1. Oktober 2014 (MBl. NRW. S. 622) geändert worden sind, wird die Angabe „31.12.2024“ durch die Angabe „31. Dezember 2029“ ersetzt.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2024 S. 832