Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 31 vom 26.9.2024 Seite 951 bis 962

Änderung der Förderrichtlinie Startup Welcome Package NRW
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Änderung der Förderrichtlinie Startup Welcome Package NRW

702

Änderung der
Förderrichtlinie Startup Welcome Package NRW

Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Vom 2. September 2024

1
Die Förderrichtlinie Startup Welcome Package NRW vom 8. Juli 2024 (MBl. NRW. S. 799) wird wie folgt geändert:

1. Nummer 6.2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der Antrag auf Förderung muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens erstellt sein und der NRW.Global Business GmbH in Schriftform oder Textform vorliegen.“

2. Nummer 6.5 wird wie folgt gefasst:
6.5
Sobald die Unterlagen gemäß Nummer 7 der NRW.Global Business GmbH vollständig vorliegen und von dieser als ausreichender Nachweis angesehen werden, wird der Zuschuss bis zum Maximalbetrag von 10 000 Euro an das Unternehmen ausgezahlt. Abweichend von Nr. 7.4 der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung vom 6. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 445), die zuletzt durch Runderlass vom 29. Februar 2024 (MBl. NRW. S. 429) geändert worden sind, zu § 44 Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2023 (GV. NRW. S. 431) geändert worden ist, kann die Zuwendung auch bei einer nicht-schriftlichen Beantragung auf ein ausländisches Konto erfolgen. Weiterhin stellt die NRW.Global Business GmbH dem Startup eine De-minimis-Bescheinigung über den in Anspruch genommenen Betrag aus.“

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

- MBl. NRW. 2024 S. 957