Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 31 vom 26.9.2024 Seite 951 bis 962
Änderung der Förderrichtlinie Startup Welcome Package NRW |
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Änderung der Förderrichtlinie Startup Welcome Package NRW
702
Änderung der
Förderrichtlinie
Startup Welcome Package NRW
Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Vom 2. September 2024
1
Die
Förderrichtlinie Startup Welcome Package NRW vom 8. Juli 2024 (MBl. NRW. S. 799)
wird wie folgt geändert:
1.
Nummer 6.2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der Antrag auf Förderung muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens
erstellt sein und der NRW.Global Business GmbH in Schriftform oder Textform
vorliegen.“
2.
Nummer 6.5 wird wie folgt gefasst:
„6.5
Sobald die Unterlagen gemäß Nummer 7 der NRW.Global Business GmbH
vollständig vorliegen und von dieser als ausreichender Nachweis angesehen
werden, wird der Zuschuss bis zum Maximalbetrag von 10 000 Euro an das
Unternehmen ausgezahlt. Abweichend von Nr. 7.4 der Verwaltungsvorschriften zur
Landeshaushaltsordnung vom 6. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 445), die zuletzt durch
Runderlass vom 29. Februar 2024 (MBl. NRW. S. 429) geändert worden sind, zu §
44 Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2023 (GV. NRW. S. 431) geändert worden ist, kann die Zuwendung auch bei einer
nicht-schriftlichen Beantragung auf ein ausländisches Konto erfolgen. Weiterhin
stellt die NRW.Global Business GmbH dem Startup eine De-minimis-Bescheinigung
über den in Anspruch genommenen Betrag aus.“
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das
Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
- MBl. NRW. 2024 S. 957