Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 45 vom 30.12.2024 Seite 1275 bis 1280

Berichtigung des Runderlasses „Änderung des Runderlasses „Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen““
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Berichtigung des Runderlasses „Änderung des Runderlasses „Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen““

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Berichtigung des Runderlasses „Änderung des Runderlasses
„Benutzungsordnung der Landessammelstelle für
radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen““

Vom 20. Dezember 2024

Der mit der Überschrift „Änderung des Runderlasses „Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen““ im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Dezember 2024 auf S. 1213 veröffentlichte Runderlass wird wie folgt berichtigt:

Die Angabe vor Nummer 1

Änderung des Runderlasses
„Benutzungsordnung der Landessammelstelle für
radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen“

Bekanntmachung
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
91.16.06.04

Vom 30. Dezember 2024“

wird durch die Angabe

„Änderung der Benutzungsordnung der Landessammelstelle
für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen

Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- 91.16.06.04 -

Vom 9. Dezember 2024“

ersetzt.

Düsseldorf, den 20. Dezember 2024

Der Minister des Innern
Im Auftrag

Monika  W i ß m a n n

- MBl. NRW. 2024 S. 1276