Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 45 vom 30.12.2024 Seite 1275 bis 1280
Berichtigung des Runderlasses „Änderung des Runderlasses „Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen““ |
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Berichtigung des Runderlasses „Änderung des Runderlasses „Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen““
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Berichtigung des
Runderlasses „Änderung des Runderlasses
„Benutzungsordnung der Landessammelstelle für
radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen““
Vom 20. Dezember 2024
Der mit der Überschrift „Änderung des Runderlasses „Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen““ im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Dezember 2024 auf S. 1213 veröffentlichte Runderlass wird wie folgt berichtigt:
Die Angabe vor Nummer 1
„Änderung des
Runderlasses
„Benutzungsordnung der Landessammelstelle für
radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen“
Bekanntmachung
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
91.16.06.04
Vom 30. Dezember 2024“
wird durch die Angabe
„Änderung der Benutzungsordnung
der Landessammelstelle
für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen
Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- 91.16.06.04 -
Vom 9. Dezember 2024“
ersetzt.
Düsseldorf, den 20. Dezember 2024
Der Minister des
Innern
Im Auftrag
Monika W i ß m a n n
- MBl. NRW. 2024 S. 1276