Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 3 vom 23.1.2025 Seite 57 bis 66

Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte vom 16. März 1974
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Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte vom 16. März 1974

20330

Tarifvertrag
über die Bewertung der Personalunterkünfte
für Angestellte vom 16. März 1974

Runderlass
des Ministeriums der Finanzen
B 4100 - 6.1 – IV

Vom 15. Januar 2025

1
Der Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte vom 16. März 1974 (MBl. NRW. S. 485), der zuletzt durch Runderlass vom 2. Januar 2024 (MBl. NRW. S. 22) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „9,34“ durch die Angabe „9,47“, die Angabe „10,34“ durch die Angabe „10,49“, die Angabe „11,83“ durch die Angabe „12,00“, die Angabe „13,16“ durch die Angabe „13,35“ und die Angabe „14,02“ durch die Angabe „14,22“ ersetzt.

2. In § 3 Absatz 4 Satz 5 wird die Angabe „5,59 Euro“ durch die Angabe „5,67 Euro“ ersetzt.

3. In der Fußnote zu § 3 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.

2
Dieser Runderlass tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

- MBl. NRW. 2025 S. 58