Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 3 vom 23.1.2025 Seite 57 bis 66
Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Arbeiter vom 16. März 1974 |
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Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Arbeiter vom 16. März 1974
203310
Tarifvertrag
über die Bewertung der Personalunterkünfte
für Arbeiter vom 16. März 1974
Runderlass
des Ministeriums der Finanzen
B 4200 - 6.1 – IV
Vom 15. Januar 2025
1
Der Tarifvertrag
über die Bewertung der Personalunterkünfte für Arbeiter vom 16. März 1974 (MBl. NRW. S. 490), der zuletzt durch Runderlass vom 2. Januar 2024 (MBl. NRW. S. 22)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „9,34“ durch die Angabe „9,47“, die Angabe „10,34“ durch die Angabe „10,49“, die Angabe „11,83“ durch die Angabe „12,00“, die Angabe „13,16“ durch die Angabe „13,35“ und die Angabe „14,02“ durch die Angabe „14,22“ ersetzt.
2. In § 3 Absatz 4 Satz 5 wird die Angabe „5,59 Euro“ durch die Angabe „5,67 Euro“ ersetzt.
3. In der Fußnote zu § 3 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass
tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
- MBl. NRW. 2025 S. 59