Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 7 vom 6.2.2025 Seite 245 bis 268

Änderung der Finanzermittlungsrichtlinien
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Änderung der Finanzermittlungsrichtlinien

2056

Änderung der
Finanzermittlungsrichtlinien

Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums des Innern
422 – 62.16.08,
des Ministeriums der Finanzen
S 0750 – 10 – V A 1
und des Ministeriums der Justiz
4000 – III. 155 Sdb. FERL

Vom 16. Januar 2025

1
Die Finanzermittlungsrichtlinien vom 13. Oktober 2021 (MBl. NRW. S. 832) werden wie folgt geändert:

1. Nummer 3.3 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird die Angabe „bei den Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung“ durch die Angabe „des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen“ ersetzt.
b) In Satz 2 wird die Angabe „in den Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung“ durch die Angabe „im Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen“ ersetzt.

2. In Nummer 5.3.2 Satz 2 wird die Angabe „in den Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung“ durch die Angabe „im Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen“ ersetzt.

2
Dieser Gemeinsame Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

- MBl. NRW. 2025 S. 246