Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 11 vom 26.2.2025 Seite 363 bis 376
Vierte Änderung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
zugehörige Anlagen : |
Vierte Änderung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW
2323
Vierte Änderung
der Verwaltungsvorschrift
Technische Baubestimmungen NRW
Runderlass
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Vom 19. Februar 2025
1
Die Anlage zur Verwaltungsvorschrift
Technische Baubestimmungen NRW vom 15. Juni 2021 (MBl. NRW. S. 444), die zuletzt
durch den Runderlass „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW) – Erleichterungen für photovoltaische Module mit mechanisch gehaltenen
Glasdeckflächen mit Einzelglasflächen bis 3 m2“ - 614-53.006.06.01-2024-0002686
- vom 31. März 2024 (n. v.) geändert worden ist, erhält die aus dem Anhang zu
diesem Runderlass ersichtliche Fassung.
Sie wird in der elektronischen Fassung des Ministerialblatts veröffentlicht und ist darüber hinaus in der Sammlung des Ministerialblatts unter https://recht.nrw.de abrufbar. Die Anlage wird zudem in elektronischer Form auf der Internetseite des für Bauen zuständigen Ministeriums veröffentlicht.
2
Dieser Runderlass tritt am 1. März 2025 in
Kraft.
- MBl. NRW. 2025 S. 364