Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 12 vom 28.2.2025 Seite 377 bis 396

Erste Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet (RL AWBZ)
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Erste Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet (RL AWBZ)

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Erste Änderung der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren
im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet
(RL AWBZ)

Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Vom 5. Februar 2025

1
Nummer 6.4 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet vom 6. Mai 2024 (MBl. NRW. S. 913) wird wie folgt gefasst:

6.4
Übergangsregelung

Für bereits beantragte oder bewilligte Vorhaben gemäß früheren Fassungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet gilt die Fassung der Nummer 3 zum Zeitpunkt der Antragstellung.“

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

- MBl. NRW. 2025 S. 382