Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 12 vom 28.2.2025 Seite 377 bis 396
Zweite Änderung der Förderrichtlinie zur Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier |
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Zweite Änderung der Förderrichtlinie zur Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier
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Zweite Änderung
der Förderrichtlinie zur Umsetzung der
blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier
Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Vom 10. Februar 2025
1
Nummer
8 der Förderrichtlinie zur Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen
Revier vom 14. November 2023 (MBl. NRW. S. 1302), die durch Runderlass vom 28. Juni 2024 (MBl. NRW. S. 832) geändert worden ist wird
wie folgt gefasst:
„8
Schlussbestimmungen
Für die Zuwendung werden Mittel aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union
gemäß Artikel 4 der JTF-VO verwendet. Fördervorhaben müssen spätestens bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2029 abgeschlossen und vollständig abgenommen sein.“
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im
Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
- MBl. NRW. 2025 S. 395