Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 12 vom 28.2.2025 Seite 377 bis 396

Zweite Änderung der Förderrichtlinie zur Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Zweite Änderung der Förderrichtlinie zur Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier

772

Zweite Änderung
der Förderrichtlinie zur Umsetzung der
blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier

Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Vom 10. Februar 2025

1
Nummer 8 der Förderrichtlinie zur Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier vom 14. November 2023 (MBl. NRW. S. 1302), die durch Runderlass vom 28. Juni 2024 (MBl. NRW. S. 832) geändert worden ist wird wie folgt gefasst:

8
Schlussbestimmungen

Für die Zuwendung werden Mittel aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union gemäß Artikel 4 der JTF-VO verwendet. Fördervorhaben müssen spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 abgeschlossen und vollständig abgenommen sein.“

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

- MBl. NRW. 2025 S. 395