Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 13 vom 10.3.2025 Seite 397 bis 400
Erste Änderung der Beitragsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein |
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Erste Änderung der Beitragsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
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Erste Änderung der
Beitragsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
Vom 7. Dezember 2024
Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2024 aufgrund des § 23 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Gesetz vom 30. Januar 2024 (GV. NRW. S. 81) geändert worden ist, die folgende Änderung der Beitragsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein vom 12. Juni 2021 (MBl. NRW. S. 752) beschlossen:
Artikel I
Die Beitragsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein wird wie folgt geändert:
Die Beitragstabelle (Anlage zur Beitragsordnung) wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 1 werden die Angabe „1.584,00 €“ durch die Angabe „1.536,00 EUR“ und die Angabe „132,00 €“ durch die Angabe „128,00 EUR“ ersetzt.
2. In Ziffer 2.1 werden die Angabe „924,00 €“ durch die Angabe „900,00 EUR“ und die Angabe „77,00 €“ durch die Angabe „75,00 EUR“ ersetzt.
3. In Ziffer 2.2 werden die Angabe „636,00 €“ durch die Angabe „612,00 EUR“ und die Angabe „53,00 €“ durch die Angabe „51,00 EUR“ ersetzt.
4. In Ziffer 2.3 werden die Angabe „564,00 €“ durch die Angabe „552,00 EUR“ und die Angabe „47,00 €“ durch die Angabe „46,00 EUR“ ersetzt.
5. In Ziffer 2.4 werden die Angabe „492,00 €“ durch die Angabe „480,00 EUR“ und die Angabe „41,00 €“ durch die Angabe „40,00 EUR“ ersetzt.
6. In Ziffer 3 werden die Angabe „120,00 €“ durch die Angabe „114,00 EUR“ und die Angabe „10,00 €“ durch die Angabe „9,50 EUR“ ersetzt.
Artikel II
Die vorstehende Änderung der Beitragsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein tritt am 1. April 2025 Kraft.
Ausgefertigt.
Neuss, den 18. Dezember 2024
Dr. Ralf H a u s w e i l e r
Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein
Genehmigt.
Düsseldorf, den 18. Februar 2025
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
H a m m
Die vorstehende Änderung der Beitragsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein wird hiermit zur Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigt.
Neuss, den 25. Februar 2025
Dr. Ralf H a u s w e i l e r
Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein
- MBl. NRW. 2025 S. 399