Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 59 vom 20.10.1998 Seite 1053 bis 1076

Landeswettbewerb "Tiergerechte Haltung von Legehennen und Puten in der Landwirtschaft"Bek. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 21. 8 1998 - II B 5 - 2422-6316
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Landeswettbewerb "Tiergerechte Haltung von Legehennen und Puten in der Landwirtschaft"Bek. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 21. 8 1998 - II B 5 - 2422-6316

Ministerium für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft

Landeswettbewerb
"Tiergerechte Haltung von Legehennen und Puten in der Landwirtschaft"Bek. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
v. 21. 8 1998 - II B 5 - 2422-6316

1. Ziel des Landeswettbewerbs ist die

* Auszeichnung und Prämiierung von Betrieben, die

- in Teilbereichen technische Neuerungen zur Schaffung tiergerechter Haltungsbedingungen entwickelt haben;
- im Hinblick auf die Tiergerechtheit vorbildliche Haltungsbedingungen geschaffen haben.

Die technischen Neuerungen bzw. die vorbildlichen Haltungsbedingungen müssen bis zum 1. Oktober 1998 in den Betrieb vollständig eingeführt und baurechtlich genehmigt sein.

* Vorstellung der ausgezeichneten Betriebe in der Öffentlichkeit, um zur Nachahmung anzuregen.

Der Landeswettbewerb basiert auf einer engen Zusammenarbeit der Landesregierung mit den Tierschutzverbänden, den Landwirtschaftskammern und der Agrarwissenschaft, deren Vertreter die Bewertungskommission bilden.

Der Landeswettbewerb soll beispielhaft aufzeigen, dass und wie tiergerechte Haltungsbedingungen

- einen Beitrag zur Existenzsicherung bäuerlicher Betriebe leisten können,
- in Einklang mit ökologischen und ökonomischen Anforderungen gebracht werden können,
- die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Erzeugnissen sicherstellen können.
Der diesjährige Wettbewerb erstreckt sich auf Legehennen und Puten.

2. Bewerbung

    1. Wer kann sich bewerben?

Jeder tierhaltende landwirtschaftliche Haupt- oder Nebenerwerbsbetrieb (keine gewerblich betriebenen Tierproduktionen) im Lande Nordrhein-Westfalen.

    1. Wo kann man sich bewerben?

Jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller kann sich direkt beim Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft, über die Tierschutzverbände oder über die Kreisstellen der Landwirtschaftskammern bewerben.

3. Nicht berücksichtigt werden Betriebe,

* wenn die Legehennen in Käfigbatterien gehalten werden,

* wenn neben dem zu prämiierenden Haltungssystem in anderen Bereichen des Betriebes Mängel
* hinsichtlich der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften und der Umweltverträglichkeit festgestellt
* werden.

4. Auswahl und Bewertung der Haltungssysteme

Bei der Bewertung der Haltungssysteme sind insbesondere zu berücksichtigen:
- Raumstruktur,
- Stallklima, einschließlich Schadgas- und Staubbelastung,
- Bestandshygiene,
- Tageslichteinfall,
- zur Verfügung stehende Fläche,
- Beschäftigungsmöglichkeiten,
- ständige Frischwasserversorgung,
- Umweltgerechte Bewirtschaftung (z.B. Lagerung, Ausbringung und Verwertung der Exkremente)
- Platzangebot (Größe und Qualität) und räumliche Zuordnung von Funktionsbereichen
- Betreuungsqualität

4.1 Legehennen

Die Legehennenhaltung ist als Boden-, Volieren-, Freiland- oder Auslaufhaltung möglich.
Folgende Mindestvoraussetzungen werden gefordert:
- bei Bodenhaltung mind. 50% der Bodenfläche im Stall muß eine mit einem Drahtgeflecht bzw. Rosten abgedeckte Kotgrube sein.
- 1/3 der Bodenfläche im Stall muß als Scharraum mit trockener Einstreu versehen werden. Die Besatzdichte im Stall darf max. 7 Tiere/m² betragen.
- Bei Freiland- oder Auslaufhaltung muß ein befestigter, überdachter Auslauf (Pavillon) mit einer Mindestfläche von 0,05 m²/Tier vorhanden sein. Zusätzlich ist ein Grünauslauf mit einer Mindestfläche von * 10 m²/Tier oder ein Grünauslauf als Wechselauslauf mit 2,5 m²/Tier vorgeschrieben. Im Auslauf ist die Möglichkeit zum Sandbaden vorzusehen. Der Auslauf sollte mit Büschen und Bäumen bepflanzt sein.

4.2 Puten

- Der Stall ist mit trockenem Material einzustreuen.
- Die Besatzdichte darf max. 35 kg Mastendgewicht/m² nicht übersteigen.
- Bei Auslaufhaltung muß ein befestigter überdachter Auslauf (Pavillon) vorhanden sein. Zusätzlich ist ein Grünauslauf mit einer Mindestfläche von 4 m²/ Mastpute vorgeschrieben. Im Auslauf muß ein Sandbad vorhanden sein. Der Auslauf sollte mit Büschen oder Bäumen bepflanzt sein.

5. Auszeichnungen

Die Bewertungskommission schlägt dem Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Betriebe zur Auszeichnung vor. Für den Bezirk der Landwirtschaftskammer Rheinland und den Bezirk der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe kann durch das Ministerium

- je ein Betrieb aufgrund von technischen Neuerungen und
- je ein Betrieb aufgrund vorbildlicher Haltungsbedingungen
ausgezeichnet werden.

Die Preise für ausgezeichnete Betriebe betragen

je Betrieb mindestens 5.000 und bis zu 10.000 DM. Darüber hinaus wird eine Große Goldene Medaille mit Urkunde verliehen.

Außerdem können Anerkennungen in Form Großer Goldener Medaillen mit Urkunden ohne Geldpreise ausgesprochen werden.

Die Ministerin behält sich vor, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen.

6. Zeitplan

* Bewerbungsschluß ist der 31.12.1998
* Beurteilung durch die Bewertungskommission: Frühjahr 1999
* Auszeichnung der Betriebe: Sommer 1999

7. Kosten

Die Kosten für die Durchführung des Wettbewerbs trägt das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft.

8. Sonstiges

8.1 Die Vorbewertung wird von einer kleinen Kommission durchgeführt.

8.2 Die Antragstellerinnen / Antragsteller erklären sich damit einverstanden, dass die Bewertungskommission zur Berwertung den Betrieb betritt und sich Aufzeichnungen zu Betriebsdaten machen darf. Die von den
* Betrieben gemachten Angaben und die von der Bewertungskommission erhobenen Daten werden
vertraulich behandelt.

8.3 Die Leiterinnen und Leiter der ausgezeichneten Betriebe erklären sich mit der Antragstellung bereit, dass im Falle einer Auszeichnung eine öffentlichkeitswirksame Darstellung des Betriebes durch das Ministerium erfolgen darf.

8.4 Wenn Sie weitere Fragen zum Wettbewerb haben, wenden Sie sich bitte an einen Tierschutzverband oder an die für Sie zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammern.

MBl. NW 1998 S. 1066