Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 60 vom 22.10.1998 Seite 1077 bis 1090

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe

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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
aus Mitteln der Fischereiabgabe

RdErl. d. Ministeriums
für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 8.9.1998
III B 6 - 760.52

Mein o.g. RdErl. v. 25.11.1997 (MBl. NW. S. 1482) wird wie folgt geändert:

Die Nummer 4.4 wird wie folgt, unter Einfügung der Nummer 4.5, neu gefaßt:

4.4 Maßnahmen nach Nummern 2.1 bis 2.6, die im laufenden Haushaltsjahr durchgeführt werden sollen, sind bis zum 1.12. des vorangehenden Jahres anzumelden.

4.5 Der Antrag für Maßnahmen nach Nummern 2.1 bis 2.3 sowie 2.5 und 2.6 ist bis zum 30.6. des laufenden Jahres - jeweils unter Verwendung des Musters in Anlage 2 - zu stellen.

Die alte Nummer 4.5 wird unter der neu einzufügenden Nummer 4.6 wie folgt geändert:

4.6 Der Antrag für Maßnahmen nach Nummer 2.4 ist im laufenden Haushaltsjahr, spätestens jedoch bis zum 31.3. des Folgejahres zusammen mit dem Verwendungsnachweis nach dem Muster der Anlage 5 zu stellen.

Der Text zu Nummer 5.4.1 im zweiten und dritten Absatz wird wie folgt geändert:

5.4.1 Die Höhe der Zuwendung für Maßnahmen nach Nummer 2.4 wird nach der Zahl der im Vorjahr ausgegebenen Jahresfischereierlaubnisscheine bemessen.

Die Höchstgrenzen pro Jahresfischereierlaubnisschein des Vorjahres werden nach Beratung
in der Frühjahrssitzung des Fischereibeirats von mir festgelegt.

Der Text zu Nummer 5.4.2.2 wird wie folgt geändert:

5.4.2.2 Die Bewilligungsbehörden ermitteln auf der Grundlage der nach Nummer 4.4 angemeldeten Maßnahmen und des nach Nummer 5.4.2.1 gemeldeten Antragvolumens das Gesamtvolumen - getrennt für den jeweiligen Zuwendungszweck nach den Nummern 2.1 bis 2.5 - und teilen mir das Ergebnis bis zum 15.1 des folgenden Jahres mit.

In Anlage 1 (Verfahrensschema) muß der Text zu Nummer 1 wie folgt geändert werden:

Maßnahmen nach Nummern 2.1 bis 2.6, die im laufenden Haushaltsjahr durchgeführt werden sollen, sind bis zum 1.12 des vorangehenden Jahres anzumelden. Anträge nach Nummern 2.1, 2.2, 2.3, 2.5, 2.6 sind gemäß Anlage 2 bis zum 30.06 des laufenden Jahres zu stellen. Anträge nach Nummer 2.4 sind im laufenden Haushaltsjahr gemäß Anlage 5, spätestens jedoch bis zum 31.3. des Folgejahres zu stellen.

In Anlage 2 (Antrag) muß der Text zu Nummer 6.2 wie folgt geändert werden:

ich/wir zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz
¿ berechtigt

¿ nicht berechtigt

bin/sind und dies bei den Ausgaben berücksichtigt wurde
(Preise - mit - ohne - Umsatzsteuer)

In Anlage 3 (Zuwendungsbescheid) wird unter der neuen Nummer 6 folgende Rechtsbehelfsbelehrung hinzugefügt:
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzulegen.

Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

In Anlage 5 ist im Tabellenkopf zu 2.2 (Angaben zu dem/den Besatzgewässer(n)) unter der Überschrift folgendes einzufügen:

Regierungsbezirk:
¿ Arnsberg ¿ Münster
¿ Detmold ¿ Köln
¿ Düsseldorf

In Anlage 5 (Antrag und Verwendungsnachweis) zu Nummer 4 (Erklärungen) muß bei Nummer 4.2.1 die Fundstelle des Landessubventionsgesetzes richtigerweise lauten:
24. März 1977 (GV. NW. 136)
Unter Nummer 4.2.3 wird hinzugefügt:

er/sie zum Vorsteuerabzug
¿ berechtigt
¿ nicht berechtigt
ist

In Anlage 5 zu Nummer 7.2 (Vermerk des Fischereiverbandes NRW e.V.) wird der Text wie folgt formuliert:

Die Angaben zu dem/den Besatzgewässer(n) wurden geprüft; der Pachtvertrag liegt dem Verband vor.

MBl. NW.1998 S. 1078