Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 61 vom 29.10.1998 Seite 1091 bis 1108

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Dorferneuerung
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Dorferneuerung

7817

Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der Dorferneuerung

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft v. 12.8.1998
- II A 5 - 0228.27227.08.00

1 Zuwendungszweck

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO und der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gemeinden (GV) - (VV/VVG) - Zuwendungen für die Finanzierung von Maßnahmen der Dorferneuerung zur umfassenden Verbesserung der Agrarstruktur in Gemeinden und Ortsteilen von Gemeinden. Die Förderung der Dorferneuerung soll dazu beitragen, die Eigenart der ländlichen Orte zu erhalten und entsprechend den gegenwärtigen und künftigen Erfordernissen zu gestalten.

1.2 Zuwendungen werden auch gewährt für die Finanzierung von Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz. Zur Verbesserung der Agrarstruktur sollen damit zusätzliche Einkommen außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion geschaffen und gesichert sowie dieser Strukturwandel in der Landwirtschaft und die regionale Vermarktung unterstützt werden. Sie tragen daneben zur Verbesserung der ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Grundlagen der ländlichen Räume bei.

1.3 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Bei landwirtschaftlicher und ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter

- die Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung einschließlich baulicher Gestaltungselemente an Einzelobjekten oder Ensembles,

- der Innenausbau, soweit dieser zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Außenwände konstruktiv oder für die Anpassung leerstehender oder freiwerdender land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens notwendig ist,

- kleinere, selbständige bauliche Maßnahmen,

2.2 Begrünungen im öffentlichen Bereich, die zur Gestaltung des Ortsbildes oder zur Einbindung des Dorfes in die Landschaft beitragen, Maßnahmen, um Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten im Ort zu erhalten, wiederherzustellen oder zu schaffen; ausgeschlossen von der Förderung sind Haus- und Bauerngärten,

2.3 Instandsetzung, verbesserte Führung oder Verkehrsberuhigung von Dorfstraßen, Anlage von Plätzen, Verbindungs-, Geh- und Fußwegen zur Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse einschließlich der zugehörigen Grün- und Freiraumgestaltung im Dorf; ausgeschlossen von der Förderung sind Maßnahmen in Neubau- und Gewerbegebieten sowie Schmutz- und Mischwasserkanalisationen und auch solche Maßnahmen, bei denen die Erhebung eines Erschließungsbeitrages nach dem Baugesetzbuch (BauGB) rechtlich möglich ist; sind Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) rechtlich möglich, so vermindern sich die zuwendungsfähigen Ausgaben um die Summe dieser Beiträge,

2.4 Entschädigung für Gebäude und deren Abbruch im Zusammenhang mit Maßnahmen nach den Nrn. 2.2 und 2.3,

2.5 Investive Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz, insbesondere für Wohn-, Handels-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, die dazu dienen, Zusatzeinkommen zu erschließen, sofern sie

- im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dessen Festsetzungen nicht widersprechen (§ 30 BauGB),

- in einem Zusammenhang bebauten Ortsteil sich in die Eigenart der Umgebung einfügen (§ 34 BauGB) und

- im Außenbereich die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 4 BauGB erfüllen,

2.6 Aufwendungen für Leistungen von Architekten und Ingenieuren in Verbindung mit Maßnahmen nach Nr. 2.5.

2.7 Nicht Gegenstand der Förderung sind

2.7.1 Aufwendungen, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" oder anderer Förderprogramme gefördert werden. Bei Maßnahmen nach 2.1 ist eine Kombination mit Mitteln der Denkmalpflege zulässig,

2.7.2 Umsatzsteuer bei Maßnahmen nach den Nrn. 2.5 und 2.6.

3 Zuwendungsempfänger

3.1 Zuwendungsempfänger für Maßnahmen nach 2.1 - 2.4 sind

3.1.1 Gemeinden,

3.1.2 natürliche und sonstige juristische Personen sowie Personengemeinschaften.

3.2 Zuwendungsempfänger für Maßnahmen nach 2.5 und 2.6 sind

3.2.1 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe; dies sind Unternehmen nach § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG), unbeschadet der gewählten Rechtsform, die

- grundsätzlich die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten,

- die Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des Einkommensteuerrechts erfüllen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.

3.2.2 Keine Zuwendungsempfänger sind

a) Personen, die Leistungen aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit erhalten,

b) Unternehmen, bei denen die Kapitelbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Bei Maßnahmen nach den Nrn. 2.1 - 2.4

4.1.1 Gefördert werden nur Gemeinden, Ortsteile und Weiler, deren Siedlungsstruktur durch die Land- und Forstwirtschaft wesentlich geprägt ist, sowie landschaftsbestimmende Gehöftgruppen und Einzelhöfe mit erhaltenswerter Bausubstanz.

4.1.2 Bevorzugt gefördert werden Gemeinden, Ortsteile und Weiler,

- die in den benachteiligten Gebieten liegen,

- für die eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB oder eine Gestaltungssatzung nach § 86 BauO NW vorliegt,

- die zur Teilnahme an den Wettbewerben "Unser Dorf soll schöner werden" gemeldet werden.

Bei den benachteiligten Gebieten ist das Gebietsverzeichnis zugrunde zu legen, das als Anlage 1 den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in Berggebieten und bestimmten benachteiligten Gebieten Nordrhein-Westfalens (Ausgleichszulage) vom 2.8.1984 (SMBl. NW. 7861) beigefügt ist.

4.1.3 Die Dorferneuerungsmaßnahmen müssen den Zielen und Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung sowie den Erfordernissen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Rechnung tragen. Die Belange des Denkmalschutzes, Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu wahren; Landschaftspläne sind zu beachten. Zu berücksichtigen sind auch die Ergebnisse einer agrarstrukturellen Entwicklungsplanung sowie einer Untersuchung zur Dorferneuerung und die darin enthaltenen Feststellungen über die Veränderungen und Gefährdungen der heimischen Tier- und Pflanzenarten.

4.2 Bei Maßnahmen nach den Nrn. 2.5 und 2.6

4.2.1 Die Summe der positiven Einkünfte (Prosperitätsgrenze) des Zuwendungsempfängers und seines Ehegatten darf zum Zeitpunkt der Antragstellung im Durchschnitt der letzten drei vorliegenden Steuerbescheide 150.000 DM je Jahr nicht überschritten haben. In begründeten Einzelfällen genügt es, zur Feststellung der Summe der positiven Einkünfte nur den letzten vorliegenden Steuerbescheid heranzuziehen.

4.2.2 Bei juristischen Personen und Personengesellschaften einschließlich der GmbH & Co.KG gelten diese Voraussetzungen auf der Basis der Durchschnittsbildung für alle im Unternehmen hauptberuflich tätigen Gesellschafter, Genossenschaftsmitglieder und Aktionäre, einschließlich ihrer Ehegatten.

4.2.3 Für die zu fördernde Baumaßnahme muß vorliegen

- die erforderliche bauaufsichtliche Genehmigung,

- mindestens ein positiver Vorbescheid nach § 71 BauO NW,

- bei genehmigungsfreien Wohngebäuden eine Erklärung der Bauherrin oder des Bauherrn, dass die Gemeinde keine Erklärung nach § 67 Abs. 1 Nr. 3 BauO NW abgegeben hat.

4.2.4 Zuwendungsempfänger müssen für die zu fördernden Gebäude Nutzungsrechte von grundsätzlich 12 Jahren ab Antragstellung nachweisen und

4.2.5 haben einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit, zumindest über die Zweckmäßigkeit und Finanzierbarkeit, der durchzuführenden Maßnahmen zu erbringen.

4.2.6 Die baulichen Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn das bauliche Ergebnis der Umnutzung ortsbildverträglich ist.

4.3 Die Förderung der Maßnahmen nach den Nrn. 2.1 - 2.6 setzt voraus, dass sie auf der Grundlage eines Planes und ggf. unter Anhörung und Beratung der Beteiligten durchgeführt werden. Pläne im Sinne dieser Richtlinien sind

4.3.1 Bauleitpläne,

4.3.2 sonstige Pläne, die die Gemeinde beschlossen bzw. denen sie zugestimmt hat (z.B. aufgrund von Vorschlägen der agrarstrukturellen Entwicklungsplanung oder gemäß den Satzungen nach §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 6 BauGB, § 86 BauO NW; Gestaltungspläne, Grünordnungspläne).

4.4 Der Zuwendungsempfänger hat bei Maßnahmen nach den Nrn. 2.1 bis 2.6 innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides mit der zu fördernden Maßnahme zu beginnen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Zuwendungsart

Projektförderung

5.2 Finanzierungsart

5.2.1 Anteilfinanzierung; Förderungsrahmen

für Maßnahmen nach Nr. 2.1 je Gebäude und für Maßnahmen nach Nr. 2.2 der Zuwendungsempfänger nach Nr. 3.1.2: 40 v.H., höchstens 30.000,-- DM, in benachteiligten Gebieten höchstens 40.000,-- DM; bei Gemeinden (GV) richtet sich der Förderungsrahmen nach Nummer 2.4 VVG.

Bagatellgrenzen

bei Zuwendungsempfängern nach Nr. 3.1.1: 25.000,-- DM,

bei Zuwendungsempfängern nach Nr. 3.1.2: 1.000,-- DM.

Unbare Eigenleistungen

Eigene Arbeitsleistungen der Zuwendungsempfänger können berücksichtigt werden. Die Anrechnung darf 80 % des Betrages, der sich bei Vergabe der Leistungen an ein Unternehmen (ohne Berechnung der Umsatzsteuer) ergeben würde, nicht überschreiten.

Ebenso darf die Summe der Zuwendungen für Sachleistungen die Summe der baren Ausgaben nicht überschreiten.

5.2.2 Für Maßnahmen nach den Nrn. 2.5 und 2.6

Zu den Aufwendungen bis zu 35 v.H. der Kosten, jedoch höchstens 100.000,-- DM je Maßnahme; bei Umnutzung zu Wohnzwecken bis zu 25 v.H., jedoch höchstens 80.000,-- DM.

5.2.3 Die Zuwendungsempfänger dürfen die gem. der "Deminimis-Regelung" der Europäischen Kommission gewährten Beihilfen von 100.000 ECU insgesamt innerhalb von 3 Jahren nicht überschreiten. Die Mitteilung im Amtsblatt EG 1996 Nr. C 68 S. 9 ist zu beachten.

5.2.4 Der Anteil der baren Eigenleistungen an den zuwendungsfähigen Ausgaben muß bei positiven Einkünften bis zu 80.000,-- DM 20 v.H., bei positiven Einkünften über 80.000,-- DM bis 100.000,-- DM 30 v.H. und bei positiven Einkünften über 100.000,-- DM 40 v.H. betragen.

Bei positiven Einkünften über 100.000,-- DM bis zu 120.000,-- DM wird der Zuschusssatz nach Nr. 5.2.2 um 5 Prozentpunkte und bei positiven Einkünften über 120.000,-- DM um 10 Prozentpunkte gesenkt.

5.3 Bemessungsgrundlage

Bei Maßnahmen nach den Nrn. 2.1 bis 2.6 rechnen zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben die Baukosten und die Baunebenkosten.

Zu den Baunebenkosten zählen nur die Kosten der Architekten- und Ingenieurleistungen, soweit sie Planung, Ausschreibung, Bauleitung und/oder Bauabrechnung umfassen. Die Baunebenkosten sind als zuwendungsfähige Ausgaben nur zu berücksichtigen, wenn die Leistungen von eigenem Personal des Maßnahmenträgers nicht erbracht werden können; können Leistungen teilweise nicht erbracht werden, so sind die hierauf entfallenden Baunebenkosten zuwendungsfähig.

Bei Hochbauten rechnen zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben die Kostengruppen 200 bis 500 und 700 der DIN 276 (Ausgabe Juni 1993);

bei Maßnahmen nach Nummer 2.4 rechnen zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von der Kostengruppe 200 die Ziff. 211 (z.B. Sichern von vorhandenen Bauwerken, Bauteilen, Bewuchs) und 212 (z.B. Abbrechen vorhandener Bauwerke) der DIN 276.

Die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss ist wie folgt zu errechnen:

Gesamtinvestitionsbetrag

abzüglich

a) nicht zuwendungsfähige Ausgaben

b) Umsatzsteuer

ergibt die zuwendungsfähigen Ausgaben

abzüglich

c) Eigenleistungen gem. den Nrn. 5.2.1 und 5.2.4

ergibt die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss.

Eine Förderung mehrerer in sich abgeschlossener Fördermaßnahmen eines Antragstellers ist möglich, wobei innerhalb eines Zeitraumes von 6 Jahren die in Nr. 5.2.2 genannten Höchstbeträge nicht überschritten werden dürfen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1 Zuständige staatliche Bauverwaltung im Sinne der Nr. 6.1 der VV zu § 44 LHO bzw. Nr. 6.1 VVG ist das Landesamt für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen.

6.2 Die Förderung der Umnutzung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die geförderten Gebäude innerhalb eines Zeitraumes von 12 Jahren ab Antragstellung veräußert oder nicht mehr dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet werden. Im übrigen erfolgt die Förderung unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass Maßnahmen nach 2.1 vor Ablauf von 10 Jahren und bei Maßnahmen nach 2.2 und 2.3 vor Ablauf von 15 Jahren wesentlich geändert werden.

6.3 Die Förderung der Umnutzung nach diesen Richtlinien ist auch möglich, wenn dasselbe Objekt nach den "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von baulichen Maßnahmen in Altgehöften, Aussiedlungen, Teil- und Betriebszweigaussiedlungen in der Landwirtschaft (EFP)", "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen des Agrarkreditprogramms (AKP)", "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP)" und der "Ländlichen Siedlung" gefördert wurde.

Die Zweckbindungsfristen nach den v.g. Bestimmungen sind zu beachten. Ein evtl. Widerruf dieser Mittel richtet sich nach deren Bestimmungen.

7 Verfahren

7.1 Antragsverfahren

7.1.1 Die Zuwendungen sind bei der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten / Landesamt für Agrarordnung NW, Postfach 46 67, 48026 Münster (Bewilligungsbehörde) nach Muster der Anlage 1 zu beantragen.

Gemeinden richten den Antrag über das für sie zuständige Amt für Agrarordnung, sonstige Antragsteller über die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde zur Weiterleitung über das Amt für Agrarordnung an die Bewilligungsbehörde.

7.1.2 Das Amt für Agrarordnung leitet den Antrag nach Prüfung sowie evtl. Klarstellung und Koordinierung mit seiner Stellungnahme an die Bewilligungsbehörde weiter.

In der Stellungnahme ist ggf. zu bestätigen, dass der Antrag sich auf Maßnahmen in einem benachteiligten Gebiet bezieht.

7.1.3 Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen

Bei Vorhaben von Gemeinden

der Plan (Nummer 4.3), ggf. ein Auszug,

die Kostenberechnung.

Bei Vorhaben von natürlichen und juristischen Personen und Personengemeinschaften

die Planungsunterlagen,

die Kostenberechnung,

eine Bestätigung der Gemeinde, dass das Vorhaben im Rahmen eines Planes (Nummer 4.3) durchgeführt

werden soll.

Bei Vorhaben nach den Nrn. 2.5 und 2.6 zusätzlich

die letzten drei vorliegenden Steuerbescheide,

die Baugenehmigung oder der positive Vorbescheid nach § 71 BauO NW,

ggf. der Nachweis der Nutzungsrechte (Nr. 4.2.4),

der Nachweis der Wirtschaftlichkeit (Nr. 4.2.5)

7.2 Bewilligungsverfahren

Die Bewilligungsbehörde entscheidet über den Antrag durch schriftlichen Bescheid. Außer dem Antragsteller erhalten der Kreis und die Gemeinde - soweit diese nicht selbst Antragstellerin ist - und das Amt für Agrarordnung je eine Ausfertigung.

7.3 Verwendungsnachweisverfahren

7.3.1 Der Verwendungsnachweis und der Zwischennachweis sind nach dem Muster der Anlage 2 zu führen.

7.4 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuschüsse sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO und die Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gemeinden (GV) - VVG -, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen werden.

8 Inkrafttreten

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung v. 12.8.1998 in Kraft. Er tritt am 1. Juli 2003 außer Kraft.

Der RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 18.3.1983 - III B 3 - 228-27227 - (SMBl. NW. 7817) wird aufgehoben.

MBL. NW.1998 S. 1092

Anlage 1

An

Landesanstalt für Ökologie,

Bodenordnung und Forsten/

Landesamt für Agrarordnung NW

Postfach 46 67

48026 Münster

über das Amt für Agrarordnung ....................

..................................................

............ ..................................

über die Stadt/Gemeinde (als untere Denkmalbehörde)

..................................................

............ ..................................

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Betr.: o Förderung der Dorferneuerung (Maßnahmen Ziffern 2.1 - 2.4)

o Förderung der Umnutzung (Maßnahmen Ziffern 2.5 - 2.6)

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Dorferneuerung

(RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 12.8.1998 -

II A 5 - 0228.27227.08.00)

1. Antragsteller

Name/Bezeichnung (Name, Vorname, geb. am):

Ehegatte (Name, Vorname, geb. am):

Haupt- und Nebenberuf

Anschrift (PLZ, Ort/Kreis, Straße, Haus-Nr.):

Telefon:

Telefax:

Auskunft erteilt: (Name, Anschrift und Tel./Fax)

Bankverbindung Konto-Nr.:

BLZ:

Kreditinstitut:

...................................

...................................

...................................

2. Maßnahme

Bezeichnung:

Durchführungszeitraum:

(Jahr des vorgesehenen Beginns/Jahr der voraussichtlichen Fertigstellung)

3. Gesamtkosten

3.1 Förderfähige Gesamtkosten und Zuschusssatz (Für Maßnahmen nach Ziffern 2.1 - 2.4)

Lt. Beiliegender Kostenermittlung

Beantragter Zuschusssatz

Beantragte Zuwendung

3.2 Ermittlung der förderfähigen Gesamtkosten (Für Maßnahmen nach Ziffern 2.5 - 2.6)

1.

Gesamtkosten lt. beiliegender Kostenermittlung (ohne Mehrwertsteuer)

................................ DM

2.

Förderfähige Gesamtkosten

(ohne Mehrwertsteuer)

................................ DM

3.

abzüglich

bare Eigenleistung an den förderfähigen Investitionen:

20 v.H. bei positiven Einkünften bis zu 80.000  DM

30 v.H. bei positiven Einkünften über 80.000 DM bis zu 100.000 DM

40 v.H. bei positiven Einkünften über 100.000 DM

................................ DM

................................ DM

................................ DM

4.

abzüglich

unbare Eigenleistungen

................................ DM

5.

Zuwendungsfähige Ausgaben

(Ziffer 2 abzüglich Ziffern 3 und 4)

................................ DM

3.3 Berechnung des Zuschusssatzes (Für Maßnahmen nach Ziffrn 2.5 - 2.6)

A

B

Höhe des Zuschusssatzes je Maßnahme

Höhe des Zuschusssatzes bei Umnutzung zu Wohnzwecken

Bei positiven Einkünften bis zu 100.000 DM

35 v.H.

25 v.H.

Bei positiven Einkünften über 100.000 DM bis zu 120.000 DM

(Reduzierung um 5 Prozentpunkte)

30 v.H.

20 v.H.

Bei positiven Einkünften über 120.000 DM

(Reduzierung um 10 Prozentpunkte)

25 v.H.

15 v.H.

Beantragter Zuschusssatz:

........ v.H.

........... v.H.

4. Finanzierungsplan

4.1 Beantragte Zuwendung (Für Maßnahmen nach Ziffern 2.1 - 2.4)

Zeitpunkt der voraussichtlichen Kassenwirksamkeit

199.

....

....

Gesamtkosten:

1

2

3

4

5

Gesamtkosten:

Eigenanteil:

Leistungen Dritter

(Ohne öffentl. Förderung):

Beantragte/Bewilligte öffentliche Förderung:

durch:

Beantragte Zuwendung:

4.2 Beantragte Zuwendung (Für Maßnahmen nach Ziffern 2.5 - 2.6)

Zuwendungsfähige Ausgaben

.......................................................... DM

Beantragter Zuschusssatz

................. v.H.

Beantragte Zuwendung

Höchstsatz bei Maßnahmen nach Buchst. A der Ziffer 3.3 (dieses Vordruckes) beträgt 100.000 DM

Höchstsatz bei Maßnahmen nach Buchst. B der Ziffer 3.3 (dieses Vordruckes) beträgt 80.000 DM

........................................................... DM

4.3 Finanzierungsplan (Für Maßnahmen nach Ziffern 2.5 - 2.6)

Zeitpunkt der voraussichtlichen Kassenwirksamkeit

Jahr(e) in dem/denen die Maßnahme durchgeführt wird/werden

19..

Gesamtkosten

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsbetrag

5. Begründung

5.1 zur Notwendigkeit der Maßnahme (u.a. Raumbedarf, Standort, Konzentration, Ziel, Zusammenhang mit anderen Maßnahmen desselben Aufgabenbereiches in vorhergehenden oder folgenden Jahren, alternative Möglichkeiten, Nutzen):

5.2 zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a. Eigenmittel, Förderhöhe, Landesinteresse an der Maßnahme, alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten):

6. Finanz- und hauswirtschaftliche Auswirkungen

(Darstellung der angestrebten Auslastung bzw. des Kostendeckungsgrades, Tragbarkeit der Folgelasten für den Antragsteller, Finanzlage des Antragstellers usw.):

7. Erklärungen

7.1 Bei Maßnahmen nach Ziffern 2.1 - 2.4

Der Antragsteller erklärt, dass

7.1.1 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird; als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

7.1.2 er/sie zum Vorsteuerabzug

o nicht berechtigt ist,

o berechtigt ist und dieses bei den Ausgaben (Netto-Preise) berücksichtigt wird.

Nur bei privaten Antragstellern anzugeben:

7.1.3 er/sie Eigentümer/-in des zu fördernden Objektes ist

o Ja

o Nein (In diesen Fällen ist eine Zustimmungserklärung des Eigentümers vorzulegen)

Nur bei Städten und Gemeinden anzugeben:

7.1.4 die Einverständniserklärungen beigefügt sind, wenn auch Flächen in die Maßnahme einbezogen werden, die nicht im Eigentum des Antragstellers stehen.

7.1.5 ein Haushaltssicherungskonzept

o nicht zu beachten ist.

o zu beachten ist. Die Maßnahme wird im Rahmen eines genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes durchgeführt.

7.1.6 bei Maßnahmen zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse die Erhebung von Er-schließungsbeiträgen nach BauGB rechtlich nicht möglich ist.

7.1.7 Beiträge nach KAG

o erhoben werden und von den zuwendungsfähigen Gesamtkosten abgesetzt wurden.

o nicht erhoben werden können. Eine Begründung, warum die Erhebung von KAG-Beiträgen rechtlich nicht möglich ist, ist beizufügen.

7.2 Bei Maßnahmen nach Ziffern 2.5 - 2.6

Der Antragsteller erklärt, dass

7.2.1 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird; als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

7.2.2 er/sie Eigentümer/-in des zu fördernden Objektes ist

o Ja

o Nein (In diesen Fällen ist eine Zustimmungserklärung des Eigentümers vorzulegen).

7.2.3 o er/sie Eigentümer(-in) eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes ist und dieser Betrieb ein Unternehmen nach § 1 Absatz 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) - unbeschadet der gewählten Rechtsform - ist, welches

* grundsätzlich die in § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreicht oder überschreitet.

* die Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des Einkommenssteuerrechts erfüllt oder einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.

o er/sie Pächter(in) und Landwirt(in) im Sinne von 7.3 dieses Formulars ist und ein Nutzungsrecht von grundsätzlich zwölfjähriger Dauer für das zu fördernde Gebäude nachgewiesen werden kann. Ein entsprechender Nachweis ist beigefügt.

o eine Bestätigung der landwirtschaftlichen Alterskasse beigefügt ist.

o er/sie nicht zu den Personen gehört, die Leistungen aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit erhalten und solche auch nicht beantragt haben.

o es sich bei dem Zuwendungsempfänger nicht um ein Unternehmen handelt, bei dem die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 v.H. des Eigenkapitals beträgt.

o im Antrag keine Aufwendungen (Gewerke) enthalten sind, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" oder anderer Förderprogramme gefördert werden.

o für die zu fördernde Maßnahme die erforderliche bauaufsichtliche Genehmigung (dazu zählt auch ein positiver Vorbescheid nach § 71 BauO NW) vorliegt oder dass bei genehmigungsfreien Vorhaben die Gemeinde keine Erklärung nach § 67 Abs. 1 Nr. 3 BauO abgegeben hat.

7.3 Erklärungen zu den Einkünften (Für Maßnahmen nach Ziffern 2.5 - 2.6)

7.3.1 o er/sie zur Einkommenssteuer veranlagt wird.

Meine positiven Einkünfte und die meines von mir nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten betragen

im Durchschnitt

- nach den letzten drei Steuerbescheiden ....................................................... DM

- nach dem letzten Steuerbescheid ........................................................... DM

o die letzten drei Einkommenssteuerbescheide beigefügt sind.

7.3.2 o er/sie nicht zur Einkommenssteuer veranlagt wird und erklärt seine positiven Einkünfte und die seines von ihm/ihr nicht getrennt lebenden Ehegatten wie folgt:

aus: des Antragstellers des Ehegatten

Land- und Forstwirtschaft

Gewerbebetrieb

selbständiger Arbeit

nicht selbständiger Arbeit

Kapitalvermögen

Vermietung/Verpachtung

sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG

______________________________________________________________

Summe der positiven Einkünfte

7.4 o der Nachweis über die Wirtschaftlichkeit, zumindest über die Zweckmäßigkeit und Finanzierbarkeit der durchzuführenden Maßnahme aus den als Anlage beigefügten Unterlagen hervorgeht.

7.5 o innerhalb der letzten drei Jahre im Rahmen der Umnutzung keine Beihilfen (Zuwendungen) von mehr als 100.000 ECU (ca. 180.000 DM) gewährt worden sind (Erklärung zur "Deminimis-Regelung" der EU).

8. Anlagen

8.1 Bei Maßnahmen nach Ziffern 2.1 - 2.4

Bei Vorhaben von natürlichen und sonstigen juristischen Personen sowie Personengemeinschaften sind beizufügen:

l Kostenberechnung

l Bestätigung der Gemeinde, dass die Durchführung der Maßnahme den Zielen der Bauleitplanung, einer agrarstrukturellen Entwicklungsplanung oder sonstigen Plänen, die durch die Gemeinde aufgestellt wurden, entspricht

l Lageplan (z.B. Kopie aus Kreiskarte, etc.)

l ggf. Bestätigung des Eigentümers

l Fotos des Objektes

Bei Vorhaben von Städten/Gemeinden sind beizufügen:

l Kostenberechnung

l Übersichtsplan TK 25

l Bestandsplan

l Gestaltungsplan

l Fotos

l Bestätigung zu den KAG-Beiträgen

l Einverständniserklärung von Dritten, sofern auch Flächen in die Maßnahme einbezogen werden, die nicht im Eigentum des Antragstellers stehen

8.2 Bei Maßnahmen nach Ziffern 2.5 - 2.6

l Lageplan (z.B. Kopie aus Kreiskarte, etc.)

l Bestätigung der Gemeinde, dass die Durchführung der Maßnahme den Zielen der Bauleitplanung, einer agrarstrukturellen Entwicklungsplanung oder sonstigen Plänen, die durch die Gemeinde aufgestellt wurden, entspricht

l Objektpläne

l Bestätigung der landwirtschaftlichen Alterskasse

l Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre (in Kopie)

l ggf. Bestätigung des Eigentümers/Nachweis des Nutzungsrechts

l Kostenberechnung

l Nachweis über die Wirtschaftlichkeit

l positiver Vorbescheid nach § 71 BauO NW/Baugenehmigung/Erklärung des Antragstellers nach § 67 BauO NW

l Fotos des Objektes

9. Datenschutz, Kontrollen

9.1 Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass

9.1.1 die Nachweise über die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen des Antragstellers anonymisiert für eine betriebswirtschaftliche Auswertung verwendet werden können,

9.1.2 die zuständige Behörde die ihr vorliegenden Unterlagen des Antragstellers zur Entscheidung über diesen Antrag beiziehen kann,

9.1.3 die Angaben im und zum Antrag an die zuständigen Organe des Landes, des Bundes und der EU übermittelt werden können,

9.1.4 die Angaben zur Person und zur Sache zum Zwecke einer zügigen Bearbeitung des Antrages sowie zu statistischen Zwecken gespeichert werden können.

9.2 Ich erkläre/Wir erklären, dass

9.2.1 ich/wir auf die Bedeutung und Wirkung des Einverständnisses zu Nrn. 9.1.1 bis 9.1.4 sowie über dessen Widerrufbarkeit belehrt worden bin/sind,

9.2.2 bekannt ist, dass die Erhebung vorstehender Angaben auf § 26 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (SGV. NW. 2010) beruht, dass die Kenntnis der erbetenen Angaben der Überprüfung der Voraussetzungen für eine Zuschussgewährung dient und dass eine Berücksichtigung nur möglich ist, wenn die Angaben in diesem Antragsvordruck enthalten sind,

9.2.3 bekannt ist, dass der Zuwendungsbescheid erlischt, wenn ich/wir nicht innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides mit der zu fördernden Maßnahme in wesentlichen Teilen begonnen habe(n),

9.2.4 die Angaben in diesem Antrag (einschließlich Antragsunterlagen) vollständig und richtig sind und bekannt ist, dass alle Angaben dieses Antrages, von denen die Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig sind, subventionserheblich im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (Erstes Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, 1. WiKG) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht (Landessubventionsgesetz) vom 24. März 1977 (SGV. NW. 74) sind,

9.2.5 die Erhaltung der eingegangenen Verpflichtungen sowie die Angaben im und zum Antrag auch an Ort und Stelle durch die zuständigen Prüfungsorgane kontrolliert werden können, dass ich/wir oder mein/unser Vertreter dem beauftragten Kontrollpersonal die geförderten Investitionen bezeichnen und es zu diesen begleiten werde(n) und erkläre(n), dass ich/wir ihnen das Betretungsrecht und das Recht auf eine angemessene Verweildauer auf den Grundstücken und in den Betriebs- und Geschäftsräumen sowie Einsichtsnahme in die für die Beurteilung der Zuwendungsvoraussetzungen notwendigen betriebswirtschaftlichen Unterlagen einräumen und die notwendigen Auskünfte erteilen werde/werden,

9.2.6 der Bewilligungsbehörde innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides mitgeteilt wird, ob mit der zu fördernden Maßnahme in wesentlichen Teilen begonnen worden ist.

.................................................................

.................................................................

(Ort, Datum)

(Unterschrift)

...........................Zuwendungsempfänger .................................., den .....................19.....

Ort/Datum

Telefon:

An

Landesanstalt für Ökologie,

Bodenordnung und Forsten /

Landesamt für Agrarordnung NW

Postfach 46 67

48026 Münster

über das Amt für Agrarordnung ..................

.....................................................................

......... .........................................................

über die Stadt/Gemeinde (als untere Denkmalbehörde) *)

.....................................................................

......... .........................................................

Verwendungsnachweis/Zwischennachweis

Betr.: Zuwendungen für die Förderung der Dorferneuerung / Umnutzung

hier: Mein/Unser Antrag vom ............................................................................................

Durch Zuwendungsbescheid(e) der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten / Landesamt für Agrarordnung NW vom ........................, Az.: .............................. wurden zur Finanzierung der o.a. Maßnahme insgesamt bewilligt:

Zuschüsse ............................ DM

I. Sachbericht (entfällt beim Zwischennachweis)

(Kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u.a. Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkung der Maßnahme, etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen und vom Finanzierungsplan.)

II. Zahlenmäßiger Nachweis

1

Einnahmen

lt. Finanzierungsplan

lt. Abrechnung

1.1

Eigenleistung

1.1.1

unbare Leistungen

................................ DM

................................ DM

1.1.2

Barmittel

................................ DM

................................ DM

1.2

Zuschüsse für Baumaßnahmen

................................ DM

................................ DM

1.3

sonstige Darlehen (Geldgeber angeben)

................................ DM

................................ DM

Summe:

................................ DM

2

Ausgaben

2.1

Ausgabengliederung lt. Lastenberechnung

Maßnahme

Investitionsbetrag (brutto einschl. bare Eigenleistungen

Mehrwertsteuer

DM

förderungsfähiger

Betrag

1

2

3

4

2.1.1

Dorferneuerung (Maßnahmen 2.1 bis 2.4 der Richtlinie)

2.1.1.1

Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung landwirtschaftlicher und ehemals landwirtschaftlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter

2.1.1.2

Begrünungen im öffentlichen Bereich

2.1.1.3

Gestaltung von Dorfstraßen, -plätzen einschließlich der Grün- und Freiraumgestaltung

2.1.1.4

Entschädigung für Gebäude und deren Abbruch die im Zusammenhang mit Maßnahmen nach Nr. 2.2 und 2.3 der Richtlinie

2.1.1.5

Investition insgesamt

2

Ausgaben

2.1

Ausgabengliederung lt. Lastenberechnung

Maßnahme

Investitionsbetrag (brutto einschl. bare Eigenleistungen

Mehrwertsteuer

DM

förderungsfähiger

Betrag

1

2

3

4

2.1.2

Umnutzung (Maßnahmen 2.5 bis 2.6 der Richtlinie)

2.1.2.1

Investive Maßnahmen zur Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz u.a. für Wohn-, Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungszwecken

2.1.2.2

Aufwendungen von Ingenieuren und Architekten

2.1.2.3

Investition insgesamt

2.2

Tatsächlich entstandene Ausgaben

Maßnahme

Tatsächliche Ausgaben 1)

Zuwendungsfähige Ausgaben lt. Zuwendungsbescheid

geprüfte und anerkannte zuwendungsfähige Ausgaben laut Abrechnung 2) 3)

1

2

3

4

2.2.1

Dorferneuerung (Maßnahmen 2.1 bis 2.4 der Richtlinie)

2.2.1.1

Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung landwirtschaftlicher und ehemals landwirtschaftlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter

2.2.1.2

Begrünungen im öffentlichen Bereich

2.2.1.3

Gestaltung von Dorfstraßen, -plätzen einschließlich der Grün- und Freiraumgestaltung

2.2.1.4

Entschädigung für Gebäude und deren Abbruch die im Zusammenhang mit Maßnahmen nach Nr. 2.2 und 2.3 der Richtlinie

2.2.1.5

Investition insgesamt

2.2

Tatsächlich entstandene Ausgaben

Maßnahme

Tatsächliche Ausgaben 1)

Zuwendungsfähige Ausgaben lt. Zuwendungsbescheid

geprüfte und anerkannte zuwendungsfähige Ausgaben laut Abrechnung 2) 3)

1

2

3

4

2.2.2

Umnutzung (Maßnahmen 2.5 bis 2.6 der Richtlinie)

2.2.2.1

Investive Maßnahmen zur Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz u.a. für Wohn-, Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungszwecken

2.2.2.2

Aufwendungen von Ingenieuren und Architekten

2.2.2.3

Investition insgesamt

III.1

Mehr-/Minderausgaben

2.2.1 - 2.2.1.5

III.2

Mehr-/Minderausgaben

2.2.2 - 2.2.2.3

IV. Bestätigungen

1. Es wird vom Zuwendungsempfänger bestätigt, dass

- die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet wurden;

- die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Ausgaben im Verwendungsnachweis mit den Belegen übereinstimmen;

- die Inventarisierung der mit der Zuwendung beschafften Gegenstände vorgenommen wurde.

2. Schlussabrechnungen und Belege über die gesamten Kosten liegen vor.

3. Die Belegsammlung wird aufbewahrt bei: ...............................................................................................

4. Die Gebühren für die Architektenleistungen, statischen Berechnungen und sonstigen Ingenieurleistungen sind auf dem Beiblatt berechnet. Die Berechnung für Architekten- und Ingenieurgebühren anderer Stellen sind dort ebenfalls aufgeführt. Die Belege wurden auf eine Belegliste zusammengefasst.

............................................................................ ............................................................................

Ort/Datum Rechtsverbindliche Unterschrift des Zuwendungsempfängers

5. Ergebnis der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde
Der (Zwischen-)Verwendungsnachweis wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft.
Es ergaben sich keine - die nachstehenden - Beanstandungen:

............................................................................ ............................................................................

Ort/Datum Rechtsverbindliche Unterschrift der Bewilligungsbehörde