Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 68 vom 27.11.1998 Seite 1261 bis 1270

Jahresabschluß für das Haushaltsjahr 1998 - Bundeshaushalt -
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Jahresabschluß für das Haushaltsjahr 1998 - Bundeshaushalt -

Finanzministerium

Jahresabschluß
für das Haushaltsjahr 1998
- Bundeshaushalt -

RdErl. d. Finanzministeriums v. 9.11.1998 -I D 3 - 0071 - 25.2

Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.9.1998 über den Jahresabschluß für das Haushaltsjahr 1998 ist im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden Nr. 32 vom 22.10.1998 veröffentlicht worden. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, daß

1.
Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 1998 den Bundeskassen mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der Kassen unmittelbar vor Abschluß des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 10. Dezember 1998, zuzuleiten sind, da bei später eingehenden Anordnungen nicht sichergestellt werden kann, daß sie noch zu Lasten der Mittel des Haushaltsjahres 1998 ausgeführt werden,

2.
in Nummer 3 des vorbezeichneten Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluß im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die Titelverwalter von Interesse sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen enthalten.

Auf Nummer 1.5 und Nummer. 7.1 des Rundschreibens weise ich besonders hin.

Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Justiz

MBl. NRW.1998 S. 1265