Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 68 vom 27.11.1998 Seite 1261 bis 1270

Orientierungsdaten 1999 - 2002 für die Finanzplanung der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen
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Orientierungsdaten 1999 - 2002 für die Finanzplanung der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Inneres und Justiz

Orientierungsdaten 1999 - 2002
für die Finanzplanung der Gemeinden (GV)
des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Justiz v.25.9.1998 – III B 1 - 41.40 – 2055/98 -

Nachfolgend gebe ich gemäß § 24 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 14.5.1995 (GV. NW. S. 516/SGV. NW. S. 630) im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Orientierungsdaten 1999 bis 2002 für die Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt.

Die Orientierungsdaten berücksichtigen sowohl die wirtschafts- und finanzpolitischen Empfehlungen des Finanzplanungsrates vom Juni 1998 als auch die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 1998. Die Bundesregierung geht bei der Einschätzung der mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung davon aus, dass der Zuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 1999 3 v.H. und in den darauffolgenden drei Jahren 2,5 v.H. beträgt. Bei einer Begrenzung des gesamtwirtschaftlichen Preisanstiegs auf durchschnittlich 1 v.H. beläuft sich das nominale Wirtschaftswachstum im Jahr 1999 auf 4,5 v.H. und in den Jahren 2000 bis 2002 auf 4,2 v.H..

Nachdrücklich wird auf die Zielsetzung des Finanzplanungsrates hingewiesen, konsequent zu konsolidieren und das jährliche Ausgabenwachstum der öffentlichen Haushalte auf jährlich max. 2 v.H. zu begrenzen. Dieses Ziel wird in Nordrhein-Westfalen in den Orientierungsdaten deutlich eingehalten. Ausgehend von dem letzten Ist-Ergebnis für das Jahr 1997 wird empfohlen, den Anstieg der bereinigten Gesamtausgaben bis zum Jahr 2002 im Durchschnitt auf 1 ¿ v.H. zu begrenzen. Maßgebend ist die deutliche Ausgabenreduzierung in den Jahren 1998 und 1999. Neben der nachhaltigen Beschränkung des globalen Ausgabenwachstums ist insbesondere eine Verbesserung der Haushaltsstrukturen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite anzustreben. Sparmaßnahmen müssen vorrangig im konsumtiven Bereich ansetzen. Der Finanzplanungsrat betont ausdrücklich, daß die dauerhafte Einhaltung der Maastricht-Kriterien eine gesamtstaatliche Aufgabe im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden ist.

An den in der nachstehenden Tabelle enthaltenen Daten sollen sich die Gemeinden (GV) bei der Erstellung und Fortschreibung der Finanzplanung für die Jahre 1999 bis 2002 entsprechend §§ 16 Abs. 1 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz und 75 Abs. 1 Gemeindeordnung NW ausrichten. Die Orientierungsdaten sind Durchschnittswerte für den Bereich des Landes und können damit nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde (GV), anhand dieser Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden bzw. erforderlichen Einzelwerte zu ermitteln und zu bestimmen. Dies gilt auch für die Schätzung der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten vor Ort erheblich von der landesweit positiv prognostizierten Entwicklung abweichen können.

Nachdrücklich wird darauf hingewiesen, daß die kommunale Haushaltsplanung derzeit mit gravierenden Risiken auf der Einnahmeseite belastet ist. Die aktuelle Entwicklung in Rußland und die Finanzkrise in Ost-Asien können sich im Jahresverlauf auf das Wirtschaftswachstum negativ auswirken und Steuereinnahmen reduzieren. Wachsende Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern können zu Mehrbelastungen Nordrhein-Westfalens im Länderfinanzausgleich führen. Nachdrücklich wird auch auf die z.Zt. auf Bundesebene geführten Diskussionen zu einer umfassenden Steuerreform hingewiesen, die letztlich eine Nettoentlastung des Steuerzahlers beinhalten soll und damit die kommunalen Einnahmen reduzieren kann. Die kommunale Finanzpolitik muß den aktuellen Stand der Entwicklungen in diesen Bereichen beachten, sich auf die Planungsrisiken einstellen und rechtzeitig Vorsorge treffen.

Die Orientierungsdaten für die konsumtiven Ausgabenbereiche Personal und sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand verdeutlichen den Konsolidierungszwang, dem die kommunale Finanzwirtschaft weiterhin ausgesetzt bleibt.

Sollten einzelne Kommunen Steuermehreinnahmen zu verzeichnen haben, so sind sie zum Ausgleich des Haushalts (Rechtspflicht nach § 75 GO NW) zu verwenden. Die Begründung neuer langfristiger Ausgabeverpflichtungen ist weiterhin möglichst zu vermeiden. Jährliche Einnahmespitzen, die über dem mittelfristigen Trend liegen und keine grundlegende Verbesserung der Einnahmesituation versprechen, dürfen keine Erhöhung von Dauerausgaben bewirken.
Sie müssen in ihrer Verwendbarkeit auf kurzfristig rückführbare Ausgaben beschränkt werden.

In die Konsolidierung sind auch alle unmittelbaren und mittelbaren kommunalen Beteiligungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe einzubeziehen. Die Konsolidierungsmaßnahmen sind konsequent und schnellstmöglich umzusetzen.

Die weiterhin überaus angespannte Haushaltssituation beim Bund und beim Land schließt aus, dass den Kommunen besondere Finanzmittel zur Erleichterung der Haushaltskonsolidierung zur Verfügung gestellt werden. Eine stabilitätsausgerichtete Haushaltspolitik ist daher notwendig, um künftige kommunalpolitische Handlungsspielräume zu sichern.

Bei der gemeinsamen Aufgabe, die notwendige Konsolidierung der Haushalte fortzusetzen, hat der Grundsatz zu gelten, daß die Umlageverbände ihre Haushalte in gleicher Weise konsolidieren müssen, wie dies ihre umlagezahlenden Mitgliedskörperschaften zu tun gezwungen sind.

Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen erfaßt aufgrund des Finanz- und Personalstatistikgesetzes vom 21.12.1992 (BGBl. I S. 2219) die Haushaltsansätze für 1999 der Gemeinden und Kreise in der bekannten Differenzierung. Die Ergebnisse hierzu sind dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik

bis zum 01.12.1998

mitzuteilen. Entsprechende Vordrucke werden rechtzeitig zugesandt.

Zu den nachstehenden Orientierungsdaten wurden die kommunalen Spitzenverbände am 03.09.1998 angehört.

Orientierungsdaten 1999 - 2002
für die Finanzplanung der Gemeinden (GV)
des Landes Nordrhein-Westfalen

Einnahme-/
Ausgabeart 

Veränderung in v.H. gegenüber dem Vorjahr

A. Einnahmen

1999

2000

2001

2002

1.Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 1)

+ 5,2

+ 5,0

+ 5,5

+ 5,5

2.Gewerbesteuer (brutto) 2)

+ 2,0

+ 4,0

+ 3,0

+ 4,0

Nachrichtlich: Vervielfältiger-punkte
a) Gewerbe-steuerumlage
b) Zuschlag zur Gewerbesteuer-umlage
Fonds Deutsche Einheit
Solidarpakt



45
9


29



45
9


29



44
11


29



44
11


29

3.Grundsteuer
A und B

+ 3,5

+ 3,5

+ 3,3

+ 3,3

4.Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 3)

+ 3,3

+ 3,5

+ 3,5

+ 3,5

5.Übrige Steuern

+ 0,5

+ 0,5

+ 0,5

+ 0,5

6.Zuweisungen des Landes im Rahmen des allgemeinen Steuerverbundes 4)

+ 7,7

+ 6,7

+ 4,7

+ 5,4

Darunter Schlüssel-zuweisungen 5)

+ 3,0

+ 3,0

+ 3,0

+ 3,0

7.Umlagegrundlagen

+ 4,1

+ 3,4

+ 4,1

+ 4,2

B. Ausgaben

1.Bereinigte Gesamtausgaben 6)

+ 1,1

+ 2,2

+ 2,5

+ 2,5

2.Personalausgaben 7)

0,0

+ 1,0

+ 1,5

+ 1,5

3. Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 8)

0,0

+ 2,0

+ 2,0

+ 2,0

4. Leistungen der Sozialhilfe und ähnl. 9)

+ 4,0

+ 4,0

+ 4,0

+ 4,0

5.Investitionsaus-gaben

0,0

+ 2,0

+ 3,0

+ 3,0

Allgemeiner Hinweis:

Die Orientierungsdaten 1999 bis 2002 für die Finanzplanung der Gemeinden (GV) richten sich an den Empfehlungen des Finanzplanungsrates vom Juni 1998 aus. Die Gemeinden (GV) müssen auch künftig strikte Ausgabendisziplin wahren.

1.
a) Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr 1999 wird auf 11,23 Mrd. DM geschätzt. Die Veränderungsrate in den Orientierungsdaten (+ 5,2 v.H.) ist gegenüber einer aktuellen Annahme von 10,67 Mrd. DM für 1998 berechnet.

b) Seit 1996 entstehen Ländern und Gemeinden durch die Neuordnung des Familienleistungsausgleichs überproportionale Steuermindereinnahmen, die durch die Erhöhung der Umsatzsteuerbeteiligung der Länder ausgeglichen werden sollen. Das Land Nordrhein-Westfalen gibt den Gemeindeanteil an dieser Kompensationszahlung in Form einer Zuweisung weiter. Für 1999 sind 770 Mio. DM vorgesehen, die nach dem Einkommensteuerschlüssel verteilt werden. In 1999 werden außerdem die in 1998 geleisteten Zahlungen nach Ist-Ergebnissen abgerechnet.

Der Ausgleichsbetrag wurde nach der im Jahressteuergesetz 1996 für die Jahre 1996 und 1997 vorgesehenen Methode ermittelt. Änderungen aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Überprüfung des Kompensationsbedarfs bleiben vorbehalten.

Die Kompensationszahlungen sind bei der Ermittlung der Veränderungsraten nicht berücksichtigt.

c) Turnusmäßig werden ab 2000 die Schlüsselzahlen für die Verteilung der Einkommenssteuer entsprechend der neuesten verfügbaren Statistik aktualisiert.

2
Die ausgewiesenen Raten gehen vom geltenden Steuerrecht aus. Hebesatzveränderungen sind nur insoweit einbezogen, als sie bereits rechtswirksam sind. Da es sich um eine Durchschnittsentwicklung für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen handelt, müssen einzelne Gemeinden gegebenfalls Zu- bzw. Abschläge vornehmen.

Die Gewerbesteuerentwicklung weist 1998 nicht nur wegen der unterschiedlichen Auswirkungen der Gewerbekapitalsteuerabschaffung in den einzelnen Städten und Gemeinden noch größere Unterschiede auf als in anderen Jahren. Außerordentlich starke Gewinnsteigerungen im Veranlagungsjahr 1996, aber auch verstärkte Anpassungen der Vorauszahlungen an die aktuelle Gewinnentwicklung führen 1998 in einigen Städten und Gemeinden zu unerwarteten Gewerbesteuereinnahmen. Insbesondere in den Fällen, in denen gute Veranlagungsergebnisse für 1996 mit stark nach oben angepaßten Vorauszahlungen für 1998 und nachträglichen Vorauszahlungen für 1997 zusammentreffen, ist das Aufkommensniveau 1998 überhöht, so daß der deutliche Aufkommensrückgang infolge der Gewerbekapitalsteuerabschaffung z.T. verdeckt oder gar überkompensiert wird.

Bei stark angehobenen laufenden und nachträglichen Vorauszahlungen ist in den kommenden Jahren mit schwachen Ergebnissen aus den Veranlagungen für 1997 und 1998 zu rechnen. Dies ist bei den örtlichen Gewerbesteuererwartungen insbesondere für die Jahre 1999 und 2000 unbedingt zu beachten. Das einmalig überhöhte Aufkommensniveau des Jahres 1998 darf in diesen Fällen auf keinen Fall mit den durchschnittlichen Zuwachsraten der Orientierungsdaten für die Gewerbesteuer fortgeschrieben werden.

3.
Ab 1998 erhalten die Gemeinden als Kompensation für die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 2,2 v.H.-Punkte des Aufkommens der Umsatzsteuer (nach Vorweganteil für den Bund wegen seines Zuschusses an die Rentenversicherung). Die bundesgesetzlich vorgegebene Verteilung erfolgt in den Jahren 1998 und 1999 nach einem Schlüssel, der das bisherige Gewerbesteueraufkommen der Jahre 1990 bis 1996 mit 70 v.H. sowie die durchschnittliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (ohne den öffentlichen Dienst im engeren Sinne) jeweils am 30. Juni der Jahre 1990 bis 1995 mit 30 v.H. erfaßt. Auf die nordrhein-westfälischen Gemeinden entfallen nach den Berechnungen des Bundes 1999 1,35 Mrd. DM. Die Verteilungsschlüssel für die Gemeinden sind durch Rechtsverordnung für die Jahre 1998 und 1999 festgesetzt worden.

Für die Jahre 2000 bis 2002 soll der bisherige (Übergangs-) Schlüssel aktualisiert werden. Nach Vorliegen der notwendigen Daten soll dann ab dem Jahr 2003 auf einen fortschreibungsfähigen Schlüssel mit den Schlüsselelementen Sachanlagen, Vorräte und Lohnsumme sowie der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten umgestellt werden.

Das Volumen des Steuerverbundes ist mit einem gleichbleibenden Verbundsatz von 23 v.H. ermittelt worden. Der verfügbare Verbundbetrag entspricht den Ansätzen im Haushaltsentwurf 1999 und der mittelfristigen Finanzplanung.

Die für den allgemeinen Steuerverbund ausgewiesenen Entwicklungsraten beziehen sich auf die voraussichtlich verfügbaren Mittel. Folgende Verrechnungen sind bereits vorgenommen:

- Für die Kommunen global vom Land erbrachte Leistungen und Tantiemen sind wie bisher abgesetzt.

- Nach bundesrechtlichen Vorschriften beteiligen sich die Kommunen solidarisch an den Landesleistungen für die deutsche Einigung. Soweit der kommunale Beitrag nicht über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage erbracht wird, mindert der verbleibende Restbetrag die Verbundmasse. Gegenüber 1998 geht der Abzugsbetrag 1999 von 1.118,4 Mio. DM auf 925,2 Mio. DM zurück.

- Entsprechend einer kommunalen Forderung wird die Ist-Abrechnung der Steuerverbünde der Vorjahre getrennt vom Steuerverbund des jeweiligen Haushaltsjahres, dem originären Steuerverbund, vorgenommen. Im Haushaltsjahr 1999 wird der 1997 überzahlte Betrag von 278,6 Mio. DM verrechnet. Der von den einzelnen Kommunen zurückzuzahlende Betrag bemißt sich nach den Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1997. Auf Schlüsselzuweisungen entfallen 272,5 Mio. DM und auf die allgemeine Investitionspauschale 6,1 Mio. DM.

- Die Beträge ab 2000 enthalten keine Abrechnungsbeträge für Vorjahre.

Die Zusammensetzung der im Haushaltsentwurf des Landes für das Jahr 1999 veranschlagten Investitionspauschalen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Investitionspauschale

Ansatz

Veränderung

1998

1999

Mio. DM

Mio. DM

Mio. DM

v.H.

- allgemein

- Belastung Abwasser

- Sozialhilfeträger

313,9

478,8

+ 164,9

+ 52,5

132,0

190,4

+ 58,4

+ 44,2

69,3

70,0

+ 0,7

+ 1,0

Zusammen

515,2

739,2

+ 224,0

+ 43,5

Ein Erstattungsbetrag von rund 120 Mio. DM aus der Abrechnung des Solidarbeitrages 1998, der voraussichtlich durch die Absenkung der Leistungen an den Fonds "Deutsche Einheit" wegen der Tilgungsstreckung entsteht, wird im Jahr 2000 berücksichtigt. Der endgültige Abrechnungsbetrag für 1998 ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Landesleistungen für den Fonds "Deutsche Einheit" und dem Länderfinanzausgleich zu ermitteln. Für die Jahre 1999 und 2000 ist die Tilgungsstreckung bei der Berechnung des kommunalen Solidarbeitrages voll berücksichtigt.

5.
Die Steigerungsrate bezieht sich auf die Schlüsselzuweisungen des originären Steuerverbundes. Abrechnungsbeträge aus Vorjahren sind nicht berücksichtigt.

6.
Bereinigte Gesamtausgaben sind die gesamten Ausgaben (brutto) abzüglich der bewirtschafteten Fremdmittel, der haushaltstechnischen Verrechnungen (Erstattungen, Zinsen für innere Darlehen, kalkulatorische Kosten, Zuführungsbeträge zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) und der besonderen Finanzierungsvorgänge (Fehlbetragsabdeckung, Rücklagenzuführung, Tilgungsausgaben).

Für eine Gesamtbetrachtung auf Landesebene werden darüber hinaus die Zahlungen von gleicher Ebene und die Gewerbesteuerumlage abgesetzt. Hierauf bezieht sich die angegebene Veränderung.

Für den nicht bereinigten Bereich können sich andere Zuwachsraten ergeben.

7.
Im Personalsektor muß ein restriktiver Kurs eingehalten werden, wozu Personalabbau unvermeidbar erscheint. Zusätzlichen Personalausgaben aufgrund von Tarifsteigerungen u.ä. ist durch eine Verbesserung der Effizienz der Aufgabenerledigung entgegenzuwirken.

8.
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ohne Erstattungen, kalkulatorische Kosten und innere Verrechnungen (Hauptgruppen 5/6 ohne die Gruppen 67 und 68).

9.
Sozialhilfe (BSHG), Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Jugendhilfe, sonstige soziale Leistungen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

MBl. NRW.1998 S. 1266