Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 69 vom 3.12.1998 Seite 1271 bis 1288

Durchführung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1998
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Durchführung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1998

Finanzministerium

Durchführung des Gesetzes
über die Anpassung von Dienst- und
Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1998

RdErl. d. Finanzministeriums v. 29. 9. 1998 -
B 2104 - 37.2 - IV A 2

Zur Durchführung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1998 - BBV AnpG 98 - v. 6. 8. 1998 (BGBI. IS. 2026) weise ich im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Justiz auf folgendes hin:

1
Besoldung

1.1
Allgemeine Erhöhung
Die lineare Erhöhung der Grundgehälter, Zuschüsse zum Grundgehalt, Amtszulagen, Familienzuschläge und bestimmter Stellenzulagen um 1,5 v.H. zum 1.1. 1998 entspricht der Entwurfsfassung, die Grundlage für die Abschlagszahlungen nach meinem RdErl. v. 15. 5. 1998 (MBI. NW. S. 704) war. Die insoweit geleisteten Abschlagszahlungen sind nunmehr als endgültig zu behandeln.

1.2
Mehrarbeitsvergütung/Erschwerniszulagen
Die Nummer 1.1 gilt für die nach dem RdErl. v. 15. 5. 1998 erhöhten Sätze entsprechend.

2
Versorgung
Die Nummer 1.1 gilt für die Versorgungsbezüge entsprechend. Die in Anlage 6 des vorbezeichneten RdErl. mitgeteilten Sätze der ab 1. 1. 1998 maßgeblichen Mindestversorgungsbezüge und Mindestkürzungsgrenzen sind ebenfalls endgültig.

3
Anwärterbezüge
Die Nummer 1.1 gilt auch für die Anwärterbezüge.

MBL. NRW. 1998 S. 1284.