Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 71 vom 16.12.1998 Seite 1327 bis 1338

Neufestsetzung des Kurgebietes der Stadt Bad Driburg
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Neufestsetzung des Kurgebietes der Stadt Bad Driburg

21281

Neufestsetzung des Kurgebietes
der Stadt Bad Driburg

RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend,
Familie und Gesundheit v. 16. 7. 1998
I B 6 - 0531.05

Die Anerkennung der Stadt Bad Driburg als staatlich anerkanntes Heilbad (Erlaß d. Ministers für Arbeit, Gesundheit, und Soziales v. 17. 9. 1985 - MBl. NW. S. 1603) wird aufgrund § 16 Abs. 1 S. 1 des Kurortgesetzes vom 8.Januar 1975 (GV. NW. S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 1998 (GV. NW. S. 206/SGV. NW 21281) hinsichtlich des bisher anerkannten Kurgebietes in der Weise geändert, daß die Kurgebietsgrenzen neu festgeetzt werden.

Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Kurgebietes - sind Bestandteil dieses Erlasses.

Die so festgelegten Begrenzungen sind verbindlich.

Unmittelbare Empfehlungen bzw. Auflagen sind mit der jetzt erfolgten Neufestsetzung der Kurgebietsgrenzen nicht verbunden; zukünftige Auflagen und Empfehlungen bleiben jedoch vorbehalten.

Anlage 1

Kurgebietsgrenzen Bad Driburg

-Textliche Darstellung

Im Norden: Von der Gemeindegrenze Bad Driburg/ Alhausen in östlicher Richtung entlang des Wanderweges "Dörensieksgraben" bis zur Einmündung der Landstraße L 954; die Landstraße L 954 kreuzend in nördlicher Richtung entlang der östlichen Grundstücksgrenzen der Flächen Gemarkung Reelsen, Flur 10, Flurstücke 182 und 176, bis hin zu "Aabach" von dort abknickend in östlicher Richtung entlang der Straße "Zum Aabach" und entlang des in Verlängerung weitergehenden Wanderweges am Nordwesthang des Reelser Kronenrückens bis zur Einmündung in die Straße "Im Lerchenfeld" (Kreisstraße 9); von dort nach Nordosten abknickend entlang der Kreisstraße 9 bis zur Ostgrenze des Grundstückes Gemarkung Pömbsen, Flur 7, Flurstück 239.

Im Osten: Von der Kreisstraße 9 nach Süden abknickend entlang der Ostgrenze der Grundstücke Gemarkung Pömbsen, Flur 7, Flurstücke 239, 240 und 241 und von dort weiterführend, entlang der Westgrenze des Grundstückes Gemarkung Pömbsen, Flur 7, Flurstück 244 bis zur Wegeparzelle Flur 7, Flurstück 158/86; von dort nach Osten abknickend entlang der Wegeparzelle Gemarkung Pömbsen, Flur 7, Flurstück 158/86 bis zur Einmündung in den Wanderweg Alhausen/ Hermannsborn/ Pömbsen; von dort nach Südwesten abknickend entlang des Wanderweges Alhausen/ Hermannsborn/ Pömbsen, entlang der Straße "Auf der Thindstätte" bis zum Nordrand der bebauten Ortslage; von dort dem Westrand der bebauten Ortslage folgend bis zum Kreuzpunkt der Elektroversorgungsleitung der Paderborner Elektrizität - und Straßenbahn -AG; von dort nach Südosten abknickend, dem Trassenverlauf der Elektroversorgungsleitung der Paderborner Elektrizität - und Straßenbahn -AG folgend, bis zum Umspannwerk der Paderborner Elektrizität - und Straßenbahn -AG an der Kreisstraße 9; von dort in südlicher Richtung der Kreisstraße folgend, bis zur Einmündung mit der Kreisstraße 18; von dort nach Westen abknickend, der Kreisstraße 18 auf einer Länge von ca. 300 m folgend, bis hin zur Einmündung eines Wirtschaftsweges; in Höhe dieser Einmündung dem Wirtschaftsweg in südlicher Richtung folgend, bis hin zur Bahnlinie Altenbeken/Bad Driburg/ Höxter; der Bahnlinie Altenbeken/ Bad Driburg/ Höxter auf der Nordseite in westlicher Richtung folgend, bis zur Von-Vincke-Straße in Höhe des "Rommenhöllereck".

Im Süden: "Vom Rommenhöllereck" in nördlicher Richtung entlang der " Von-Vincke-Straße" bis zur Einmündung "Hufelandstraße"; von dort nach Westen abknickend entlang der "Hufelandstraße", der "Brakeler Straße" und die Bahnlinie Altenbeken/ Bad Driburg/ Höxter kreuzend, bis zur "Bahnhofstraße"; von dort in südlicher Richtung abknickend entlang der "Bahnhofstraße", bis zum "Katzohlbach"; von dort in südlicher Richtung abknickend entlang des "Katzohlbach" bis zum Durchlaß am Wanderweg "Sachsenring" ; von dort in westlicher Richtung abknickend entlang des Wanderweges "Sachsenring" bis zu Kreuzungsbauwerk der Wanderweges "Sachsenring" mit der Bundesstraße 64; der Bundesstraße 64 auf der Nordseite in westlicher Richtung folgend, bis hin zur Straße "Lindenweg", von dort nach Norden abknickend, bis hin zur Kreuzung mit dem "Sulburgring" von dort in westlicher Richtung abknickend entlang des "Sulburgring", die "Dringenbergerstraße" (L945) kreuzend, weiter in westlicher Richtung entlang des "Arnold-Jansen-Ring" bis zur Einmündung der Straße "Garthausen", weiter westlicher Richtung entlang der Straße "Garthausen", bis zur Einmündung der Straße "Alter Graben", die Straße "Alter Graben" weiter in westlicher Richtung bis zur Einmündung des Wirtschaftsweges parallel zum "Hilgenbach"; in westlicher Richtung weiterführend entlang dieses Wirtschaftsweges die Bundessrraße 64 kreuzend, bis zum "Eggeweg".

Im Westen: Von der Einmündung dieses Wirtschaftsweges in den "Eggeweg" nach Norden abknickend entlang dem "Eggeweg" die Kreisstraße 18 und die Bundesstraße 64 kreuzend, bis zur Gemeindegrenze Bad Driburg/ Altenbeken; von dort nach Nordwesten abknickend entlang der Gemeindegrenze Bad Driburg/ Altenbeken bis zum Wanderweg "Dörensieksgraben".

Anlage 2 - Topographische Karte "Kurgebiet Bad Driburg" ist nur im Druckexemplar einsehbar.

-MBl. NRW. 1998 S. 1328,