Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 72 vom 18.12.1998 Seite 1339 bis 1352

Überprüfung der Zahlung von familienbezogenen Bezügebestandteilen
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Norm
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Überprüfung der Zahlung von familienbezogenen Bezügebestandteilen

203201

Überprüfung der Zahlung
von familienbezogenen
Bezügebestandteilen

RdErl. d. Finanzministeriums v. 16.11.1998 -
B 2020 - 40 A.1 - IV A 2

I.

Allgemeines

Aufgrund der Änderungen im Kindergeldrecht durch das Jahressteuergesetz 1996, nach dem das Kindergeld grds. als steuerliche Leistung ins Einkommensteuerrecht aufgenommen worden ist (Einführung des Familienleistungsausgleichs ab dem 1. Januar 1996), und der Änderungen im Besoldungsrecht durch das Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz) vom 24. Februar 1997 (BGBl. I S. 322)und das Gesetz zur Umsetzung des Versorgungsberichts (Versorgungsreformgesetz 1998) vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1666) ist das Verfahren zur Überprüfung der Zahlung von familienbezogenen Bezügebestandteilen (Familienzu-schlag, Anwärterverheiratetenzuschlag, Ortszuschlag und Sozialzuschlag) an die aktuellen Verhältnisse anzupassen.

Das bisherige Verfahren zur Überprüfung des Bezugs von Kindergeld (vgl. Abschnitt B meines Runderlasses vom 19.11.1985, SMBl. NW. 203201) wird nunmehr durch die Dienstanweisung zur Überprüfung von Kindergeldfestsetzungen (DA-Ü) des Bundesamtes für Finanzen vom 25.08.1997 (BStBl. I S. 799) neu geregelt. Die darin niedergelegten Grundsätze sind zu beachten.

Die Prüfung dient wie bisher der Vermeidung oder Begrenzung von Überzahlungen; sie erstreckt sich unverändert auf die Fälle, in denen ein kindergeldabhängiger Bezügebestandteil gezahlt wird oder die Anwendung der Konkurrenzregelungen im Besoldungsrecht (§ 40 Abs. 4 und 5, § 62 Abs. 3 BBesG ) in Betracht kommt.

Die Möglichkeit, abweichende Prüfungszeiträume und -termine für eine Zusammenfassung von mehreren Prüfungen bei einem Empfänger zu wählen, bleibt erhalten; ebenso die gleichmäßige Verteilung des mit dem Verfahren verbundenen Arbeitsaufwandes. Die Belastung für die Beteiligten soll so gering als möglich gehalten werden.

Das Überprüfungsverfahren obliegt weiterhin den Gehalt zahlenden Dienststellen. Diese übersenden dem Zahlungsempfänger mit einem Anforderungsschreiben (Anlage 1) einen Erklärungsvordruck nach dem als Anlage 2 beigefügten Muster. Dieser Erklärungsvordruck berücksichtigt alle in Betracht kommenden Sachverhalte und verlangt vom Empfänger die Beantwortung der dort aufgeführten Fragen (ggf. durch Ankreuzen bzw. weiteres Ausfüllen).

Im Hinblick auf die Kindergeldüberprüfung kann das Anforderungsschreiben um entsprechende Ausführungen ergänzt werden.

Für die Überprüfung gilt folgendes:

1. Die Überprüfungen berühren nicht die Pflicht des Zahlungsempfängers zur (unverzüglichen) Anzeige von zahlungserheblichen Änderungen der Verhältnisse.

2. Eine Zusammenfassung von Prüfungen bei demselben Zahlungsempfänger, deren reguläre Zeitpunkte nicht mehr als 6 Monate auseinander liegen, ist anzustreben. Sofern abzusehen ist, dass in einem Kalenderjahr mehrere Prüfungen in einem Zahlfall erfolgen, sind diese möglichst zu einer Prüfung zusammenzufassen.

3. Die Überprüfungen von Bezügebestandteilen (bzw. Konkurrenztatbeständen) und des Kindergeldes (nach der DA-Ü) sollten - soweit möglich bzw. zulässig - zusammengefaßt werden und gleichzeitig erfolgen. Nummer 2 Satz 2 gilt entsprechend (möglichst nur eine Prüfung im Jahr).

4. Bei der Überprüfung ist der Berechtigte aufzufordern, innerhalb einer Frist von 4 Wochen das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nachzuweisen; dabei ist er auf die Folgen fehlender Mitwirkung hinzuweisen. Dazu dient das Anforderungsschreiben (Anlage 1).

II.

Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen

für die Gewährung familienbezogener Bezügebestandteile

1.
Regelmäßige Überprüfung

1.1
In Abständen von einem Jahr
ist zu überprüfen

das Fortbestehen der Anspruchsvoraussetzungen des § 40 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 - ggf. in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BeamtVG - und des § 62 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 Buchstabe b BBesG (Geschiedene, die aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind oder Ledige bzw. Geschiedene, die eine andere Person in ihre Wohnung aufgenommen haben).

Dies hat mit dem Vordruck FB (Anlage 2) zu erfolgen.

1.2
In Abständen von drei Jahren
ist zu überprüfen

der Eintritt eines Konkurrenzfalles (§ 40 Abs. 4 und 5, § 62 Abs. 3 BBesG).

Zahlungen von familienbezogenen Bezügebestandteilen an verheiratete Beamte, für die bisher das Vorliegen eines Konkurrenztatbestandes nicht festgestellt worden ist, und an Bezieher von Kinderanteilen im Familienzuschlag, die nicht auch das Kindergeld für das betreffende Kind erhalten, sowie an Bezieher von Anwärterverheiratetenzuschlag gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und Abs. 2 BBesG sind mit der FB-Erklärung (Anlage 2) zu überprüfen.

Ein Empfänger von Kinderanteil(en) im Familienzuschlag bzw. von Anwärterverheiratetenzuschlag (§ 63 Abs. 1 Nr. 3 BBesG), der nicht zugleich das Kindergeld erhält, ist darauf hinzuweisen, daß der Anspruch entfällt, wenn der Kindergeldempfänger in den öffentlichen Dienst (§ 40 Abs. 6 BBesG) eintritt. Entsprechendes gilt für die Halbierung des Anwärterverheiratetenzuschlages in den Fällen des § 62 Abs. 3 BBesG.

1.3
Das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für den Ausgleichsbetrag gemäß § 50 Abs. 3 BeamtVG ist in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften zur Kindergeldprüfung zu überprüfen.

1.4
Für Angestellte, Arbeiter und Praktikanten gelten die vorstehenden Nummern. 1.1 u. 1.2 sinngemäß.

III.

Überprüfungen in besonderen Fällen

Wird angezeigt oder festgestellt, daß die Voraussetzungen für familienbezogene Leistungen nicht mehr vorliegen, so ist stets zu ermitteln, von welchem Zeitpunkt an die Voraussetzungen weggefallen sind.

IV.

Den Gemeinden und Gemeindeverbänden und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Mein RdErl. v. 19.11.1985 (SMBl. NW. 203201) wird aufgehoben.

Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Justiz.

Anlage 1

Muster Anforderungsschreiben (Passagen in Klammern: kindergeldrechtl. Erg.)

Sehr geehrte/r Frau/Herr

Die (Kindergeld und) Bezüge zahlenden Dienststellen sind angewiesen, in regelmäßigen Abständen die Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung von familienbezogenen Bezügebestandteilen (Familien- bzw. Ortszuschlag, Anwärterverheiratetenzuschlag, Sozialzuschlag) (sowie Kindergeld) zu überprüfen.

Ich bitte deshalb, den beiliegenden Vordruck mit den erbetenen Angaben unter Beifügung der geforderten Nachweise bis spätestens ............................ unterschrieben zurückzusenden.

(Ihre Mitwirkungspflicht bei der Kindergeldüberprüfung ergibt sich aus § 90 ff. AO. Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht ohne Nennung stichhaltiger Gründe nicht fristgerecht nachkommen, muß die Kindergeldfestsetzung aufgehoben bzw. geändert werden, weil nicht festgestellt werden kann, daß die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.)

Soweit Angaben zur Überprüfung der familienbezogenen Bezügebestandteile verlangt werden, beruht Ihre Mitwirkungspflicht auf den allgemeinen Pflichten aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis. Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht ohne Nennung stichhaltiger Gründe nicht fristgerecht nachkommen, kann die Zahlung des von der Prüfung erfaßten Bezügebestandteils eingestellt werden. Außerdem wird geprüft, ob und inwieweit auch für die Vergangenheit geleistete Beträge wieder zurückzufordern sind.

(Wegen der allgemeinen Voraussetzungen, unter denen Kindergeld gewährt wird, wird auf das beigefügte/Ihnen bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugesandte *) Merkblatt über die Zahlung von Kindergeld an Angehörige des öffentlichen Dienstes verwiesen.)

Mit freundlichen Grüßen

____________

*) Nichtzutreffendes bitte streichen

Anlage 2
FB

An (Bezügefestsetzungsbehörde)

Zutreffendes ausfüllen oder ankreuzen

___________________________

___________________________

Erklärung

zu familienbezogenen Bezügebestandteilen

Name, Vorname, ggf. Geburtsname

Geburtsdatum

Amts- oder Dienstbezeichnung

Dienststelle/Pensionsregelungsbehörde

Personal- Nr.

.

Anschrift (PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer) tagsüber telefonisch zu erreichen:

Familienstand:

O ledig

O verheiratet

O verwitwet

O geschieden

O Ehe aufgehoben

oder

für nichtig erklärt

seit:

______________

1. Nur auszufüllen

von Verheirateten

(nicht von Arbeiterinnen/

Arbeitern auszufüllen)

a

Meine Ehegattin/Mein Ehegatte :......................................................................................,

(Name, Vorname, ggf. Geburtsname)

geboren am .............................., steht in

O keinem Beschäftigungsverhältnis

O einem Beschäftigungsverhältnis als

O Beamtin/Beamter, Richterin/Richter, Berufssoldat/Soldat auf Zeit

O Anwärterin/Anwärter O Angestellte/Angestellter

O Arbeiterin/Arbeiter O Auszubildende/Auszubildender

bei .......................................................................................................

(Dienststelle, Firma)

in ................................................................ Pers.Nr/AZ. .....................

(PLZ,Wohnort,Str.)

Sie/Er ist O vollbeschäftigt

O teilzeitbeschäftigt

mit wöchentlich ............ Stunden/Unterrichtsstunden

Es handelt sich hierbei um eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst1)

O ja O nein

O Mir ist nicht bekannt, ob es sich hierbei um eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst handelt oder nicht.

b

Meine Ehegattin/Mein Ehegatte ist nach beamtenrechtlichen Grundsätzen2) oder nach einer Ruhelohnordnung versorgungsberechtigt

O ja O nein

Pensionsregelungsbehörde:............................................................

in ............................................Pers.Nr./AZ. ................................

(PLZ,Wohnort,Str.)

2. Nur auszufüllen

von Geschiedenen oder

von Personen, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt wurde

(nicht von Arbeiterinnen/Arbeitern auszufüllen)

Meiner früheren Ehegattin/Meinem früheren Ehegatten

.................................................................................................

(Name, Vorname, ggf. Geburtsname) 

gegenüber bin ich zur Unterhaltsleistung verpflichtet

O nein O nicht mehr seit: _____________

O ja, seit: _____________

Die monatlichen Unterhaltsleistungen betragen ___________DM

(Angaben ohne Kindesunterhalt )

Ich bin der Unterhaltsverpflichtung durch Zahlung einer Abfindung

nachgekommen

O ja, mit Wirkung vom ..........................

Abfindungsvereinbarung o.ä. O ist beigefügt O liegt bereits vor

3. Nur auszufüllen

von Ledigen oder

von Geschiedenen oder

wenn die Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt wurde

(nicht von Arbeiterinnen/Arbeitern auszufüllen)

Folgende Person/en (hierzu gehören auch eigene Kinder) habe ich nicht nur vorübergehend in meine Wohnung aufgenommen oder auf meine Kosten anderweitig untergebracht, ohne dass dadurch die häusliche Verbindung aufgehoben wurde, und

gewähre ihr/ihnen Unterhalt, weil ich

O gesetzlich oder sittlich hierzu verpflichtet bin:

O aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedarf:

Bei gesetzlicher oder sittlicher

Unterhaltsverpflichtung

Name, Vorname

eigene Einkünfte der aufgenommenen Person aus Erwerbstätigkeit oder Vermögen, Renteneinkünfte, BAföG oder sonstige Einnahmen

DM/mtl., seit

Unterhalts-

leistungen von

anderer Seite

DM/mtl., seit

a)

b)

c)

Bei anderweitiger Unterbringung:

In welchem Umfang tragen Sie zu den Kosten der anderweitigen Unterbringung bei ?

..............................DM/ mtl. seit .....................

Bitte Nachweise beifügen !

In der von mir bewohnten Wohnung wohnt ausserdem

O keine weitere Person, die im öffentlichen Dienst1) beschäftigt ist

oder Versorgungsbezüge erhält

O folgende Person, die im öffentlichen Dienst1) beschäftigt ist oder Versorgungsbezüge bezieht und Familienzuschlag, erhöhten Ortszuschlag bzw. Anwärterverheiratetenzuschlag wegen der Aufnahme einer Person oder Unterhaltsgewährung

O erhält bzw beantragt hat
O nicht erhält bzw.nicht beantragt hat

.................................................................................................

Name, Vorname der anderen Person

..................................................................................................

Dienststelle/Arbeitgeber der anderen Person, Anschrift

4. Angaben zur Berücksichtigung von Kindern

Für folgende Kinder wird mir, meiner Ehegattin/meinem Ehegatten oder einer anderen Person (z.B. der früheren Ehegattin/dem früheren Ehegatten, der Mutter /dem Vater meines Kindes, der Großmutter/dem Großvater) Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz bzw. nach dem Bundeskindergeldgesetz oder eine ähnliche Leistung3) gewährt:

Name, Vorname

(in der Reihenfolge der Geburt mit dem

ältesten Kind beginnend)

Geburts-

datum

Kindschaftsverhältnis

(z.B. leibliches Kind, Pflegekind, Kind der Ehegattin/des Ehegatten)

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Das Kindergeld (oder eine ähnliche Leistung) erhält/erhalten für obengenannte Kinder folgende Person(en):

Zu

Ich selbst

ja / nein

Andere (oder weitere) Zahlungsempfängerin

bzw. anderer (oder weiterer) Zahlungsempfänger

(Name, Vorname und vollständige Anschrift)

Art und Umfang der

Leistung

Zahlende Stelle

1.

2.

3.

4.

5.

6.

O

O

O

O

O

O

O

O

O

O

O

O

Die andere Zahlungsempfängerin/der andere Zahlungsempfänger steht in einem Beschäftigungsverhältnis

Zu

nein

ja, bei (Arbeitgeber mit vollständiger Anschrift)

voll-

beschäftigt

teilzeitbeschäftigt

Stunden/wöchentl.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

O

O

O

O

O

O

O

O

O

O

O

O

O

O

O

O

O

O

Die andere Zahlungsempfängerin /der andere Zahlungsempfänger erhält Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen2) oder nach einer Ruhelohnordnung

Zu

nein

ja

Pensionsregelungsbehörde

mit vollständiger Anschrift

Kenn-, Personal-

oder Stammnummer

1.

2.

3.

4.

5.

6.

O

O

O

O

O

O

O

O

O

O

O

O

Nur auszufüllen, wenn die andere Zahlungsempfängerin/ der andere Zahlungsempfänger nicht Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte ist4)

Die andere Zahlungsempfängerin /der andere Zahlungsempfänger ist verheiratet / wiederverheiratet

O nein O ja, seit ______________

O nicht bekannt

Die Ehegattin/der Ehegatte der anderen Zahlungsempfängerin/ des anderen Zahlungsempfängers steht in

O keinem Beschäftigungsverhältnis O nicht bekannt

O einem Beschäftigungsverhältnis als

O Beamtin/Beamter, Richterin/Richter, Berufssoldat/Soldat auf Zeit

O Anwärterin/Anwärter O Angestellte/Angestellter

O Arbeiterin/Arbeiter O Auszubildende/Auszubildender

bei ..................................................................................................

(Dienststelle, Firma)

in ..................................................... Pers.Nr/AZ. .....................

(PLZ,Wohnort,Str.)

Sie/Er ist
O vollbeschäftigt

O teilzeitbeschäftigt

mit wöchentlich ............ Stunden/Unterrichtsstunden

O nicht bekannt

Es handelt sich hierbei um eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst1)

O ja O nein

O Mir ist nicht bekannt, ob es sich hierbei um eine Tätigkeit im

öffentlichen Dienst1) handelt oder nicht.

Falls Fragen mit "nicht bekannt" angekreuzt wurden, bitte Namen und Anschrift der Ehegattin bzw. des Ehegatten des anderen Zahlungsempfängers/der anderen Zahlungsempfängerin und dessen/deren Arbeitgeber, Dienststelle, Pensionsregelungsbehörde (mit Anschrift und Pers.Nr./Az.) angeben

_____________________________________

(Name)

______________________________________

(Arbeitgeber, Dienststelle, Pensionsregelungsbehörde)

5. Zusätzliche Angaben

von ledigen Anwärterinnen/ Anwärtern sowie von Anwärterinnen/ Anwärtern, deren Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt ist

(nur auszufüllen von Anwärterinnen/Anwärtern, die vor dem 01.01.1999 eingestellt wurden)

Sofern
a) eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber der früheren Ehegattin/ dem früheren Ehegatten besteht (vgl. oben Ziffer 2)

und/oder

b) Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz bzw. Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64, 65 EStG bzw. §§ 3 oder 4 des BKGG zustehen würde, ist zusätzlich folgendes mitzuteilen:

1. Auf besonderem Blatt Angaben zur Person der früheren Ehegattin/des früheren Ehegatten bzw. des anderen Elternteiles wie zu Ziffer 1 (oben).

2. Ggf. folgende Angaben zu den Kindern:

Lfd. Nr.

Name, Vorname

Geburts-

datum

Kindschafts-

Verhältnis

1.

2.

3.

6. Nur auszufüllen von Versorgungsberechtigten (auch von versorgungsberechtigten Hinterbliebenen)

a)

Ich bin Versorgungsberechtigte/r und im öffentlichen Dienst1) tätig

O nein O ja, bei ......................................................................

(Dienststelle/Arbeitgeber mit vollständiger Anschrift)

O vollbeschäftigt

O teilzeitbeschäftigt mit ............Stunden /wöchentl.

b)

Neben meinem Ruhegehalt/Witwengeld erhalte ich einen weiteren Versorgungsbezug

O nein O ja, seit ....................

Pensionsregelungsbehörde: .................................

c)

Mir wird von dieser Dienststelle/Pensionsregelungsbehörde Kindergeld (oder eine ähnliche Leistung) gewährt

nein / ja, für folgende(s) Kind(er):

1. O / O

2. O / O

3. O / O

Ich versichere, dass meine Angaben vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, jede in den vorstehend dargelegten Verhältnissen eintretende Änderung der für die Berechnung meiner Bezüge zuständigen Dienststelle sofort anzuzeigen, und dass ich alle Bezüge, die ich infolge unterlassener, verspäteter oder fehlerhafter Meldung zuviel erhalten habe, zurückzahlen muss.

......................................./.....................................................................

(Datum) (Unterschrift)

Hinweise:

1) Öffentlicher Dienst ist die Tätigkeit im Dienste des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde oder anderer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts oder der Verbände von solchen; ausgenommen ist die Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder ihren Verbänden, sofern nicht bei organisatorisch selbständigen Einrichtungen, insbesondere bei Schulen, Hochschulen, Krankenhäusern, Kindergärten, Altersheimen, die Voraussetzungen des § 40 Abs. 6 Satzes 3 BBesG erfüllt sind. Dem öffentlichen Dienst steht die Tätigkeit im Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung gleich, an der der Bund oder eine der § 40 Abs. 6 Satz 1 BBesG bezeichneten Körperschaften oder einer der dort bezeichneten Verbände durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist. Dem öffentlichen Dienst steht ferner gleich die Tätigkeit im Dienst eines sonstigen Arbeitgebers, der die für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge oder Tarifverträge wesentlich gleichen Inhaltes oder die darin oder in Besoldungsgesetzen über Ortszuschläge oder Sozialzuschläge getroffenen Regelungen oder vergleichbare Regelungen anwendet, wenn der Bund oder eine der in Satz 1 bezeichneten Körperschaften oder Verbände durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist. Für Angestellte, Arbeiter und Praktikanten gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß.

2) Eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erhält der Ehegatte, wenn er aufgrund eigener Tätigkeit im öffentlichen Dienst einen Anspruch auf Versorgungsbezüge nach den Vorschriften der Beamtengesetze (BBG, DBG, G 131, Landesbeamtengesetze), des Soldatenversorgungsgesetzes oder des Deutschen Richtergesetzes hat. Im übrigen liegt eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen vor, wenn dem Ehegatten für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst, insbesondere durch Tarifvertrag, Dienstordnung, Statut oder Einzelvertrag eine vom Dienstherrn zu gewährende lebenslängliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze und auf Hinterbliebenenversorgung auf der Grundlage des Arbeitsentgelts und der Dauer der Dienstzeit zugesichert war. Die Versorgungsrente aus der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung ist keine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen in diesem Sinne.

3) Eine dem Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz bzw. Bundeskindergeldgesetz ähnliche Leistung wird gewährt durch:

- Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen,

- Leistungen für Kinder, die außerhalb des Geltungsbereiches des Bundeskindergeldgesetzes gewährt werden und dem Kindergeld oder einer der vorstehend genannten Leistungen vergleichbar sind,

- Kinderzuschlag nach § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes oder entsprechenden tariflichen Vorschriften im Bereich des öffentlichen Dienstes (bis 31.12.1995),

- Leistungen für Kinder, die von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gewährt werden und dem Kindergeld vergleichbar sind.

4) Der Anspruch auf den Kinderanteil im Familien- oder Ortszuschlag, auf Sozialzuschlag bzw. Anwärterverheiratetenzuschlag entfällt, wenn die Kindergeldempfängerin bzw. der Kindergeldempfänger oder deren Ehegatten eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst (s. Ziffer 1) ausüben oder versorgungsberechtigt sind (s. Ziffer 2).

MBl. NRW. 1998 .S. 1340