Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 73 vom 22.12.1998 Seite 1353 bis 1366

Übernahme von Lehrkräften aus dem Schuldienst in den Schulaufsichtsdienst
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Übernahme von Lehrkräften aus dem Schuldienst in den Schulaufsichtsdienst

20304

Übernahme von Lehrkräften aus dem Schuldienst
in den Schulaufsichtsdienst

Bek. der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses
Bek. v. 12.11.1998 - 04.01 - 12 - 1/98

Aufgrund des § 115 Abs. 1 LBG in Verbindung mit § 9 Abs. 2

der Geschäftsordnung des Landespersonalausschusses (Bek. d. Geschäftsstelle vom 8.10.1982 - SMBl. NW. 20304 -) wird nachstehend der Beschluß des Landespersonalausschusses vom

12. November 1998 - 02.03. - 12 - 1/98 - bekanntgemacht:

"Die am 18. März 1993 allgemein zugelassene Ausnahme zur Übernahme von Leitern einer Schule oder eines Studienseminars in den Schulaufsichtsdienst wird um fünf Jahre verlängert. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2003."

MBl. NRW. S. 1354