Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 73 vom 22.12.1998 Seite 1353 bis 1366

Verwaltungsvereinbarung zur Änderung der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Prüfung und Anerkennung von Feuerlöschmitteln, Feuerwehrgeräten und -ausrüstungen
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Verwaltungsvereinbarung zur Änderung der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Prüfung und Anerkennung von Feuerlöschmitteln, Feuerwehrgeräten und -ausrüstungen

2134

Verwaltungsvereinbarung zur Änderung
der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern
der Bundesrepublik Deutschland über die Prüfung und Anerkennung
von Feuerlöschmitteln, Feuerwehrgeräten und -ausrüstungen

Bek. d. Ministeriums für Inneres und Justiz v. 26.10.1998 -II C 4 – 4.424-1-

Die Länder der Bundesrepublik Deutschland schließen folgende Verwaltungsvereinbarung:

Artikel I

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Prüfung und Anerkennung von Feuerlöschmitteln, Feuerwehrgeräten und –ausrüstungen vom 24.7.1992 (SMBl. NW. 2134) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 werden die Worte "Landesfeuerwehrschule Nordrhein-Westfalen" durch die Worte "Institut der Feuerwehr des Landes Nordrhein-Westfalen" ersetzt.

2
§ 2 erhält folgende Fassung:

"§ 2
Atemschutzgeräte,
Chemikalienschutzanzüge

Anträge auf Prüfung von Atemschutzgeräten und Chemikalienschutzanzügen sind an die DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH
Fachstelle für Atemschutz
Schönscheidtstraße 28
45307 Essen

zu richten.

Die Prüfungen erfolgen im Benehmen mit der Berufsfeuerwehr Essen."

3.
§ 4 erhält folgende Fassung:

"§ 4
Feuerwehrpumpen, Tragkraftspritzen
und Feuerwehrarmaturen

Anträge auf Prüfung von Feuerwehrpumpen, Tragkraftspritzen und Feuerwehrarmaturen sind an die

TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Region Ostbayern
Friedenstraße 6
93051 Regensburg

zu richten."

4.
§ 8 erhält folgende Fassung:

"§ 8
Hydraulische Rettungsgeräte

Anträge auf Prüfung hydraulischer Rettungsgeräte sind an die
Prüfstelle für Feuerwehrgeräte bei der TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Gottlieb-Daimler-Straße 7
70794 Filderstadt

zu richten."

5.
§ 11 erhält folgende Fassung:

"§ 11
Kosten

(1) Die Kosten der in den §§ 1, 3 und 5 bis 7 genannten Prüfstellen trägt das Land, in dem die Prüfstelle ihren Sitz hat; ihm fließen auch die Prüfgebühren zu. Das Gebührenrecht des Sitzlandes findet Anwendung.

(2) Die in den §§ 2, 4 und 8 genannten privaten Prüfstellen erheben für ihre Prüfungen ein Entgelt."

Artikel II

Diese Vereinbarung tritt am 9. Oktober 1998 in Kraft.

Stuttgart, den 29. Mai 1998

Innenministerium Baden-Württemberg
gez. Dr. Thomas Schäuble
Innenminister

München, den 15. Juni 1998

Bayerisches Staatsministerium des Innern
gez. Dr. Beckstein
Staatsminister

Berlin, 15. Mai 1998

Land Berlin
Senatsverwaltung für Inneres
gez. I.V. Dr. Böse

Potsdam, den 24. April 1998

Ministerium des Innern des Landes
Brandenburg
gez. Coellen

Bremen, den 30. April 1998

Freie Hansestadt Bremen
Der Senator für Inneres
gez. Borttscheller

Hamburg, den 5. Juni 1998

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres
gez. Prill
Staatsrat

Wiesbaden, den 12. Mai 1998

Hessisches Ministerium des Innern
und für Landwirtschaft, Forsten
und Naturschutz
gez. I.V. Fromm
Staatssekretär

Schwerin, den 18. August 1998

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
Der Minister
gez. Dr. Jäger

Hannover, den 28. Mai 1998

Für das Land Niedersachsen
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Niedersächsisches Innenministerium
gez. I.A. Wahlbrink

Düsseldorf, den 4. August 1998

Für das Land Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten
Der Minister für Inneres und Justiz
gez. Dr. Behrens

Mainz, den 11. Mai 1998

Für das Land Rheinland-Pfalz
In Vertretung des Ministerpräsidenten
Der Minister des Innern und für Sport
gez. Walter Zuber

Saarbrücken, den 14. September 1998

Saarland
Der Minister des Innern
gez. Friedel Läpple

Dresden, den 11. Mai 1998

Für das Sächsische Staatsministerium des Innern
Der Staatsminister
gez. Klaus Hardraht

Magdeburg, den 27. April 1998

Ministerium des Innern
des Landes Sachsen-Anhalt
gez. I.A. Mrusek

Kiel, den 9. Oktober 1998

Für das Land Schleswig-Holstein
Für die Ministerpräsidentin
Der Innenminister
gez. Dr. Ekkehard Wienholtz

Erfurt, den 22. April 1998

Thüringer Innenministerium
gez. I.A. Collingro
Abteilungsleiter

MBl. NRW. 1998 S. 1355